LG Ausgburg zu mutmaßlichem Polizistenmörder: Haftbedingungen nach Verhandlungsunfähigkeit gelockert

01.10.2013

Das LG Augsburg hat die strengen Haftbedingungen für den Angeklagten im sogenannten Polizistenmord-Prozess gelockert. Der 60-Jährige, der 2011 den Beamten Mathias Vieth erschossen haben soll, leidet an Parkinson und befindet sich in Isolationshaft. Er gilt momentan als verhandlungsunfähig.

Das Landgericht (LG) Augsburg teilte am Dienstag mit, dass der Angeklagte künftig unter anderem an Gemeinschaftsveranstaltungen teilnehmen dürfen soll. Zudem dürfen Besuche von Angehörigen ohne Trennscheibe stattfinden. Die Entscheidung des Gerichts basiere auf Vorschlägen eines Gutachters. Die Lockerung der Haftbedingungen in sozialer Hinsicht sowie medizinische Maßnahmen sollen dazu beitragen, dass der Angeklagte wieder verhandlungsfähig wird und an den weiteren Prozesstagen teilnehmen kann.

Vergangene Woche war die Verhandlung um den Mord an dem Augsburger Polizisten Mathias Vieth wegen des schlechten Gesundheitszustands des Angeklagten unterbrochen worden. Der Mann leidet an Parkinson. Zusammen mit seinem zwei Jahre jüngeren Bruder soll er im Oktober 2011 nach einer Verfolgungsjagd in Augsburg den 41-jährigen Vieth umgebracht und dessen Kollegin angeschossen haben. Beide mutmaßlichen Täter haben bislang zu den Vorwürfen geschwiegen. Der Prozess läuft seit Februar. Ob er wie geplant Mitte Oktober wird fortgesetzt werden können, ist bislang unklar. Das Urteil ist bisher für Dezember geplant.

Einige Medien hatten zuletzt detailiert über die Haftbedingungen des Angeklagten berichtet. Nach Angaben des Spiegel verbringt er 23 Stunden pro Tag in Einzelhaft in einer 15 Quadratmeter großen Zelle. Der einstündige Hofgang sei isoliert. Davor und danach müsse er sich jedes Mal vollständig entkleiden.

una/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

LG Ausgburg zu mutmaßlichem Polizistenmörder: Haftbedingungen nach Verhandlungsunfähigkeit gelockert . In: Legal Tribune Online, 01.10.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/9718/ (abgerufen am: 26.04.2024 )

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