Haschisch gegen Lakritz: Geldstrafe für drogenschmuggelnden JVA-Beamten

13.04.2015

Als Gefängniswärter schleuste er Päckchen für Strafgefangene in den Knast. Auch Haschisch war darin versteckt. Für seine Dienste muss der JVA-Beamte jetzt eine Geldstrafe zahlen, der Prozess wird nicht neu aufgerollt.

Weil er als Justizvollzugsbeamter Päckchen auch mit Haschisch ins Wittlicher Gefängnis geschmuggelt hat, muss ein 43-Jähriger eine Geldstrafe von insgesamt 7.500 Euro zahlen. Das Urteil wegen Bestechlichkeit und fahrlässiger Abgabe von Betäubungsmitteln sei nun rechtskräftig, sagte der Vorsitzende Richter Peter Egnolff am Montag am Landgericht (LG) Trier. Es wird doch keine Neuauflage des Prozesses geben: Sowohl der Beamte als auch die Staatsanwaltschaft zogen am Montag ihre Berufungen gegen das Urteil vom Juni 2014 vom Amtsgericht (AG) Wittlich zurück.

Egnolff hatte dem 43-Jährigen kurz nach Beginn der Verhandlung nahegelegt, die Berufung zurückzunehmen. Der Grund: Zuvor hatte dessen Verteidiger in einer Erklärung die Vorwürfe weitgehend eingeräumt. Es sei richtig, dass der JVA-Beamte 2013 Strafgefangenen Gegenstände übergeben habe, die er vorher von deren Angehörigen bekommen habe, sagte er. In der Regel habe er die Päckchen,  in denen vor allem Kaffee, Tabak, Zigaretten oder Süßigkeiten waren auch geöffnet und kontrolliert.

Nicht aber in zwei Fällen, in denen auch Haschisch in den Paketen versteckt gewesen war. "Diese Dienstvergehen räumt er ein. Er bereut sein Fehlverhalten", sagte der Anwalt. Der 43-Jährige habe aber nicht bewusst Drogen in den Knast geschleust. Sein Paket-Dienst habe sicher auch "mit seiner fehlenden Distanz" zu den Insassen zu tun gehabt. "Er war sicherlich zu naiv und zu gutgläubig."

Für die eingeschleusten Pakete, in denen auch Haschisch war, erhielt er von den Angehörigen je ein Päckchen Lakritz. In einem anderen Fall bekam er für seine Dienste 20 Euro. "Dies hat er als Geschenk angesehen." Anderen Strafgefangenen habe er Päckchen auch ohne Gegenleistung übergeben. Das Disziplinarverfahren gegen den Mann läuft noch.

dpa/acr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Haschisch gegen Lakritz: Geldstrafe für drogenschmuggelnden JVA-Beamten . In: Legal Tribune Online, 13.04.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/15216/ (abgerufen am: 18.04.2024 )

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