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EZB-Beschluss zur Banca Mediolanum bestätigt: Ber­lus­coni schei­tert mit Klage vor dem EuG

11.05.2022

Silvio Berlusconi bei einer Veranstaltung seiner Partei Forza Italia

Silvio Berlusconi bei einem Wahlkampfauftritt. Foto: picture alliance / NurPhoto | Gloria Imbrogno

Die Europäische Zentralbank durfte Silvio Berlusconi die Beteiligung an einem Finanzinstitut untersagen. Das EuG bestätigte einen entsprechenden Beschluss.

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Der ehemalige italienische Ministerpräsident Silvio Berlusconi ist mit einer Klage gegen einen Beschluss der Europäischen Zentralbank (EZB) vor dem Gericht der Europäischen Union (EuG) gescheitert. Die EZB habe Berlusconi den Erwerb einer qualifizierten Beteiligung an der italienischen Banca Mediolanum untersagen dürfen, so die Richterinnen und Richter der Zweiten erweiterten Kammer des Gerichts (Urt. v. 11.05.2022; Az. T-913/16). 

Der zugrunde liegende Sachverhalt erstreckt sich über mehrere Jahre und Etappen. Zunächst hatte die italienische Zentralbank Berlusconi nach dessen Verurteilung wegen Steuerbetrugs im Jahr 2013 untersagt, weiterhin über die von ihm gegründete Gesellschaft Fininvest eine Beteiligung an der Finanzholding Mediolanum zu halten.  

Berlusconi klagte zunächst erfolgreich gegen die Entscheidung. Als Mediolanum zu einem späteren Zeitpunkt mit der Banca Mediolanum verschmolzen wurde und Fininvest damit eine qualifizierte Beteiligung an einem Finanzinstitut zugefallen wäre, erließ die EZB auf Vorschlag der italienischen Zentralbank einen Beschluss, mit dem sie die Genehmigung des Erwerbs einer solchen Beteiligung versagte.  

Berlusconi und Fininvest klagten daraufhin auf die Nichtigerklärung des EZB-Beschlusses. Die Klage wurde nun abgewiesen. Berlusconi erfülle aufgrund seiner Verurteilung wegen Steuerbetrugs nicht die für Inhaber von qualifizierten Beteiligungen geltende Anforderung an den Leumund, heißt es in dem Urteil des EuG. 

sts/LTO-Redaktion  

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EZB-Beschluss zur Banca Mediolanum bestätigt: . In: Legal Tribune Online, 11.05.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/48415 (abgerufen am: 18.11.2025 )

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