Strafbefehl gegen Günter Wallraff beantragt: Falschaussage im Brotbäckerprozess?

06.05.2014

Lange vor den Vorwürfen gegen Burger King kritisierte Günter Wallraff die Arbeitsbedingungen in einer Großbäckerei im Hunsrück. Jetzt hat die Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl gegen den Enthüllungsjournalisten beantragt.

Gegen den Enthüllungsjournalisten Günter Wallraff ist am Amtsgericht (AG) Bad Kreuznach ein Strafbefehl wegen uneidlicher Falschaussage beantragt worden. Derzeit werde der Antrag der Staatsanwaltschaft geprüft, teilte die Direktorin des AG am Dienstag mit. Die Staatsanwaltschaft habe den Antrag im Februar gestellt. Sie wirft Wallraff vor, im Juni 2012 in einer Hauptverhandlung gegen den Betreiber einer Großbäckerei falsch ausgesagt zu haben.

Im sogenannten Brotbäckerprozess hatte der Journalist einem Brotfabrikanten aus dem Hunsrück schwere Vorwürfe wegen der Arbeitsbedingungen in dessen Betrieb gemacht: Mitarbeiter hätten sich an einer veralteten Anlage mehrfach an den Armen verbrannt. Wallraff hatte das Verfahren 2010 mit Undercover-Recherchen ins Rollen gebracht und im Prozess als ein Hauptbelastungszeuge ausgesagt. Das AG hatte den Unternehmer aber schließlich freigesprochen.

Ob der nun beantragte Strafbefehl erlassen werde, ist nach Gerichtsangaben noch nicht entschieden. Wallraff selbst sagte der dpa, es gebe in dem Fall nach wie vor ein "Rachebedürfnis". Er sei überzeugt, dass der Antrag, wie auch andere Verfahren gegen ihn, eingestellt werden müsse.

Erst in der vergangenen Woche hatte die RTL-Sendung "Team Wallraff - Reporter Undercover" über Missstände in Restaurants eines Franchisenehmers berichtet, der Burger-King-Restaurants betreibt. Daraufhin hatte die Burger-King-Zentrale mehrere Restaurants vorübergehend geschlossen und in dem betroffenen Unternehmen die Geschäftsführung ausgetauscht.

dpa/una/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Strafbefehl gegen Günter Wallraff beantragt: Falschaussage im Brotbäckerprozess? . In: Legal Tribune Online, 06.05.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/11884/ (abgerufen am: 28.03.2024 )

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