Gesetzgebung: Änderung des Umwandlungsrechts beschlossen

30.05.2011

Das vom Deutschen Bundestag in 2. und 3. Lesung beschlossene Änderungsgesetz soll in erster Linie der Umsetzung einer EU-Richtlinie dienen, die Ende 2009 in Kraft getreten ist. Mit der Änderung des Umwandlungsgesetzes sollen Unternehmen von überflüssigen bürokratischen Hürden befreit und finanziell entlastet werden.

Die Änderung des Umwandlungsgesetzes sieht laut Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) wesentliche Vereinfachungen bei der Verschmelzung und Spaltung von Unternehmen vor.

Insbesondere bei der Umstrukturierung von Aktiengesellschaften sollen sich die Änderungen auswirken. So werde die Vorbereitung der Hauptversammlung vereinfacht, die über die Umwandlungsmaßnahme beschließen soll. Die beschlossene Regelung wahre zugleich den Schutz der Anteilseigner und Gläubiger. Dies umfasse die Bereitstellung von Unterlagen zur Unterrichtung der Aktionäre auf elektronischem Wege und die Möglichkeit, auf eine gesonderte Zwischenbilanz zu verzichten.

Ein weiteres Ziel der Gesetzesänderungen sei die Möglichkeit, bei der Verschmelzung einer hundertprozentigen Tochtergesellschaft auf die Muttergesellschaft in weitergehendem Maße als bislang auf einen Hauptversammlungsbeschluss verzichten zu können. Im Zusammenhang mit der Verschmelzung einer neunzigprozentigen Tochtergesellschaft auf die Muttergesellschaft ist zudem eine Modifizierung des so genannten Squeeze-out (Ausschluss von Minderheitsaktionären) vorgesehen.

Das deutsche Umwandlungsrecht beruht zum Teil auf Vorgaben des Gemeinschaftsrechts und muss daher bis zum Sommer 2011 angepasst werden. Unabhängig von der Umsetzung von EU-Recht soll zusätzlich klargestellt werden, dass bei der Verschmelzung einer GmbH die Aktualisierung der Gesellschafterliste in den Händen des Notars liegt und keine zusätzliche Pflicht der Geschäftsführer besteht.

age/LTO-Redaktion

 

Mehr auf LTO.de:

Gesetzgebung: Aus Kinderlärm werden Kindergeräusche

Gesetzgebung: Bundeskabinett kippt Internetsperren

Gesetzgebung: Gebühr für "mutwillige" Klagen

Zitiervorschlag

Gesetzgebung: Änderung des Umwandlungsrechts beschlossen . In: Legal Tribune Online, 30.05.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/3394/ (abgerufen am: 28.03.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen