Generalbundesanwalt will nicht ermitteln: Angeblich keine Beweise für Abhörung

24.07.2015

Generalbundesanwalt Harald Range vermisst auch nach der Veröffentlichung neuer Abhördossiers des US-Geheimdienstes NSA immer noch den entscheidenden Beweis für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens.

Ein beweiskräftiges Dokument wäre etwa die Protokollabschrift eines konkreten Telefongesprächs von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU), sagte Range dem Nachrichtenmagazin Der Spiegel (Samstag).

"Wenn wir das in amerikanischen Unterlagen finden würden, vielleicht noch garniert mit Randbemerkungen oder dem Hinweis, bitte dem Vorgesetzten Sowieso vorlegen", dann sei das ein belastbarer Beweis, sagte Range. Sollte die Plattform WikiLeaks solche Dokumente haben, würde er sie gerne sehen.

Vor wenigen Wochen hatten die Süddeutsche Zeitung sowie die Sender NDR und WDR unter Berufung auf WikiLeaks-Unterlagen berichtet, dass die NSA über Jahrzehnte hinweg das Kanzleramt ausspioniert habe. Betroffen waren demnach auch die Vorgängerregierungen von Merkel.

Range hatte kurz zuvor aufgrund der mangelnden Beweise beschlossen, wegen der bis dahin bekannten Vorwürfe nicht zu ermitteln. Die erforderlichen gerichtsfesten Nachweise liegen Range zufolge bis jetzt nicht vor. Die öffentliche Kritik am Verhalten der Bundesanwaltschaft wächst stetig.

cvl/dpa/LTO-Redaktion

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Generalbundesanwalt will nicht ermitteln: Angeblich keine Beweise für Abhörung . In: Legal Tribune Online, 24.07.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/16369/ (abgerufen am: 28.03.2024 )

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