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BVerfG zu Parabolantennen an Wohnhäusern: Interesse an ausländischen Programmen zu bedenken

14.05.2013

Vermieter dürfen ihren Mietern nicht einfach verbieten, eine Parabolantenne an der Hausfassade anzubringen. Das Interesse des Eigentümers an der Erhaltung des Wohnhauses muss vielmehr mit dem Informationsinteresse des Mieters abgewogen werden. Diese Grundsätze bekräftigte das BVerfG mit am Dienstag bekannt gewordenem Beschluss.

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Zu berücksichtigen ist außerdem das Interesse ausländischer Mieter, Programme aus ihrer Heimat und in ihrer Sprache zu empfangen. Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) hob damit die Entscheidungen der Instanzgerichte auf.

Die türkischen Mieter turkmenischer Abstammung hatten an der Außenfassade eine Parabolantenne angebracht, um ein nur über Satellit verfügbares Programm in ihrer Sprache über die turkmenische Region sowie die dort lebenden Menschen empfangen zu können. Die nach dem Mietvertrag erforderliche Zustimmung der Vermieterin hatten sie dafür nicht eingeholt. Die Vermieterin forderte sie deshalb auf, die Antenne zu beseitigen beziehungsweise die Anbringung zu unterlassen. Die Mieter wehrten sich dagegen vor den Instanzgerichten, blieben jedoch erfolglos.

Anders vor dem BVerfG: Mit ihrer Verfassungsbeschwerde rügten sie die Verletzung ihrer Informationsfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 S. 1, 2. HS Grundgesetz und die Karlsruher Richter gaben ihnen Recht: Das Amtsgericht (AG) habe das Informationsinteresse schon deshalb nicht ausreichend berücksichtigt, weil es bei seiner Abwägung davon ausgegangen sei, dass Turkmenisch lediglich ein türkischer Dialekt sei, nicht aber eine eigene Sprache. Das Landgericht habe zwar zumindest hilfsweise angenommen, dass Turkmenisch eine eigene Sprache sei. Es habe dann aber das Ergebnis der amtsgerichtlichen Interessenabwägung bestätigt, ohne dies zu begründen (Beschl. v. 31.03.2013, Az. 1 BvR 1314/11).

Das BVerfG verwies die Sache damit zur erneuten Entscheidung an das AG zurück, das nun die Abwägung nachholen muss.

 plö/LTO-Redaktion

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BVerfG zu Parabolantennen an Wohnhäusern: Interesse an ausländischen Programmen zu bedenken . In: Legal Tribune Online, 14.05.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8719/ (abgerufen am: 01.06.2023 )

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