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Marathonsitzung im Bundesrat: Homo-Ehe, Renten, Par­tei­fi­nan­zie­rung

07.07.2017

Plenarsaal des Deutschen Bundesrats

Plenarsaal des Deutschen Bundesrats, Andreas Praefcke, Wikimedia Commens, CC BY 3.0, Zuschnitt und Skalierung durch LTO

Von der Gleichstellung homosexueller Partnerschaften bis zur Angleichung der Renten in Ost und West - der Bundesrat hat kurz vor der Sommerpause eine gewaltige Liste von Tagesordnungspunkten zu bearbeiten.

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Der Bundesrat tagt heute zum letzten Mal vor der Sommerpause. Insgesamt stehen mehr als 100 Punkte auf der Tagesordnung, davon alleine 64 Gesetzesbeschlüsse aus dem Bundestag. In ihrer Marathonsitzung gab die Länderkammer für eine Reihe von wegweisenden Gesetzen Grünes Licht.

So gilt ab 2025 bundesweit ein einheitliches Rentenrecht. Der Bundesrat hat das Gesetz zur Einheit der Ost-West Rente gebilligt. Danach erfolgt die Angleichung des unterschiedlichen Rentenrechts in Ost- und Westdeutschland stufenweise über sieben Erhöhungen bis zur Einheitlichkeit.

Die Kosten der Angleichung trägt in den ersten Jahren die Rentenversicherung. Von 2022 an leistet der Bundeshaushalt einen Zuschuss. Die Länder hoffen, dass die Anpassung schneller vollzogen werden kann, als im Gesetz vorgesehen. Zugleich appellieren sie an Politik, Wirtschaft und Tarifpartner, die Differenzen bei den Löhnen weiter abzubauen.

Keine Finanzierung verfassungsfeindlicher Parteien

Verfassungsfeindliche Parteien erhalten künftig keine staatlichen Gelder mehr. Eine entsprechende Grundgesetzgesetzänderung hat der Bundesrat einstimmig beschlossen. Diese räumt dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) die Möglichkeit ein, verfassungsfeindliche Parteien von der staatlichen Finanzierung auszuschließen. Antragsteller eines solchen Verfahrens können Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung sein. Mit dem Entzug der staatlichen Gelder entfallen auch steuerliche Begünstigungen und Zuwendungen an die Partei.

Im Anschluss hat sich der Bundestat auch direkt entschlossen, einen entsprechenden Antrag auf Ausschluss der NPD von der staatlichen Finanzierung zeitnah vorzubereiten, damit das Verfahren zügig eingeleitet werden kann. Das BVerfG habe in seinem Urteil vom 17. Januar 2017 die Verfassungsfeindlichkeit der NPD bereits festgestellt. Damit das Gericht an seine Beurteilung anknüpfen kann, sei rasches Handeln geboten, begründen die Länder ihr schleuniges Vorgehen.

Bundesjustizminister Heiko Maas begrüßt das: "Wir sollten der NPD möglichst schnell den Geldhahn zudrehen". Staatsrechtler hatten hingegen zum Teil Kritik an dem Vorgehen geäußert. Die NPD hatte bisher Anspruch auf Zuschüsse aus der Parteienfinanzierung, weil sie nicht verboten ist. 2016 bekam die rechtsextreme Partei, die Mandate auf kommunaler Ebene und einen Sitz im EU-Parlament hat, etwa 1,14 Millionen Euro. Ein NPD-Verbotsverfahren scheiterte zweimal vor dem Bundesverfassungsgericht - die Richter hatten jedoch auf den möglichen Weg hingewiesen, für diese Parteien die Finanzierung zu stoppen.

Majestätsbeleidigung abgeschafft, Wohnungseinbruchdiebstahl erweitert

Auch die Zeit der Majestätsbeleidigung in Deutschland ist vorbei. Der Bundesrat hat einen Gesetzesbeschluss gebilligt, der die Abschaffung des entsprechenden Straftatbestands in § 103 Strafgesetzbuch (StGB) vorsieht. Ein "Sonderstrafrecht" sei nicht mehr zeitgemäß, heißt es in dem nunmehr beschlossenen Gesetz. Die normalen Strafvorschriften für Beleidigung seien für den Ehrschutz von Organen und Vertretern ausländischer Staaten ausreichend.

Der Passus war in die Schlagzeilen geraten, nachdem der türkische Präsident Recep Tayyip Erdogan auf Basis dieses Paragrafen gegen den Fernsehmoderator Jan Böhmermann vorgegangen war. Das Strafverfahren um dessen "Schmähgedicht" wurde allerdings eingestellt.

Ändern wird sich auch der § 244 StGB. In einem vierten Absatz soll der Wohnungseinbruchdiebstahl in eine "dauerhaft genutzte Privatwohnung" mit einer Mindestfreiheitstrafe von einem Jahr bis höchstens zehn Jahren normiert werden. Minderschwere Fälle soll es hier gar nicht mehr geben.

Wohnungseinbrüche sollen außerdem mit auf die Liste jener Delikte kommen, bei denen Ermittler die umstrittene Vorratsdatenspeicherung nutzen dürfen - bei denen sie also unter bestimmten Bedingungen auf Daten zurückgreifen dürfen, die Telekommunikationsanbieter für bis zu zehn Wochen speichern müssen. Derzeit ist das nur bei Straftaten wie der Bildung einer terroristischen Vereinigung oder Mord möglich.

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Marathonsitzung im Bundesrat: . In: Legal Tribune Online, 07.07.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/23401 (abgerufen am: 12.09.2026 )

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