Der Bundesrat hat der Erhöhung der Rechtsanwaltsgebühren zugestimmt. Die Anwaltschaft zeigt sich erleichtert – doch die Reform bleibt hinter den Erwartungen zurück. Warum die Anpassung dennoch wichtig ist und was sich ändert.
Nach dem Bundestag hat nun auch der Bundesrat zugestimmt: Das Finanzpaket von Union, SPD und Grünen kann kommen. Damit wird die Schuldenbremse gelockert, ein Sondervermögen geschaffen – und das trotz einer Menge Gegenwind.
Die FDP-Fraktionen in NRW und Bremen wollten per Eilantrag verhindern, dass die Landesregierungen einer Grundgesetzänderung zur Schuldenbremse im Bundesrat zustimmen. Die zwei Verfassungsgerichtshöfe lehnten die jeweiligen Anträge jedoch ab.
Auch nach der Entscheidung vom Freitag sind beim BVerfG weitere Klagen gegen die Sondersitzungen anhängig. Wie und wann Karlsruhe entscheiden wird, ist noch offen. Auch die nötigen Zweidrittelmehrheiten sind noch nicht ausgemacht.
Union und SPD wollen eine gelockerte Schuldenbremse und ein Sondervermögen für die Instandsetzung der Infrastruktur in Sondersitzungen durch den Bundestag peitschen. Ein erster Gesetzentwurf regelt nun die Details der geplanten Änderungen.
Ab 2032 sollen Frauen per Gesetz einen Anspruch auf Schutz vor Gewalt erhalten. Dafür will der Bund die Länder mit Milliarden unterstützen. Weil die Union das nicht wollte, bleiben trans Frauen oder von Gewalt betroffene Männer außen vor.
Am Donnerstag die Zustimmung im Bundestag, am Freitag die im Bundesrat: Die Grundgesetzänderung zur Stärkung der Resilienz des Bundesverfassungsgerichts kann kommen. Deutschlands höchstes Gericht sei nun "wetterfest", sagen Politiker.
Eine gesetzliche Regelung, die als Versehen galt: Anwälte dürfen mit Finanzämtern nicht per beA kommunizieren. Ohne Korrektur passierte das Gesetz den Bundesrat. Nun fordert der DAV eine schnelle nachträgliche Änderung.