Kabinett beschließt Gesetzentwurf: Ver­bind­liche Frau­en­quote in Vor­ständen

06.01.2021

Das Zweite Führungspositionengesetz soll mehr Frauen in Führungspositionen bringen. Vorstände von großen Unternehmen mit mehr als drei Mitgliedern sollen zukünftig mindestens mit einer Frau besetzt werden.

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch einen Gesetzesentwurf für mehr Frauen in Führungspositionen beschlossen. Das Zweite Führungspositionengesetz (FüPoG II) soll nach gemeinsamen Angaben des Bundesjustizministeriums (BMJV) und des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) das 2015 in Kraft getretene FüPoG weiterentwickeln und verbessern. Der Gesetzentwurf sieht als zentrale Neuerung ein Mindestanteil von Frauen für Vorstände mit mehr als drei Mitgliedern in großen deutschen Unternehmen vor.

Genau sieht das FüPoG II vor, dass in Vorständen von börsennotierten und paritätisch mitbestimmten Unternehmen mit in der Regel mehr als 2.000 Beschäftigten, die mehr als drei Mitglieder haben, mindestens ein Mitglied eine Frau und ein Mitglied ein Mann sein muss. Nach Angaben der beiden Ministerien werden davon rund 70 Unternehmen, von denen rund 30 aktuell keine Frau im Vorstand haben, betroffen sein. Unternehmen, die null Frauen in den Vorstand berufen, werden dies in Zukunft begründen und darüber berichten müssen. Unternehmen, die keine Zielgröße festlegen oder keine Begründung für die Zielgröße Null angeben, können nach dem Entwurf sanktioniert werden.

Der Bund will mit gutem Beispiel voranschreiten. So soll die feste Geschlechterquote von mindestens 30 Prozent in den Aufsichtsräten auf Unternehmen mit Mehrheitsbeteiligung des Bundes ausgeweitet werden. Für die rund 90 Unternehmen, zu denen etwa die Deutsche Bahn und die Bundesdruckerei gehören, soll außerdem eine Mindestbeteiligung von einer Frau in Vorständen, die mehr als zwei Mitglieder haben, eingeführt werden. 

"Damit geben wir qualifizierten und motivierten Frauen endlich auch auf Ebene der Geschäftsführung die Chancen, die sie verdienen", sagte Bundesjustizministerin Christine Lamrecht (SPD). "Bei der bereits eingeführten Quote für die Aufsichtsräte haben wir gesehen: Diese Regelungen wirken - und zwar nachhaltig", so Lambrecht. Bundesfrauenministerin Franziska Giffey (SPD) erklärte: "Qualifizierte Frauen in Führung bereichern das Wirtschafts- und Arbeitsleben, sind Vorbilder und machen einen Unterschied für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter."

acr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Kabinett beschließt Gesetzentwurf: Verbindliche Frauenquote in Vorständen . In: Legal Tribune Online, 06.01.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/43905/ (abgerufen am: 22.04.2024 )

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