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Syndikus-Verfassungsbeschwerde gegen BSG-Urteile: BVerfG bittet fast 80 Institutionen um Stellungnahme

05.01.2015

Offenbar will das BVerfG über die Frage entscheiden, ob und wann Syndikusanwälte von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht befreit werden können. Nachdem ein Unternehmensjurist Ende September 2014 Verfassungsbeschwerde eingelegt hatte, hat Karlsruhe diese noch zum Jahresende an knapp 80 Institutionen weitergeleitet. Bundestag und -rat können nun ebenso Stellung nehmen wie Ministerien, Landesregierungen, Bundesgerichte und Verbände.

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Die Verfassungsbeschwerden richten sich gegen zwei von drei Urteilen des Bundessozialgerichtes (BSG) vom 3. April 2014, mit denen die Befreiungsmöglichkeit der Syndikusanwälte von der gesetzlichen Rentenversicherung verneint wurde. Sie sind anhängig beim 1. Senat (Az. 1 BvR 2534/14 und 1 BvR 2584/14), Berichterstatter dort ist der für die Fragen der Berufsfreiheit zuständige Richter Prof. Dr. Reinhard Gaier.

Mit Verfügung vom 11. Dezember 2014, die noch vor Jahresende zugestellt wurde, hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) mitgeteilt, dass es die Verfassungsbeschwerden u.a. dem Bundestag, dem Bundesrat, dem Bundeskanzleramt, den Bundesministerien der Justiz und für Verbraucherschutz, für Arbeit und Soziales und des Inneren und allen Landesregierungen zugestellt hat. Zu den insgesamt knapp 80 Adressaten, die nun bis zum 30. April 2015 Stellung zu den Verfassungsbeschwerden nehmen können, gehören außerdem der Bundesgerichtshof (BGH), das BSG und das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) sowie die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK), der Deutsche Anwaltverein (DAV), der Bundesverband der Unternehmensjuristen (BUJ), Sozialverbände, Arbeitgeberverbände, die Arbeitsgemeinschaft Berufsständischer Versorgungseinrichtungen (ABV) sowie alle Rechtanwaltsversorgungswerke und Rechtsanwaltskammern.

Die Verfügung erfolgte nur knapp drei Monate nach Einlegung der Verfassungsbeschwerde. Die Vertreter des Beschwerdeführers, Rechtsanwälte Martin W. Huff und Rüdiger Zuck, bewerteten das gegenüber LTO als positiv: "Die Zuleitung ist ein Zeichen dafür, dass das Gericht sich – mit welchem Ergebnis auch immer – mit den aufgeworfenen Fragen auseinandersetzen möchte".  Tatsächlich spricht die Weiterleitung zur Stellungnahme dafür, dass die Karlsruher Richter über die Verfassungsbeschwerde jedenfalls in der Sache entscheiden wollen.

afl/LTO-Redaktion

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Syndikus-Verfassungsbeschwerde gegen BSG-Urteile: . In: Legal Tribune Online, 05.01.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/14274 (abgerufen am: 16.11.2025 )

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