Doch kein Schäferhund: Jäger wegen toten Wolfs im Wes­ter­wald bestraft

17.01.2013

Weil er im April 2012 einen Wolf in einem Jagdrevier im Westerwald erschossen hatte, musste sich ein Jäger aus dem Raum Köln am Donnerstag vor dem AG Montabaur verantworten. Das Gericht verurteilte den Mann am Donnerstag wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz zu einer Geldstrafe von 3.500 Euro.

Das Amtsgericht (AG) Montabaur sah den Vorwurf nach der Hauptverhandlung als erwiesen an. Der 72-jährige Jäger habe den Wolf ohne Rechtfertigung erschossen. Insbesondere ging das Gericht davon aus, dass das Tier nicht gewildert hatte, als es erschossen wurde. Ein Verstoß gegen das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) wurde dagegen verneint. Das Wissen, dass es sich um einen Wolf handelt, habe dem Mann nicht sicher nachgewiesen werden können. Persönlich habe er von einem solchen Wolf im Westerwald im April 2012 noch keine Kenntnis gehabt.

Der Jäger hatte ausgesagt, in dem Glauben gehandelt zu haben, einen wildernden Schäferhund zu erschießen. Durch Sachverständige wurde allerdings belegt, dass es sich tatsächlich um einen Wolf aus der so genannten italienischen Alpenpopulation gehandelt hatte. Der tote Vierbeiner war nach Experteneinschätzung der erste Wolf im Gebiet des heutigen Rheinland-Pfalz seit rund 120 Jahren. Der Abschuss hatte für große Empörung unter Naturschützern gesorgt.

Die Entscheidung des AG Montabaur ist noch nicht rechtskräftig.

asc/LTO-Redaktion

Mit Material von dpa.

Zitiervorschlag

Doch kein Schäferhund: Jäger wegen toten Wolfs im Westerwald bestraft . In: Legal Tribune Online, 17.01.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/7993/ (abgerufen am: 29.03.2024 )

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