AG Duisburg: Lady Gaga doch nicht vor Amtsgericht Duisburg

16.06.2011

Das AG Duisburg hat am Donnerstag zwei junge Hacker aus NRW verurteilt, weil sie von Stars wie Lady Gaga oder Mariah Carey unveröffentlichte Songs geklaut hatten. Die Verteidigung hatte vor dem Prozess verlangt, dass die geschädigten Künstler vor Gericht aussagen.

Unter anderem sollten Lady Gaga, Justin Timberlake und Nelly Furtado zu den Cyber-Attacken der 18 und 23 Jahre alten Angeklagten aus Duisburg und Wesel aussagen. Den Antrag wies das Amtsgericht (AG) zurück.

Beim Prozessauftakt hatte der Verteidiger kritisiert, dass es unverständlich sei, dass die Rechner der Stars nicht gegen solche Angriffe geschützt waren. Die Künstler hätten die Songs absichtlich nicht gesichert, um mit einer Vorabveröffentlichung Aufmerksamkeit zu erreichen.

Den beiden Angeklagten hatten zwischen März 2009 und März 2011 Computer von Musikfirmen manipuliert. Mit Spionageprogrammen, so genannten Trojanern, hatten sie bis dahin unbekannte Songs von Popgrößen wie Lady Gaga, Mariah Carey, Leona Lewis und Kesha gestohlen. Später hatten sie die brandneuen Lieder gegen Geld im Internet angeboten. Das AG verurteilte sie nun zu 18 Monaten Jugendhaft ohne Bewährung beziehungsweise 18 Monate auf Bewährung.

dpa/cla/LTO-Redaktion

 

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AG Duisburg: Lady Gaga doch nicht vor Amtsgericht Duisburg . In: Legal Tribune Online, 16.06.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/3520/ (abgerufen am: 18.04.2024 )

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