Prozess wegen falscher Verdächtigung: Vom Sex­symbol zum Symbol für ein schär­feres Sexual­straf­recht

28.06.2016

 

*Anm. d. Red.: Name des Gerichts korrigiert am Tag der Veröffentlichung, 16:29 Uhr.

2/2: #TeamGinaLisa: "Am Ende sitzt die Frau auf der Anklagebank"

Zu der öffentlichen Kritik an dieser Bewertung meldete sich der Berliner Justizsenator Thomas Heilmann (CDU) zu Wort: "Die Staatsanwaltschaft hat nicht tendenziös, sondern im Gegenteil extrem gründlich den Fall recherchiert." Er selbst habe die Akten studiert. Manche Berliner Anwälte wundern sich: Mit Äußerungen zu laufenden Verfahren hält die Regierung sich üblicherweise zurück. Eine Rolle könnte spielen, dass im September ein neues Abgeordnetenhaus gewählt wird. 

Aber auch Heilmann weist auf ein Problem hin, das die Gemüter seit Wochen erhitzt. Er fände es "sehr bedauerlich, wenn sich Frauen daran gehindert sähen, sich an die Justiz zu wenden und das Vertrauen in die Justiz reduziert wäre", weil sie befürchten müssten, nicht angemessen behandelt zu werden.

Auch für ihre Unterstützer, die sich vor allem im Netz unter dem Stichwort "TeamGinaLisa" formieren, ist es nicht nur ein Skandal, dass trotz "Hör auf" keine Vergewaltigung vorgelegen haben soll, sondern auch, dass Lohfink sich nun gegen den Vorwurf der falschen Verdächtigung verteidigen muss. Auch ihr Anwalt  Burkhard Benecken zeigt dafür kein Verständnis: "Sie selbst hat gesagt, ich weiß nicht, ob das eine Vergewaltigung war, ob man das so nennen kann." Das mit den K.O.-Tropfen habe sie nur vermutet. Selten habe eine Frau so zurückhaltend zugunsten der Beschuldigten ausgesagt. "Ich habe keinen anderen Fall gehabt, in dem es ein Beweisvideo gibt. Und genau in dem Fall dreht man den Spieß um und setzt die Frau noch auf die Anklagebank." 

Befangenheitsanträge gegen Richterin

Sitzen blieb sie da am Montag nicht. Lohfink und ihre beiden Verteidiger verließen am Nachmittag empört den Verhandlungssaal, als Richterin Antje Ebner die umstrittenen Videosequenzen ansehen wollte, ohne zuvor die Öffentlichkeit auszuschließen. Der Film sollte allerdings auf einem Laptop, abgewandt vom Publikum und ohne Ton abgespielt werden. "Bei Ihnen hakt's wohl", schmettert Anwalt Christian Simonis der Richterin entgegen. Sie wartet ruhig auf die Rückkehr der drei.

Dann stellen die Verteidiger einen neuen Befangenheitsantrag gegen die Richterin - wie schon am Morgen des Verhandlungstages. Über die Anträge entscheidet ein anderes Gericht. Sollte ihnen stattgegeben werden, müsste das Verfahren neu aufgerollt werden.

Als Zeugin spricht auch Lohfinks Ex-Managerin. Die 40-Jährige erzählt, wie Lohfink nach der zweiten Partynacht irgendwann nachmittags mit einem Taxi vor einem Köpenicker Hotel angekommen und torkelnd und verstört ausgestiegen sei. "Da hab' ich schon gesehen, da stimmt was nicht." Richterin Ebner wundert sich: "Davon haben Sie kein Wort bei der polizeilichen Vernehmung gesagt, das ist doch aber wichtig. (...) Oder war das gar nicht so?"

Die nächsten Prozesstermine sind der 18. Juli und der 8. August. Zu dem Termin im Juli werden Lohfink und ihre Verteidiger allerdings nicht erscheinen - es ist ein Überbrückungstermin, damit das Verfahren innerhalb der Fristen des § 229 Strafprozessordnung fortgesetzt werden kann. Das Gesetz geht davon aus, dass die Einheitlichkeit und Unmittelbarkeit der Hauptverhandlung nur dann gewährleistet ist, wenn keine zwei Termine länger auseinander liegen, als dort geregelt.

pl/dpa/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Prozess wegen falscher Verdächtigung: Vom Sexsymbol zum Symbol für ein schärferes Sexualstrafrecht . In: Legal Tribune Online, 28.06.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/19812/ (abgerufen am: 29.03.2024 )

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