AG Berlin: Blenden mit Laser­po­inter kostet

21.09.2011

Das Blenden von Autofahrern mittels Laserpointer ist ein versuchter gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr. Dies entschied das AG Berlin Tiergarten am Mittwoch.

Das Berliner Amtsgericht Tiergarten (AG) verurteilte einen 31-jährigen wegen
versuchten gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr. Der Mann hatte Autofahrer mit einem Laserpointer geblendet. Er war einer Polizeistreife aufgefallen, als er den grünen Strahl Richtung Straße aufblendete. Autofahrer mussten daraufhin scharf abbremsen. Zu einem Unfall kam es jedoch nicht.

Ein derartiger Laserpointer sei gefährlich, so die Anklage. Die starke Lichteinwirkung auf das Auge bewirke eine kurze Desorientierung. Der Laserpointer wurde beschlagnahmt. Der Angeklagte muss eine Geldstrafe
in Höhe von 1500 Euro zahlen.  

dpa/ara/LTO-Redaktion

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Zitiervorschlag

AG Berlin: Blenden mit Laserpointer kostet . In: Legal Tribune Online, 21.09.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/4353/ (abgerufen am: 20.04.2024 )

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