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Angriffsziel Deutschland? / Ausschuss-Vorsitze für AfD? / Neues V-Leute-Gesetz: "Die Ein­stu­fung als Krieg­s­partei führt nicht dazu, dass Putin uns ang­reifen darf."

23.03.2024

Das Bild zeigt eine deutsche Flagge vor dem Bundestag, symbolisiert politische Themen und Debatten in Deutschland.

Stehen der AfD Ausschussvorsitze im Bundestag zu? Und wie lief die Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht? Bild: LTO / adobe stock jcg_oida

Wieso die Debatte um Deutschland als Kriegspartei in die Irre führt. Weshalb die AfD in ihrem Kampf um Ausschussvorsitze wohl scheitern wird und warum ein Gesetz zu V-Leuten überfällig ist. Dies und mehr in Folge 2 von "Die Rechtslage".

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Im neuen Podcast "Die Rechtslage" geht es um die wichtigste aktuelle Rechtsprechung, Rechtspolitik und die zentralen Rechtsdebatten des Landes. Kompetent, kompakt und kurzweilig. 

In der zweiten Folge des neuen Podcasts "Die Rechtslage" begrüßen Sie und Euch LTO-Chefredakteur Felix W. Zimmermann und der justizpolitische Korrespondent und Leiter der LTO-Presseschau Christian Rath. 

Sie werfen zunächst einen Blick auf die Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts über die Frage, ob der AfD Ausschussvorsitze im Bundestag zustehen. Christian Rath war selbst bei der Verhandlung, erläutert die verfassungsrechtlichen Hintergründe und gibt eine Prognose ab, über die die AfD nicht erfreut sein wird. 

Das Mantra der Bundesregierung im Ukraine-Krieg lautet "Wir dürfen keine Kriegspartei" werden. Dabei argumentiert vor allem die SPD auch mit vermeintlichen rechtlichen Gründen. Felix W. Zimmermann erklärt, warum diese rechtliche Argumentation gefährlich ist, die Gesellschaft in die Irre führt und beantwortet die Frage, ob uns Putin angreifen dürfte, wenn wir die Taurus-Raketen liefern. 

Bauernprotestler, Klimaaktivisten, Kinderschänder, Rüstungskonzerne: Alle brauchen früher oder später anwaltlichen Rat. Die Generation Z will aber nicht mehr alle Mandate annehmen, sagt eine Studie aus UK. Tanja Podolski aus der LTO-Redaktion ist zu Gast im Podcast und erläutert auch, ob angestellte Junganwälte Mandanten aus Gewissensgründen ablehnen dürfen. 

Der Spitzel, der mich liebte – das darf es in Zukunft wohl nicht mehr geben. Denn das neue V-Leute-Gesetz macht strenge Vorgaben für den Einsatz von V-Leuten. Wichtig auch für Examenskandidaten: Die neue Regelung zur Tatprovokation. 

Außerdem wieder dabei: LTO Chef vom Dienst Marcel Schneider mit dem Newsrückblick und unser Urteil-Geräuscheraten mitsamt Auflösung und neuem Rätsel. 

Keine Folge verpassen wollen? Der Podcast kann bei Apple Podcasts, Spotify oder überall sonst, wo es Podcasts gibt, abonniert werden.

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Angriffsziel Deutschland? / Ausschuss-Vorsitze für AfD? / Neues V-Leute-Gesetz: . In: Legal Tribune Online, 23.03.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/54191 (abgerufen am: 09.11.2025 )

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