Legal Tech Tour in Zürich: Recht aus dem Super­com­puter

Gastbeitrag von Ilona Cosack

28.03.2018

Kann Watson Jura? Ein Stück weit ja. Darüber, wie Künstliche Intelligenz Juristen schon jetzt unterstützt und künftig unterstützen soll, gab es letzte Woche beim IT-Riesen IBM in der Schweiz einen Überblick.

Bekannt wurde Watson 2011, als er in der TV-Spielshow "Jeopardy" die menschliche Konkurrenz um Längen schlug. Um die Frage, ob das Computerprogramm auch Jura kann, ging es vergangene Woche im IBM Research Lab in Zürich. Im Vorfeld des Anwaltszukunftskongresses 2018 organisierten der Branchendienstleister Soldan und der Wissens- und Informationsdienstleister Wolters Kluwer Deutschland, zu dem auch LTO gehört, diese Reise nach Zürich.

Dr. Stefan Mück, CTO Cognitive Process Transformation bei IBM, informierte dabei unter anderem über die aktuelle Entwicklung der Künstlichen Intelligenz (KI), die Watson ausmacht und auch für Lösungen im juristischen Bereich eingesetzt wird. Beginnend vom Einfachen zum Komplizierten, muss die KI ähnlich wie der Mensch lernen:

Das Programm stellt dabei immer mehr Bezüge unterschiedlicher Begriffe zueinander her. Daten werden dazu in Form von Fragen und Antworten eingelesen und - falls das nicht ausreicht - mit Zusatzinformationen versehen. Als Beispiel nannte Mück ein Tool für Kreditverträge, das in drei Monaten für das Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsunternehmen KPMG entwickelt wurde und dort im Compliance-Bereich zur Bestimmung der Geschäftsbedingungen eingesetzt wird. Und der Medienkonzern Thomson Reuters bietet seit Januar einen Data Privacy Advisor mit juristischem Bezug an.

Das Wichtigste: Aus dem riesigen Datenbestand, mit dem es gefüttert wird, sucht sich Watson die passenden Antworten auf Fragen aus und beginnt dabei selbstständig Dinge und Zusammenhänge zu verstehen, die man ihm vorher eben nicht gezielt antrainiert hat.

Mehr als eine bloße Suchfunktion

Dr. Costas Bekas, Leiter der Gruppe Foundations of Cognitive Computing bei IBM, betonte dabei, wie wichtig es sei, viel Arbeit in die Wissensdatenbank zu stecken, um mit Watson eben mehr als bloße Google-Suchergebnisse als Antworten auf die Fragen zu erhalten.

A und O sei es, das System stetig zu trainieren. In einer Stunde könnten so bis zu 100 Dokumente verarbeitet werden. Auch die Bedienung werde stets weiterentwickelt: Verglichen mit den Spracherkennungstools der ersten Stunde sei die Erkennungsrate bei Eingabe per Stimme mittlerweile bei 98 Prozent angelangt. Watson könne aber auch erkennen, wenn in einem Bild Text vorhanden ist.

Als Beispiel für Watsons selbstständiges Lernen nannte Bekas folgendes Beispiel: Das Programm könne den Bezug von "König" zu "Königin" herstellen, weil es vorher das Verhältnis der Begriffe "Mann" zu "Frau" erlernt habe.

Eben dieses Verknüpfen von Begriffen und deren Sinn kann laut Bekas für juristische KI-Lösungen genutzt werden, um mit einer Kombination aus vielen Algorithmen und bereits "gelernten" Dokumenten beispielsweise Paragrafen, Vertragsklauseln und Erklärungsbestandteile zu verstehen und für Juristen aufzubereiten.

Watsons Entwicklung in Deutschland

Dirk Hartung, Executive Director Legal Technology bei der Bucerius Law School, zeigte ebenfalls in Zürich, wie Studenten bereits jetzt lernen, mit Watson zu arbeiten und selbst eine Anwendung zu programmieren. 2017 haben Jura- und Informatikstudierende innerhalb von drei Wochen mit der Aufgabenstellung "Create a web app!" gemeinsam mit dem Watson Knowledge Studio und dem Sprachtool ein Lawnet Tool entwickelt, das Gerichtsentscheidungen nach Aktenzeichen, Normen und Verweisen durchsucht und den Erfolg und Nichterfolg von Revisionen nachverfolgt.

Mit Law Stats wurden Statistiken entwickelt, welche Landgerichtsentscheidungen erfolgreich oder nicht erfolgreich mit der Revision angefochten werden konnten. Die erste Variante dieses Tool funktionierte dabei nicht ganz wie gewünscht, zu viele unklare Entscheidungen verwässerten das Ganze. 2018 ist mit Law Stats 2.0 ein funktionierendes Revisionstool entstanden. An der Bucerius Law Clinic entstand zudem auch ein Prozesskosten-Helfer, der die Bedürftigkeit für die Unterstützung prüft. Dabei kann dies aus Sicht des Antragstellers, des Sozialberaters oder des Juristen geschehen.

KI in der Rechtsberatung

Auch Rechtsanwalt Michael Friedmann, der bereits im Jahr 2000 mit der Plattform 123recht.net und 2004 mit frag-einen-anwalt.de die Rechtsberatung herausforderte, trat als Redner auf. Rechtliche Fragen sollen mit semantischer Suche und der Hilfe von KI und Big Data (Sammlung von Fragen und Antworten aus über 180.000 Beratungen) schnell und in hoher Qualität beantwortet werden.

Ein Teilnehmer an der Veranstaltung bestätigte, dass er ab und an durchaus die Fragen und Antworten des Portals nutzt, um schnell und einfach Fragen aus Rechtsgebieten, die nicht seine eigenen Kerngebiete betreffen, zu beantworten.

Als weiterer Anwendungsfall für Watson ergab sich die Kooperation mit einem Arbeitgeberverband, der eine Rechtsabteilung mit vielen Anwälten unterhält. Der beklagte sich über das Problem, dass das Wissen der Mitarbeiter häufig in vielen E-Mails versteckt ist und mit jedem Arbeitnehmerwechsel etwas verloren geht. Für Watsons Anwendung wurde als Vorgabe definiert, dass die Arbeitsweise der Mitarbeiter stets die gleiche bleiben solle. So konnten im Projekt die Daten strukturiert, die E-Mails über eine Programmierschnittstelle an Watson angebunden und mit Training die Bedienung der Software erlernt werden, woraufhin die KI das wesentliche Know-How der Mitarbeiter, extrahierte und sammelte.

Friedmann zeigte sich überzeugt, dass in "sehr naher Zukunft" intelligente Expertensysteme Juristen bei der Arbeit unterstützen und teilweise ersetzen werden. Einfache Rechtsprobleme könnten über Chat-Systeme gelöst werden. Neue juristische Berufe würden entstehen, etwa im Bereich der Schnittstelle zwischen IT und Recht. Juristen würden aber nach wie vor das "Interface" bleiben.

Auf der Veranstaltung wurde allerdings auch klar: Die Vorteile von Watson für den einzelnen Berufsträger können effizient nur im Verbund genutzt werden – aktuell wäre eine individuelle Programmierung zu aufwendig und zu teuer.

Die Autorin Ilona Cosack ist Inhaberin der ABC Anwaltsberatung Cosack und berät Anwaltskanzleien ganzheitlich mit dem Schwerpunkt "Anwältin und Anwalt als Unternehmer". Sie referiert bei Rechtsanwaltskammern und Anwaltvereinen und ist Autorin des Praxishandbuchs Anwaltsmarketing, publiziert zum Elektronischen Rechtsverkehr sowie zu den Zukunftsthemen der Anwaltschaft.

Zitiervorschlag

Ilona Cosack, Legal Tech Tour in Zürich: Recht aus dem Supercomputer . In: Legal Tribune Online, 28.03.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/27767/ (abgerufen am: 16.04.2024 )

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