Bundeskartellamt erteilt Freigabe: Bar­menia und Got­haer dürfen fusio­nieren

18.03.2024

Die Versicherungsgruppen Barmenia und Gothaer erhalten für die geplante Zusammenlegung ihrer Geschäfte die Zustimmung des Bundeskartellamts.

Grünes Licht für einen der größten Zusammenschlüsse im deutschen Versicherungssektor: Die Gruppen Barmenia Versicherungen und Gothaer Versicherungsbank wollen "gemeinsam wachsen" und haben am Montag die Zustimmung des Bundeskartellamts (BKartA) zur angekündigten Fusion erhalten. Die Beteiligten haben einen Vollzug der Transaktion für den Herbst des laufenden Jahres in Aussicht gestellt. 

Die beiden Versicherungsunternehmen sind überwiegend in Deutschland tätig, insbesondere in den Bereichen Lebens- und Krankenversicherungen. Das Volumen der Prämieneinnahmen bewegt sich jenseits von sieben Milliarden Euro pro Jahr.

Andreas MundtDas BKartA prüfte, ob durch den Zusammenschluss eine Beeinträchtigung des Wettbewerbs zu erwarten ist. Mit einer bedenklichen Beeinträchtigung rechne man nicht, teilte die Behörde nun mit.

Es gebe zahlreiche, teils auch deutliche größere Wettbewerber, so der Präsident des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt. Zu den Konkurrenten gehören unter anderem die Allianz und die MunichRe.

sts/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Bundeskartellamt erteilt Freigabe: Barmenia und Gothaer dürfen fusionieren . In: Legal Tribune Online, 18.03.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/54138/ (abgerufen am: 29.04.2024 )

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