US-Wahlen: Hef­tige Kritik an Jones Day

von Dr. Anja Hall

13.11.2020

In den USA gerät die Kanzlei Jones Day, die Donald Trump im Wahlkampf berät, in die Kritik: Laut Medienberichten drohen Jurastudenten, die Sozietät zu boykottieren, und die Anti-Trump-Gruppe "Lincoln Project" geht online gegen sie vor.

Die Kritik an Jones Day entzündet sich laut einem Bericht von Reuters daran, dass die Kanzlei die Republikanische Partei in einem Rechtsstreit vertritt, in dem es um die Frist für den Eingang von Briefwahlzetteln in Pennsylvania geht. Kritiker behaupten, mit dieser Klage soll Misstrauen in die Wahlergebnisse gesät werden. Donald Trump erhebt seit Tagen schwere - bislang unbewiesene - Vorwürfe, wonach es bei den Präsidentschaftswahlen Wahlbetrug gegeben habe.

Jones Day weist die Vorwürfe der Kritiker zurück: Die Kanzlei verbreitete eine Erklärung, in der sie bekräftigt, "weder Präsident Trump, seine Kampagne noch eine ihm angeschlossene Partei in einem Rechtsstreit wegen angeblichen Wahlbetrugs" zu vertreten. Man vertrete auch kein Unternehmen in einem Rechtsstreit, der die Ergebnisse der Wahlen anfechte. Laut dem Reuters-Bericht ist Jones Day tatsächlich in keiner der unzähligen Klagen als Rechtsvertreter aufgeführt, die Trump in mehreren Bundesstaaten angestrengt hat.

Streitig: Frist für die Rücksendung der Briefwahlscheine

Die Rechtsstreitigkeiten, in denen Jones Day die Republikaner vertritt, sind laut Mitteilung der Kanzlei seit mehreren Monaten anhängig. Hintergrund ist eine Verfügung des Obersten Gerichtshofs von Pennsylvania, wonach die gesetzliche Frist für die Rücksendung von Briefwahlscheinen verlängert werden soll.

Die Republikanische Partei von Pennsylvania hält das für verfassungswidrig und hat Jones Day beauftragt, diese Entscheidung durch den Obersten Gerichtshof der Vereinigten Staaten, den Supreme Court, überprüfen zu lassen. Der Fall werfe wichtige verfassungsrechtliche Fragen auf, so Jones Day. Das zeige sich auch daran, dass 17 Bundesstaaten sogenannte Amicus-Schriftsätze eingereicht hätten, in denen sie den Supreme Court um eine Überprüfung ersuchten. Ob das oberste US-Gericht über den Fall entscheiden wird, steht noch nicht fest.

Kampagne gegen Jones Day, interne Diskussionen und externe Unterstützung

Mit ihrer Erklärung konnte Jones Day die Kritiker bislang allerdings nicht besänftigen. Insbesondere "The Lincoln Project", eine Gruppe von Anti-Trump-Republikanern, nimmt die Kanzlei seit Tagen unter Beschuss. Das Lincoln Project gab bekannt, dass man eine halbe Million US-Dollar für Anzeigen ausgeben werde, um gegen Jones Day und eine kleinere Anwaltskanzlei, die ebenfalls für Trump arbeitet, Stimmung zu machen. Auf Twitter hat die Gruppe Anwälte und Mandanten bereits dazu aufgerufen, sich von Jones Day abzuwenden.

Auch innerhalb der Kanzlei soll es hitzige Diskussionen über die Nähe zu Donald Trump geben, meldete die New York Times. Einige Anwälte seien besorgt, dass die Kanzlei letztlich Trump dabei helfen könnte, das Vertrauen in die Integrität des Wahlsystems zu untergraben. Wie Reuters weiter berichtet, mobilisieren auch Jurastudenten in Harvard und Ohio gegen Jones Day. Einige erwägen einen Boykott, heißt es beim Jurastudenten- und Anwaltsnetzwerks People's Parity Project.

Jedoch traten auch Unterstützer auf den Plan. So twitterte Orin Kerr, Professor an der University of California Berkeley School of Law, dass es ein Grundsatz des Kanzleigeschäfts und des US-Rechtssystems sei, auch umstrittene Mandanten zu vertreten.

Die Nähe von Jones Day zu Donald Trump ist unstreitig: Die Kanzlei berät den amtierenden US-Präsidenten und die Republikanische Partei seit mehreren Jahren. Seit 2015 hat sie nach offiziellen Angaben über 20 Millionen Dollar mit der Arbeit für Trump und die Republikaner verdient. Ein Jones-Day-Partner, Donald McGahn, war zwischenzeitlich als Berater im Weißen Haus tätig, und auch weitere Partner der Kanzlei gehörten der Trump-Administration an.

Zitiervorschlag

US-Wahlen: Heftige Kritik an Jones Day . In: Legal Tribune Online, 13.11.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/43425/ (abgerufen am: 20.04.2024 )

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