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49802

LG München I verhandelt Sammelklage: Erster Pro­zess um LKW-Kar­tell nach BGH-Urteil

05.10.2022

Ein fahrender LKW

Erneut befasst sich das LG München I mit Schadensersatzansprüchen gegen das LKW-Kartell. Bild: photoschmidt - stock.adobe.com

Nachdem der BGH im Juni den Weg für eine Sammelklage geebnet hatte, bemühen sich erneut vermeintlich von einem LKW-Kartell Geschädigte vor dem Landgericht München I um Schadensersatz.

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Käufer zehntausender Lastwagen fordern von großen LKW-Herstellern wegen Preisabsprachen eine halbe Milliarde Euro Schadenersatz. Am Mittwoch hat ein weiterer Prozess vor dem Landgericht (LG) München I begonnen (Az. 37 O 17704/18). Rückenwind erhoffen sich die vermeintlich Geschädigten von einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) aus dem Juni dieses Jahres.  

Der BGH erklärte im Juni eine Sammelklage der Financialright-Tochter Myright, die Ansprüche von Dieselauto-Käufern gegen den Volkswagen-Konzern gebündelt hatte, für zulässig. Weder die Bündelung von Forderungen mit unterschiedlichen Erfolgsaussichten noch die Einbindung eines Prozessfinanzierers begründeten gleich einen erheblichen Interessenkonflikt, so das Gericht (Urt. v. 13.06.2022, Az. VIa ZR 418/21). 

Die LKW-Käufer haben ihre Forderungen an die Inkasso-Gesellschaft Financialright Claims abgetreten, die als alleiniger Kläger auftritt und im Erfolgsfall 33 Prozent als Provision erhält. Mit der gerichtlichen Durchsetzung der Forderungen hat Financialright Claims nach LTO-Informationen die Kanzlei Hausfeld beauftragt.  

Eine erste Klage über 867 Millionen Euro hatte das LG im Februar 2020 abgewiesen (Urt. v. 07.02.2020, Az. 37 O 18934/17). Nach Ansicht des Gerichts fehlte dem Düsseldorfer Finanzdienstleister die Aktivlegitimation, um Forderungen gebündelt einzuklagen. Die Berufung wird vor dem Oberlandesgericht (OLG) München verhandelt. 

Die EU-Kommission hatte Daimler, DAF, Iveco, Volvo/Renault und Scania 2016 und 2017 fast vier Milliarden Euro Bußgeld aufgebrummt, weil sie sich jahrelang in einem Kartell ausgetauscht hatten. MAN war als Kronzeuge straffrei ausgegangen, Scania bestreitet eine Beteiligung. Die EU-Kommission hatte allerdings offengelassen, ob den Lkw-Käufern überhaupt ein Schaden entstanden war.

sts/LTO-Redaktion mit Material der dpa 

Beteiligte Kanzleien

Haus­feld

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LG München I verhandelt Sammelklage: . In: Legal Tribune Online, 05.10.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/49802 (abgerufen am: 24.05.2025 )

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