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Schadensersatzansprüche für Diesel-Käufer: Mus­ter­fest­stel­lungs­klage gegen Daimler

04.11.2021

Auspuff Diesel

(c) TOPIC | stock.adobe.com

Mercedes-Kunden können sich ab sofort einer Musterfeststellungsklage gegen den Autobauer Daimler im Zusammenhang mit dem Dieselskandal anschließen. Kläger ist der Verbraucherzentrale Bundesverband.

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Im Juli 2021 hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) vor dem Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart eine Musterfeststellungsklage gegen Daimler eingereicht (Az. 16a MK 1/21), um Schadensersatz für vom Dieselskandal betroffene Mercedes-Kunden zu erstreiten.

Die Verbraucherschützer werfen Daimler eine bewusste Manipulation der Abgaswerte vor. Der vzbv lässt sich von der Rechtsanwaltsgesellschaft Dr. Stoll & Sauer vertreten und beraten. Die Interessen von Daimler vertritt die Kanzlei Gibson, Dunn & Crutcher.

Betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Ansprüche oder Rechtsverhältnisse zu dieser Klage nun zur Eintragung in das Register anmelden, teilte das Bundesamt für Justiz am Mittwoch mit. Das Bundesamt hat die Klage öffentlich bekannt gemacht und stellt auf seiner Internetseite ein Anmeldeformular zur Verfügung. Eine Anmeldung von Ansprüchen zu der Klage sei grundsätzlich bis zum Ablauf des Tages vor Beginn des ersten Termins beim OLG Stuttgart möglich. Der Termin werde rechtzeitig auf der Internetseite des Bundesamts bekanntgegeben.

Vorwurf der Abgasmanipulation

Daimler hat nach Auffassung des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) in Hunderttausenden Diesel-Fahrzeugen seiner Stammmarke Mercedes-Benz eine unzulässige Abgastechnik verwendet. Der Autobauer musste daher massenweise Autos zurückrufen. Die Verbraucherschützer werfen Daimler im Kern vor, in seine betroffenen Dieselautos unterschiedliche Abschalteinrichtungen eingebaut zu haben. Damit können Hersteller dafür sorgen, dass Autos während der Typengenehmigung die zulässigen Grenzwerte für Abgase einhalten. Im Straßenverkehr überschreiten sie diese dann aber teils deutlich.

"Wir halten die in Dieselklagen gegen uns geltend gemachten Ansprüche für unbegründet und werden uns auch weiterhin dagegen zur Wehr setzen", teilte ein Sprecher von Daimler am Mittwoch nach der Bekanntmachung des KBA mit. "Durch eine Musterfeststellungsklage können wichtige Rechtsfragen effizienter geklärt werden, was wir grundsätzlich begrüßen. Inwieweit dies in diesem Fall möglich sein wird, bleibt abzuwarten."

Viel Arbeit für die Gerichte

Prozesse rund um den Dieselskandal beschäftigen deutsche Gerichte in großer Zahl und seit Jahren. Der Bundesgerichtshof (BGH) urteilte mehrfach im Kontext sogenannter "Thermofenster", mit denen Fahrzeughersteller das Abgasreinigungsverhalten von Fahrzeugen an die Aussentemperatur koppeln können.

Im Sommer dieses Jahres urteilte der 6. Zivilsenat des BGH, dass der Einsatz von derartigen Emissionskontrollsystemen für sich genommen nicht ausreichend ist, um einen Schadensersatzanspruch aus § 826 BGB zu begründen. Das Gericht argumentierte, dass weitere Umstände hinzutreten müssten, die das Verhalten der handelnden Personen als besonders verwerflich erscheinen lassen und entschied, dass das Oberlandesgericht Koblenz erneut verhandeln muss. (Urt. v. 13. Juli 2021; Az. VI ZR 128/20).

dpa/sts/LTO-Redaktion

Beteiligte Kanzleien

Gib­son Dunn & Crut­cher

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Schadensersatzansprüche für Diesel-Käufer: . In: Legal Tribune Online, 04.11.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/46554 (abgerufen am: 16.11.2025 )

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