Missbrauchsverfahren eingeleitet: Preis­ge­stal­tung von Coca-Cola weckt Inter­esse des Kar­tellamtes

14.11.2023

Das Bundeskartellamt will prüfen, ob Coca-Cola den Wettbewerb in Deutschland einschränkt. Zuletzt hatte es Differenzen zwischen dem Konzern und Edeka sowie mehreren Discountern gegeben.

Verstößt Coca-Cola mit seiner Rabattgestaltung gegen das Wettbewerbsrecht? Das Bundeskartellamt (BKartA) sieht dafür zumindest Anhaltspunkte und hat ein Missbrauchsverfahren gegen Coca-Cola Europacific Partners Deutschland eingeleitet. Das Unternehmen kümmert sich im Auftrag des Konzerns um die Abfüllung und den Vertrieb des gesamten Getränkesortiments am deutschen Markt. 

Andreas Mundt, Präsident des BKartA, verweist auf die Konditionen, insbesondere Preisnachlässe, die der Getränkehersteller in den Verträgen mit dem Einzelhandel verankert. Coca-Cola versucht demnach über Rabattkonstruktionen zu erreichen, dass neben den Cola-Produkten auch möglichst viele weitere Getränkemarken aus dem Sortiment des Konzerns in den Regalen der Supermärkte landen und von den Händlern beworben werden. 

Hier sehe man eine mögliche Behinderung anderer Unternehmen in ihren wettbewerblichen Möglichkeiten, so Mundt in einer Mitteilung der Behörde. Mit Auskunftsbeschlüssen bei anderen Akteuren der Branche sowie Händlern und Coca-Cola selbst will man den Anhaltspunkten nun nachgehen. 

Coca-Cola kooperiert und ist zuversichtlich

Coca-Cola Europacific Partners Deutschland hat auf LTO-Anfrage bestätigt, dass man über das Ermittlungsverfahren in Kenntnis gesetzt worden sei. Man werde vollumfänglich mit dem BKartA kooperieren und die gewünschten Informationen und Unterlagen zur Verfügung stellen, so das Unternehmen. Vice President Legal Andrea Weckwert zeigt sich zudem überzeugt, dass "das bewährte Geschäftsmodell in Deutschland mit einem ausgewogenen Preis- und Konditionskonzept rechtskonform ist." 

Das BKartA wird im angestoßenen Verfahren zunächst die Frage klären, ob der Konzern auf den relevanten Märkten marktbeherrschend ist oder über relative Marktmacht verfügt und somit besonderen kartellrechtlichen Vorgaben unterliegt. Anschließend wird geprüft, ob die mit dem Handel vereinbarten Konditionen den Vorgaben entsprechen. In der jüngeren Vergangenheit gab es zwischen Coca-Cola und Handelsketten wie Edeka immer wieder Unstimmigkeiten, insbesondere mit Blick auf die Preisgestaltung

sts/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Missbrauchsverfahren eingeleitet: Preisgestaltung von Coca-Cola weckt Interesse des Kartellamtes . In: Legal Tribune Online, 14.11.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/53162/ (abgerufen am: 27.04.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen