Bußgelder für Hersteller und Händler von Musikinstrumenten: Bun­des­kar­tellamt zieh­t an­dere Saiten auf

06.08.2021

Bereits im April 2018 hatte das Bundeskartellamt Ermittlungen gegen drei Hersteller und zwei Händler von Musikinstrumenten eingeleitet. Der Vorwurf der Preisabsprachen führt nun zu Bußgeldern in Millionenhöhe.

Knapp dreieinhalb Jahre lang liefen die Ermittlungen. Im Visier des Bundeskartellamts (BKartA): Yamaha Music Europe, Roland Germany und Fender Musical Instruments als Hersteller sowie die in Deutschland führenden Fachhändler Thomann und Music Store professional. Den fünf Unternehmen wurde zunächst vorgeworfen, Mechanismen zur vertikalen Preisbindung etabliert zu haben.  

Im Laufe des Verfahrens haben sich dann Anhaltspunkte dafür ergeben, dass es zwischen den beiden Händlern auch zu horizontalen Preisabsprachen gekommen sei. Den Ermittlungsergebnissen zufolge sind im Zeitraum vom 21. Dezember 2014 bis 27. April 2018 in insgesamt 13 Fällen Absprachen über Preiserhöhungen für Musikinstrumente bzw. zugehörige Produkte erfolgt.  

Der Fallbericht des BKartA listet die Methodik der Absprachen und die jeweils betroffenen Produkte detailliert auf und liefert die Herleitung zur Entscheidung, Bußgelder in einer Gesamthöhe von 21 Millionen Euro gegen die fünf genannten Unternehmen zu verhängen. Aufgrund der umfassenden Kooperationsbereitschaft der Beteiligten fallen die Strafzahlungen nach Angaben des BKartA milder aus. Die zugehörigen Bußgeldbescheide sind bereits rechtskräftig.

sts/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Bußgelder für Hersteller und Händler von Musikinstrumenten: Bundeskartellamt zieht andere Saiten auf . In: Legal Tribune Online, 06.08.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/45672/ (abgerufen am: 15.04.2024 )

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