Erfolge bei der Vermögensabschöpfung: Staats­an­wälte kommen leichter an das Geld von Kri­mi­nellen

12.06.2020

Verbrechen darf sich nicht lohnen. Seit drei Jahren gelten Regeln zur leichteren Einziehung von Vermögen. Sie sollen auch kriminelle Clans treffen. Das scheint zu klappen: Justiz, Kriminalpolizei und Strafrechtler sind zufrieden.

Bei der Bekämpfung der Clankriminalität tritt die Staatsgewalt mit demonstrativer Härte auf: Vermummte Polizisten, großangelegte Razzien, konfiszierte Waffen. Innenminister wie Herbert Reul (CDU) aus Nordrhein-Westfalen rufen eine "strikte Null-Toleranz-Linie" aus. Auch bei der Konferenz der Innenminister von Bund und Ländern (IMK) in der kommenden Woche in Erfurt steht das Thema wieder auf der Tagesordnung. Doch wie schlagkräftig sind Polizei und Staatsanwaltschaft wirklich bei der Verfolgung krimineller Clans?

Eine wichtige Neuerung trat vor bald drei Jahren in Kraft - die Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung. Seither können Staatsanwälte und Gerichte Vermögen leichter einziehen - und zwar auch dann, wenn die Umstände es sehr wahrscheinlich machen, dass Vermögen aus einer kriminellen Tat herrührt, obwohl unklar bleibt, aus welcher.

Der Strafrechtler Martin Heger von der Berliner Humboldt-Universität erklärt es so: "Wenn man bei einem Drogenhändler zu Hause eine Million findet und der keine Belege für einen rechtmäßigen Erwerb vorbringen kann, kann der Staat das jetzt leichter beschlagnahmen." Überhaupt sei die Vermögensabschöpfung bei der Bekämpfung von Clankriminalität "ein sehr probates und gern genutztes Mittel".

Noch nicht zu früh freuen

Ein Beispiel aus Berlin: Das dortige Landgericht veröffentlichte im April einen Beschluss zur Einziehung von zwei Grundstücken, darunter eine denkmalgeschützte Villa, die mit Erlösen aus Straftaten finanziert worden seien. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Der 26 Jahre alte Eigentümer der beiden Immobilien ist demnach wegen anderer Straftaten in Haft und hat Beschwerde eingelegt. Laut Staatsanwaltschaft ist eine Immobilie, die eingezogen werden soll, eine denkmalgeschützte Villa in Neukölln. Das Gericht stellte ein "grobes Missverhältnis" zwischen dem Wert der Immobilien und den Einkünften des Verdächtigen fest und folgerte, dass die Kaufsummen aus einer anderen rechtswidrigen Tat stammten.

"Die Novelle ist ein Schritt in die richtige Richtung und hat auch zu ersten Erfolgen geführt", sagt der Vorsitzende des Berliner Landesverbands beim Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK), Daniel Kretzschmar. "Insgesamt bewerten wir aber die daraus nun resultierenden Teilerfolge absolut positiv." Aber: Noch sei abzuwarten, ob die neue Rechtslage vor Gericht Bestand habe. Wissenschaftler Heger sieht das ähnlich. Wenige Fälle seien schon endgültig juristisch entschieden. "Es ist deshalb schwer zu sagen, wie oft die Beschlagnahmung von Vermögen Bestand hat."

Auch das Bundesverfassungsgericht wird sich noch zu der Reform äußern. Der Bundesgerichtshof hatte ein Verfahren wegen verfassungsrechtlichen Zweifeln an einer im Gesetz vorgesehenen Rückwirkung ausgesetzt und die Verfassungsrichter nach der Vereinbarkeit mit den Prinzipien der Rechtsicherheit und des Vertrauensschutzes befragt.

DRB: Im Vollzug noch Luft nach oben

Nach Einschätzung des Deutschen Richterbunds (DRB) haben sich verschärfte Vorschriften bereits bewährt. "Es gelingt der Justiz zunehmend, Straftätern die finanziellen Vorteile ihrer Taten zu entziehen", sagte Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn der Deutschen Presse-Agentur in Berlin. "Im Vollzug der Vorschriften gibt es aber noch Luft nach oben, weil es nach wie vor an Rechtspflegern, Staatsanwälten und Richtern fehlt, um die gesetzlichen Möglichkeiten flächendeckend ausschöpfen zu können." Geld für Personal in diesem Bereich sei gut investiertes Geld, so Rebehn.

So mächtig einzelne Clans sein mögen, so mahnt Strafrechtler Heger doch zur Besonnenheit: "Zumindest das öffentliche Auftreten von Politikern und Ermittlern in spektakulären Fällen liefert aber auch nicht das ganze Bild." Nicht jede Beschlagnahme halte einer richterlichen Überprüfung lange stand. "Und es darf natürlich auch keinen Generalverdacht geben. Auch Mitglieder berüchtigter Familien können einer legalen Beschäftigung nachgehen."

Heger betont aber: "Gleichzeitig ist es absolut richtig, organisierte Kriminalität konsequent zu verfolgen und die Entstehung rechtsfreier Räume und mafiöser Strukturen zu verhindern. Es kommt einfach darauf an, die neuen Möglichkeiten zielgerichtet einzusetzen."

dpa/acr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Erfolge bei der Vermögensabschöpfung: Staatsanwälte kommen leichter an das Geld von Kriminellen . In: Legal Tribune Online, 12.06.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/41884/ (abgerufen am: 18.04.2024 )

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