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Dienstgerichtshof für Richter beim OLG Stuttgart: AfD-MdB Seitz zu Recht aus Staats­di­enst ent­fernt

01.07.2021

Schild einer Staatsanwaltschaft.

Animaflora PicStock - stock.adobe.com

Thomas Seitz, Mitglied des Bundestags und ehemaliger Staatsanwalt, ist zu Recht wegen migrantenfeindlicher und islamophober Äußerungen aus dem Staatsdienst entfernt worden. Das bestätigte der Dienstgerichtshof in zweiter Instanz.

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Der Staatsanwalt a.D. und derzeitiges Mitglied des Bundestags für die Alternative für Deutschland (AfD) Thomas Seitz ist zu Recht aus seinem Dienst entfernt worden. Das hat der Dienstgerichtshof für Richter bei dem Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart im März entschieden und am Mittwoch bekanntgegeben (Urt. v. 18.03.2021, Az. DGH 2/19). Damit bestätigt das Gericht das erstinstanzliche Urteil des Dienstgerichts für Richter beim LG Karlsruhe.

Laut Gericht hat Seitz in seiner Zeit als aktiver Staatsanwalt "mehrfach und kontinuierlich" gegen beamtenrechtliche Kernpflichten verstoßen. In schwerer Weise habe er durch Veröffentlichungen im Internet gegen seine Pflicht zur Verfassungstreue verstoßen. So habe er sich migrantenfeindlich und islamophob geäußert und dabei die einem Staatsanwalt zukommende Autorität genutzt. Das Vertrauen des Landes und der Allgemeinheit in ihn sei dadurch endgültig zerstört worden.

Die Entfernung aus dem Dienst ist laut Gericht daher unumgänglich. Schließlich seien das Verhalten über lange Zeit praktiziert worden und die Grenzen der Meinungsfreiheit dabei weit überschritten worden. Mildere Disziplinarmittel kämen daher nicht in Betracht. Die Revision wurde nicht zugelassen. Dagegen kann Seitz noch mit Nichtzulassungsbeschwerde vorgehen.

Bundesländer wollen präventiv gegen Verfassungsfeinde vorgehen

Damit Fälle wie dieser von vornherein verhindert werden können, gehen einige Bundesländer schon bei der Einstellung in den Staatsdienst gegen Verfassungsfeinde in der Justiz vor. So gibt Mecklenburg-Vorpommern bereits einige Daten von Bewerberinnen und Bewerbern auf Richterstellen an den Verfassungsschutz zur Überprüfung weiter. Sachsen hingegen setzt bereits bei der Auswahl von Referendarinnen und Referendaren an. 

Ebenfalls gerichtlich verantworten muss sich der ehemalige baden-württembergische AfD-Landtagsabgeordnete Räpple. Ihm wird vorgeworfen, bei einer Demonstration zum Sturz der Regierung aufgerufen zu haben und beim Ansturm von Corona-Demonstranten auf den Bundestag beteiligt gewesen zu sein. 

pdi/LTO-Redaktion

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Dienstgerichtshof für Richter beim OLG Stuttgart: . In: Legal Tribune Online, 01.07.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/45354 (abgerufen am: 09.06.2026 )

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