Anwaltliche Arbeitszeiten: Die magi­sche 59-Stunden-Marke

02.01.2017

Anwälte arbeiten im Schnitt deutlich länger als der durchschnittliche deutsche Vollzeitbeschäftigte. Doch ab einer gewissen Grenze lohnt sich das nicht mehr, zeigt eine aktuelle Untersuchung.

Rechtsanwälte arbeiten im Vergleich mehr als andere Berufstätige. Zu diesem Ergebnis kommt das Soldan Institut in einer aktuellen Untersuchung. Aus seiner Studie "Anwaltstätigkeit der Gegenwart" geht hervor, dass Anwälte durchschnittlich 51,1 Stunden wöchentlich arbeiten. Damit liegt ihre Wochenarbeitszeit rund zehn Stunden über der des durschnittlichen Vollzeitbeschäftigten in Deutschland.

An der Untersuchung haben sich 1.593 Anwälte beteiligt. Die Befragungen ergaben, dass jeder Dritte 50 bis 60 Stunden in der Woche, fast jeder fünfte sogar noch mehr arbeitet. Viele leisten sich nicht einmal am Wochenende eine Pause. Rund 30 Prozent legen nur an einem einzigen Tag in der Woche die Akten beiseite.

Zumindest zahlt sich die hohe wöchentliche Arbeitszeitbelastung aus, mit ihr steigt in der Regel auch der persönliche Honorarumsatz. "Allerdings steigt der Umsatz pro Arbeitsstunde nicht kontinuierlich linear", stellt Institutsdirektor Prof. Dr. Matthias Kilian fest. Unter Umsatzaspekten seien diejenigen Rechtsanwälte am effektivsten, die zwischen 50 und 59 Stunden in der Woche arbeiten. Sie erreichten je Arbeitsstunde einen Umsatz von 96 Euro, so Kilian. Noch größerer zeitlicher Einsatz wird dagegen nur begrenzt wirtschaftlich belohnt, denn der Umsatz pro Arbeitsstunde nimmt nach den Ergebnissen der Studie ab der 59-Stunden-Marke wieder merklich ab.

nas/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Anwaltliche Arbeitszeiten: Die magische 59-Stunden-Marke . In: Legal Tribune Online, 02.01.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/21640/ (abgerufen am: 28.03.2024 )

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