Leben die deutschen Altkanzler nach Ende ihrer Amtszeit wie Kleinkönige, darf der Bundestag ihnen Büros und Personal einfach verweigern und wofür spricht das Gewohnheitsrecht aus 60 Jahren deutscher Geschichte?
Jeder Altkanzler und jede Altkanzlerin hat auch nach dem Ausscheiden noch ein Büro, für nachgelagerte Aufgaben und zwar auf Lebenszeit. Nur bei Gerhard Schröder machte der Bundestag eine Ausnahme und nahm ihm - unausgesprochen wohl auch wegen seiner Nähe zum russischen Präsidenten Wladimir Putin - das Büro 2022 weg. Er klagte dagegen, doch ohne Erfolg.
Warum es so ausging, was das mit Kleinkönigen und dem Demokratieprinzip zu tun hat und was der Gesetzgeber jetzt tun kann, dazu gibt es hier den Videobeitrag:
0:23 Gerhard Schröder und seine Russland-Connection
1:06 Warum bekommen Altkanzler überhaupt Büros?
1:50 Bundestag nimmt Schröder Büro weg
2:50 Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts
3:13 Anspruch aus Gewohnheitsrecht?
4:03 Anspruch aus Gleichheitsgrundsatz, Art. 3 GG?
5:30 Altkanzler als "kleine Könige"
Videobericht: Kein Büro aus Staatsmitteln für Schröder: . In: Legal Tribune Online, 05.05.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/51703 (abgerufen am: 08.10.2024 )
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