Gerichtsreporterin über Medien und Strafjustiz: Werte Juristen, wir müssen reden!

Gastkommentar von Wiebke Ramm

12.02.2021

Verzerrte Aussagen, zu Monstern stilisierte Angeklagte und Jura ist für sie sowieso zu komplex? Viele Juristen in der Strafjustiz misstrauen Journalisten. Und verhindern genau damit bessere Prozessberichterstattung, meint Wiebke Ramm.

Es passt auf ungute Weise alles zusammen. Der Ruf nach immer härteren Strafen und immer neuen Gesetzen. Die Forderung, die Befugnisse der Nebenklage auszuweiten und die Rechte der Angeklagten zu beschneiden. Dazu die Medien, die von Jura keine Ahnung haben, aus jedem Prozess ein Spektakel und aus jedem Angeklagten ein Monster machen und mit ihrem Zerrbild, das sie Berichterstattung nennen, die Empörung in den sogenannten sozialen Netzwerken noch befeuern, die dann in Morddrohungen gegen Anwältinnen und Anwälten gipfelt. Der Rechtsstaat droht den Bach runterzugehen und die Medien tragen ihren Teil dazu bei.

So in etwa stellt sich der gesellschaftliche Zustand wohl aus Sicht von Strafverteidigerinnen und Strafverteidigern dar. Entsprechend ausgeprägt sind die Vorbehalte gegenüber Journalisten. Das Misstrauen ist groß. Nicht nur unter Strafverteidigern, sondern in der Strafjustiz insgesamt. Die Autorin dieses Textes weiß, wovon sie schreibt. Ich bin Gerichtsreporterin. Und ich finde: Werte Juristinnen und Juristen, wir müssen reden!

Aus dem Alltag einer Gerichtsreporterin

Beginnen wir mit einem Einblick in den Arbeitsalltag einer Gerichtsreporterin.

In Berlin zeigt sich das Misstrauen der Justiz in einem Laptopverbot für Journalisten. In sämtlichen Sälen des Kriminalgerichts, dem größten Strafgericht Europas, ist Medienvertretern die Nutzung von Laptops untersagt. Stift und Block hält man dort noch im Jahr 2021 für vollkommen ausreichende journalistische Arbeitsmittel. Als zu groß gilt die Gefahr, dass Journalistinnen und Journalisten unerlaubterweise Verhandlungen mitschneiden. Dass es das Journalistenleben enorm erleichterte, am Computer mitschreiben zu dürfen, statt auf handschriftliche Notizen zurückgreifen zu müssen, zählt nicht als Argument. Wir fügen uns und zücken den Stift.

Denn wir sind die, die auch nachts um 4 Uhr vor einem Gerichtsgebäude in München oder Frankfurt stehen. In der Hoffnung, einen der raren Plätze im Saal zu ergattern, um dort Stunden später und stundenlang einer Urteilsverkündung zu folgen, über die wir dann hinterher trotzdem möglichst ausgeschlafen – also fehlerfrei, ausgewogen, reflektiert, sprachgewandt und einfühlsam – berichten.

Wir zucken auch nicht zusammen, wenn wir als Medienmeute oder Journaille, als Lügen- oder Relotiuspresse beschimpft werden. Wir machen das alles mit, weil wir unseren Beruf lieben, weil wir ihn ernst nehmen und für bedeutsam halten.

Berichten: Wie viel Mühe macht sich der Rechtsstaat?

Wer sich in den Journalismus begibt, tut das nicht, um beliebt zu sein. Wer sich in den Journalismus begibt, tut das eher aus Idealismus. In der Hoffnung, mit den eigenen Texten zur Mündigkeit der Bürgerinnen und Bürger beizutragen.

Es geht um Aufklärung. Um Voyeurismus, die öffentliche Hinrichtung von Angeklagten, das Ergötzen am Leid der anderen geht es nicht. Präziser: Sollte es nicht gehen – und geht es nach Ansicht vieler Juristinnen und Juristen doch allzu oft.

Es ist immer der konkrete Einzelfall zu betrachten. Diese Weisheit gilt nicht nur im juristischen Kontext. Von "den Medien" zu sprechen, ist genauso falsch, wie alle Anwältinnen, alle Richterinnen, alle Staatsanwälte über einen Kamm zu scheren. Auch unter Gerichtsreportern gibt es fähige und inkompetente, skrupellose und besonnene.

Ich verstehe Gerichtsberichterstattung als – im Wortsinn – Prozessberichterstattung. Die Leserinnen und Leser sollen die Hauptverhandlung mitverfolgen können. Sie sollen einen Eindruck davon bekommen, wie viel Mühe sich der Rechtsstaat mit einem Angeklagten macht.

Jemand steht im Verdacht, ein Verbrechen begangen zu haben, wird angeklagt und gerät in eine – im Sinne Michel Foucaults – Disziplinierungsmaschinerie, deren Regeln er nicht kennt und deren Sprache er nicht versteht. Die persönliche Katastrophe auch des Angeklagten wird zur Angelegenheit des Staates. Der Angeklagte ist de facto nicht länger handelndes Subjekt, sondern den Fähigkeiten seiner Verteidigung, der Fairness der Ermittlungsbehörden, der Staatsanwaltschaft und des Gerichts unterworfen.

Wie akribisch betreibt das Gericht die Wahrheitssuche? Wie engagiert kämpft die Verteidigung? Welchen Einfluss hat die Nebenklage? Wie überzeugend sind die Sachverständigen? Ist der Angeklagte ein Täter? Was ist im Leben eines Menschen schiefgelaufen, der zum Täter wurde? Welche Verantwortung hat die Gesellschaft? Welche Rolle spielen derlei Fragen bei der Urteilsfindung? Wieso kann ein Angeklagter Täter sein und trotzdem freigesprochen werden? Warum ist es eine rechtsstaatliche Errungenschaft, dass die Fragen nach Täterschaft und Schuld zwei Paar Schuhe sind?

Gute Gerichtsberichterstattung braucht sachkundige Experten

Gerichtsreporter müssen die Sprache der Juristen übersetzen. Sie stehen vor der Herausforderung, unter immensem Zeitdruck komplexe Sachverhalte so aufzuschreiben, dass der juristische Leser bei der Lektüre nicht aufjault, aber auch der juristische Laie die Texte versteht und beide sie gerne lesen.

Juristinnen, weil sie einen Eindruck von der Arbeit anderer Verteidiger, Richterinnen, Staatsanwälte bekommen. Laien, weil wahre Verbrechen interessant sind und sie im besten Fall auch etwas über die Funktionsweise des Rechtsstaats, seine Bedeutung für die Gesellschaft und sich selbst erfahren.

Um dieser Aufgabe gerecht zu werden, sind Journalisten auf Informationen angewiesen. Wir brauchen sachkundige Menschen, die mit uns reden. Wir brauchen ein Netzwerk an Fachleuten, die wir fragen können. Sowohl abseits der Hauptverhandlung als auch unter den Prozessbeteiligten.

Doch die Angst vor Kontrollverlust ist groß. Als Staatsanwalt, Verteidigerin, Nebenklagevertreter weiß man nie, was die Journalistin, die im Gespräch so nett und zugewandt ist, hinterher daraus macht. Bleibt vertraulich, was als Hintergrundinformation gedacht ist? Werden Sätze aus dem Zusammenhang gerissen? Komplexe Sachverhalte verkürzt dargestellt? Überhaupt verstanden?

Nur über die Medien zu schimpfen, aber nicht mit ihnen zu reden, hilft nicht weiter. Die Gerichtsberichterstattung wird dadurch nicht besser.

Prozessbeteiligte könnten sich stattdessen einen Eindruck verschaffen, mit wem sie es zu tun haben. Wie hat die Journalistin bisher über den Prozess berichtet? Wie häufig ist sie anwesend? Wie viel Mühe gibt sie sich zu verstehen? Lohnt ein Gespräch nicht doch?

Es geht um Vertrauen

Letztlich geht es um Vertrauen. Auf beiden Seiten.

Auch ein Journalist ist misstrauisch. Auch wir wollen nicht aufs Glatteis geführt, nicht instrumentalisiert werden. Von welcher Seite auch immer. Auch Gerichtsreporterinnen wollen, dass stimmt, was in den Texten steht, über denen ihr Name prangt. Denn es ist ein schmaler Grat zwischen journalistischer Glanzleistung und größtmöglicher Blamage. Wenn wir Fehler machen, lässt sich das nicht verheimlichen. Wenn wir Fehler machen, tun wir das in aller Öffentlichkeit.

Soweit der Anspruch. Ihm gerecht zu werden, klappt nicht immer. Und manchmal holt einen die Wirklichkeit am Zeitungskiosk ein. "Der Teufel hat sich schick gemacht", titelte eine Boulevardzeitung in fetten Lettern zum Auftakt des NSU-Prozesses. Dazu ein Foto von Beate Zschäpe in Bluse und Blazer. Der Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts München brauchte damals noch mehr als fünf Jahre, um zu einem Urteil zu kommen. Dem Blatt reichte ein Tag, um die Angeklagte zu dämonisieren, aus der Gesellschaft zu verstoßen und der Leserschaft als Monster zum Fraß vorzuwerfen.

Sätze, die sprachlos machen, gibt es allerdings auch von anderer Seite. "Der Umgang mit der Presse ist ebenso aufregend und gefährlich wie der Umgang mit schönen Frauen oder mit Pferden. Man muss ständig aufpassen, dass sie nicht durchgehen", schrieb der mittlerweile verstorbene Strafverteidiger Hans Dahs noch 1999 in seinem "Handbuch des Strafverteidigers". Journalistinnen, Journalisten und schöne Frauen werden also mit Tieren verglichen, die offenbar allenfalls die geübte männliche Hand zu zähmen versteht. Sätze, die – mit Verlaub – vor männlichem Chauvinismus nur so triefen. Immerhin: Seit 2005 sind die Sätze aus dem Handbuch verschwunden. Nun heißt es: "Der Umgang mit den Medien ist ebenso verführerisch wie gefährlich."

Die Versuchung ist geblieben und die Gefahr nicht gebannt. Und die Gerichtsreporterin ahnt, dass die Vertrauensarbeit wohl nicht enden wird.

Wiebke Ramm schreibt als Gerichtsreporterin für den Spiegel. Mehr als fünf Jahre lang hat die Nannen-Preisträgerin über den NSU-Prozess in München berichtet – erst für den Spiegel, dann für die Süddeutsche Zeitung. Sie schrieb unter anderem über den Ku'damm-Raser-Fall, die Prozesse gegen die frühere RAF-Terroristin Verena Becker, gegen Jörg Kachelmann, Christian Wulff, Uli Hoeneß, Gustl Mollath und Sebastian Edathy. Wiebke Ramm hat Psychologie mit Schwerpunkt Rechtspsychologie an der FU Berlin studiert. Das Buch "Der NSU-Prozess. Das Protokoll", das sie zusammen mit drei Kolleg:innen geschrieben hat, ist im Kunstmann Verlag erschienen.

Zitiervorschlag

Gerichtsreporterin über Medien und Strafjustiz: Werte Juristen, wir müssen reden! . In: Legal Tribune Online, 12.02.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/44257/ (abgerufen am: 19.04.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen