Druckversion
Donnerstag, 22.01.2026, 08:51 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/hintergruende/h/neues-polizeigesetz-bayern-befugnisse-datenschutz-postgeheimnis-explosivmittel
Fenster schließen
Artikel drucken
28291

Entwurf zum Polizeigesetz: Bayern im Wind­schatten des Bundes

Gastkommentar von Prof. Dr. Kurt Graulich

26.04.2018

Polizisten bekommen in Bayern bald mehr Befugnisse

© Sven Grundmann - stock.adobe.com

Wenig Neues, viel Umstrittenes. Was das neue Polizeigesetz in Bayern bringen soll und auf was es besser verzichtet hätte, erläutert Kurt Graulich. 

Anzeige

Wirklich neu ist wenig an dem Entwurf zum Polizeiaufgabengesetz in Bayern – dort wo es Neuland betritt, trifft es besonders strittige Änderungen. Das Meiste was in Münchener Amtsstuben entworfen und in den Sitzungssälen des bayrischen Landtags erörtert wurde, hat man in Berlin schon einmal gehört.

Zwar liegt die Gesetzgebungskompetenz für das Polizeirecht grundsätzlich bei den Ländern. Der Bund hat sie nur in verfassungsrechtlich bestimmten Fällen. Seit 2006 verschafft ihm das Grundgesetz eine legislatorische Zuständigkeit zur "Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalpolizeiamt". Daraufhin hat er 2008 das Bundeskriminalamtsgesetz (BKAG) zu dem am weitesten entwickelten Polizeigesetz in Deutschland gemacht.

Das Gesetz ist insbesondere eine Antwort auf die vielfältigen Facetten einer zunehmend digitalisierten Kommunikation eingestellt. Oftmals hat der Bund rechtliche Überwachungsinstitute im Polizeirecht sogar eher normiert als in der Strafprozessordnung (StPO).

Bayern läuft mit seiner Novelle dem Bund hinterher

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat die im BKAG enthaltenen heimlichen Überwachungsbefugnisse in einem Urteil vom 20. April 2016 überprüft und umfangreiche Verstöße gegen den verfassungsrechtlichen Verhältnismäßigkeitsgrundsatz festgestellt.

Dazu hat es  – binnen zwei Jahren - viele Nachbesserungen verlangt, auf die der Bund mit einer Novelle des BKAG im Sommer 2017 reagiert hat, sie aber erst im Mai 2018 in Kraft treten lässt. Das Karlsruher Urteil gilt zwar unmittelbar nur für den Bund, konnte aber von den Ländern nicht ignoriert werden, soweit sie gleichartige Regelungen geschaffen hatten. Dazu zählte auch Bayern.

Für einen rechtspolitischen Wettstreit eignet sich diese Situation schwerlich, denn der Bund als der zuerst Gescholtene musste naheliegender Weise als erster reagieren und hat damit zwangsläufig die Nase vorn. Aus diesen – nicht zu vertretenden Gründen – läuft Bayern mit seiner Novelle zum PAG den vom Bund vorgegebenen Standards hinterher  - und bietet Angriffsfläche für Kritik.

Einführung "Drohende Gefahr" als Trotzreaktion auf Entscheidung aus Karlsruhe

Im Zentrum steht dabei der Begriff der "drohenden Gefahr", der den Ansatzpunkt für polizeiliche Maßnahmen deutlich nach vorne verlagert.

Wer einer Bedrohungslage vor dem Beginn einer "konkreten Gefahr" begegnen will, bedarf dafür – über die sog. Generalermächtigung hinaus - besonderer Befugnisse; und dafür gibt es sicher Bedarfsfälle. Diese Erkenntnis aus dem BKAG-Urteil des BVerfG hat den bayerischen Gesetzgeber mit der Novelle des PAG von 2017 und nunmehr mit der von 2018 aber zu einer inflationären Verwendung der dafür ersonnenen Kategorie der "drohenden Gefahr" geführt.

Die dahinter erkennbare Trotzreaktion auf die "Entscheidung aus Karlsruhe" kann nur politisch bewertet werden. Materiell-rechtlich geht damit die Trennschärfe zur Abwehr konkreter Gefahren verloren und formell diejenige zu nachrichtendienstlichen Kompetenzen. Der Sicherheitsverwaltung insgesamt wird damit kein Gefallen getan.

Beschlagnahme von Post hat bereits Vorbild auf Bundesebene

Auch bei der Beschlagnahme von Postsendungen orientiert sich der Entwurf an Vorarbeiten auf Bundesebene. Lange Zeit war der Satz richtig: Die allgemeinen Polizeigesetze legitimieren nicht zu Eingriffen in das Brief- und Postgeheimnis. Die Verhältnisse haben sich aber geändert.
Denn seit der Novellierung des BKAG im Jahr 2017 gehört zu den – verdeckten - polizeilichen Befugnissen auch die Postbeschlagnahme in § 50 BKAG, die wiederum den §§ 99 und 100 StPO folgt. Zu diesen bundesrechtlichen Befugnissen schließt nunmehr Art. 35 PAG-E auf.

Die Polizei kann nach der nunmehr geschaffenen Befugnis auch in Bayern ohne Wissen der betroffenen Person zu präventiven Zwecken Postsendungen und Telegramme beschlagnahmen, die sich im Gewahrsam von Personen oder Unternehmen befinden, die geschäftsmäßig Post- oder Telekommunikationsdienste erbringen oder daran mitwirken und die an eine Person gerichtet sind, welche bestimmte Störervoraussetzungen erfüllt.

Gar nicht so unabhängige Zentrale Datenprüfstelle

Um den strengen verfassungsrechtlichen Vorgaben zum Kernbereichsschutz zu genügen, führt der Entwurf eine Zentrale Datenprüfstelle ein. Dort sollen wie bei einer Art "Daten-Treuhand" Spezialisten entscheiden, ob Daten die etwa durch Online-Durchsuchung oder durch "Quellen-TKÜ" erlangt wurden, den Kernbereich des Privatlebens betreffen und deshalb Ermittler erst gar nicht darauf zugreifen dürfen.

Es ist zu befürchten, dass die Konstruktion einer Zentralen Datenprüfstelle in Art. 13 ff. PAG-E die gebotene unverzügliche Einschaltung eines Gerichts bei der Gefahr von Kernbereichsverletzungen unangemessen verzögert.

Das neue BKAG geht daher einen anderen Weg: Das BVerfG macht in seinem Urteil vom 20. April 2016 detaillierte Vorgaben für den Schutz des Kernbereichs der privaten Lebensgestaltung und weitet den Richtervorbehalt aus.

Insbesondere aus der Verpflichtung, sämtliche Erkenntnisse aus Onlinedurchsuchungen und Wohnraumüberwachungen dem anordnenden Gericht vorzulegen, muss sichergestellt werden, dass Daten unverzüglich dem anordnenden Gericht vorgelegt werden, damit dieses unverzüglich über die Verwertbarkeit oder Löschung der Daten entscheiden kann (BT-Drs. 18/11163 S. 88).

Die Unabhängigkeit der Zentralen Datenprüfstelle ist im Übrigen schwach ausgeprägt. Sie betrifft im Wesentlichen nur den Leiter der Einrichtung. Soweit die weiteren Bediensteten an Entscheidungen beteiligt sind, fehlt ihnen die Unabhängigkeit weitestgehend. Daten aus dem Kernbereich sind höchst diskret. Die Bewertung eines Datums als dem Kernbereich zugehörig folgt keinen polizeifachlichen, sondern allgemein-menschlichen Kriterien.

Es erscheint demgegenüber sachwidrig, wenn die Zentrale Datenprüfstelle nach Art. 13 Abs. 4 Satz 1 PAG-E "sich zur Aufgabenerfüllung der Unterstützung von Polizeidienststellen bedienen" kann. Hinzu kommt, dass die Diskretionsverletzung durch die Beteiligung weiterer Stellen und Personen größer wird.

Einsatz besonderer Sprengmittel wie Handgranaten und Maschinengewehre

Bei Maschinengewehren und Handgranaten handelt es sich um Kriegswaffen, die nicht für die Gefahrenabwehr geschaffen wurden. Dies verkennt die vorgesehene Regelung in Art. 86 Abs. 1 PAG-E. Bereits die ältere bundesgesetzliche Regelung in § 14 UZwG trifft deshalb auf größte Bedenken, die in der Literatur geäußert wurden.

Es erscheint unter Verhältnismäßigkeitsgesichtspunkten bedenklich, den Einsatz von Explosivmitteln pauschal an die gleichen Voraussetzungen zu knüpfen wie den Einsatz von Schusswaffen. Denn die durch den Einsatz von Explosivmitteln für den Betroffenen und Unbeteiligte entstehende Gefahrenlage ist jedenfalls schon deswegen eine andere, weil Explosivmittel nicht im gleichen Maße zielgerichtet eingesetzt werden können wie Schusswaffen.

Der Gefahrenabwehrauftrag der Polizei dürfte in solchen Fällen regelmäßig überschritten sein. Der Bezugsvorfall "Berliner Weihnachtsmarkt 2016" kann weder als Referenz für den Einsatz von Maschinenwaffen noch denjenigen von Explosivmitteln herangezogen werden, weil der – hypothetisch – bekannte terroristische Einsatz eines LKW naheliegender Weise mit anderen Mitteln abzuwehren gewesen wäre.

Der Autor Prof. Dr. Kurt Graulich ist Richter am Bundesverwaltungsgericht a.D., Lehrbeauftragter an der Humboldt-Universität zu Berlin und wurde im Juli 2015 von der Bundesregierung zum NSA-Sonderermittler bestimmt.

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Entwurf zum Polizeigesetz: . In: Legal Tribune Online, 26.04.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/28291 (abgerufen am: 22.01.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Polizei- und Ordnungsrecht
    • Datenschutz
    • Grundrechte
    • Politik
    • Polizei
    • Post
    • Waffen
Der Verurteilte wird auf dem Weg zum Bezirksgericht in Nara von fünf Polizeikräften eskortiert 21.01.2026
Ausland

Japans Ex-Präsident Shinzo Abe getötet:

Atten­täter muss lebens­lang ins Gefängnis

2022 wurde der japanische Regierungschef vor laufenden Kameras bei einer Wahlveranstaltung erschossen. Die Tat löste weltweit Entsetzen aus. In der Nacht auf Mittwoch hat ein Gericht den Täter zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt.

Artikel lesen
Friedrich Merz 19.01.2026
Politik

Merz’ Vorstoß zur Arbeitskraft-Debatte:

Mehr arbeiten, weniger krank sein?

Bundeskanzler Friedrich Merz stellt steigende Krankheitstage infrage – und gleich auch das Arbeitszeitgesetz. Zwei politische Debatten, ein gemeinsamer Bezugspunkt: die verfügbare Arbeitskraft in Deutschland.

Artikel lesen
Foto einer Gruppe von Demonstranten, die ein dunkles Banner halten, auf dem steht: "Wir sind alle linksunten". Davor steht ein Polizeibeamter mit dem Rücken zur Kamera. 15.01.2026
Ermittlungsverfahren

LG Karlsruhe linksradikaler Online-Plattform:

Durch­su­chungen bei mut­maß­li­chen "links­unten.indy­media"-Bet­rei­bern rechts­widrig

Knapp 200 Speichermedien sichergestellt, doch dabei keine Erkenntnisse gewonnen: Zum Jahreswechsel entschied das LG Karlsruhe, dass die Durchsuchungen bei fünf mutmaßlichen Betreibern der linksradikalen Plattform rechtswidrig waren.

Artikel lesen
Foto des Klägers, Lars Ritter, im Verhandlungssaal am Verwaltungsgericht Berlin 14.01.2026
Polizei

Polizei scheitert mit Rechtsmittel am OVG Berlin-Brandenburg:

Sch­merz­griff gegen Kli­maak­ti­visten bleibt rechts­widrig

Ein Klimaaktivist leistet keinen Widerstand, dennoch setzt die Berliner Polizei Schmerzgriffe ein. Das VG Berlin erklärte das Vorgehen für rechtswidrig. Mit ihrem Rechtsmittel gegen die Entscheidung scheitert die Polizei nun auch vor dem OVG.

Artikel lesen
Marine Le Pen 13.01.2026
Ausland

Nach Entzug des passiven Wahlrechts:

Le Pen kämpft vor Gericht um Chance auf Prä­si­dent­schaft

Dieser Prozess könnte den Ausgang der französischen Präsidentschaftswahl 2027 beeinflussen. Es geht um EU-Gelder und mögliche Scheinbeschäftigung – und für Marine Le Pen um ihre politische Zukunft.

Artikel lesen
Ein Helikopter der US-Küstenwache fliegt über dem Öltanker "Sophia", als die US-Einheiten an Bord des Schiffes gehen, um es aufzubringen, 07.01.2026. 10.01.2026
USA

Terrorismus durch Tanker?:

Trumps hybride Bei­nahe-Kriegs­füh­rung gegen Vene­zuela

Auf Maduros Entführung folgt keine zweite Angriffswelle, dafür festgesetzte Öltanker. Die Begründung für das Vorgehen auf der See zeigt: Es ist fest verankert in Trumps hybrider Beinahe-Kriegsführung, in der US-Recht Völkerrecht schlägt.

Artikel lesen
lto karriere logo

LTO Karriere - Deutschlands reichweitenstärkstes Karriere-Portal für Jurist:innen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • One-Klick Bewerbung: Dein Klick zum neuen Job, einfach und schnell.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat
Voll­ju­ris­ten (m/w/d) – Ih­re Zu­kunft in der hes­si­schen Jus­tiz

Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat , Wies­ba­den

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle , Han­no­ver

Logo von Clifford Chance Partnerschaft mbB
Re­fe­ren­dar*in­nen (m/w/d) – Frank­furt

Clifford Chance Partnerschaft mbB , Frank­furt am Main

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle , Bü­cke­burg

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle , Hil­des­heim

Logo von REDEKER SELLNER DAHS
Re­fe­ren­da­rin/​Re­fe­ren­dar (m/​w/​d) Wirt­schafts­ver­wal­tungs­recht

REDEKER SELLNER DAHS , Bonn

Logo von Gleiss Lutz
Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­beit (m/w/d) M&A

Gleiss Lutz , Ham­burg

Logo von CMS Deutschland
Re­fe­ren­da­riat

CMS Deutschland , Ham­burg

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Logo von FPS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG
§ 1004 BGB – Wenn rechtliche Theorie auf die immobilienwirtschaftliche Praxis trifft.

05.02.2026, Hamburg

Logo von GvW Graf von Westphalen
Rechtsprechungs­report: Aktienrecht

30.01.2026

Logo von GvW Graf von Westphalen
Rechtsprechungs­report: Datenschutz Litigation

30.01.2026

Logo von Hagen Law School in der iuria GmbH
Fachanwaltslehrgang Handels- und Gesellschaftsrecht im Fernstudium/ online

30.01.2026

31. Deutscher Pflege-Recht-Tag

30.01.2026, Berlin

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH