"Please Stärke FDP": Döpfner ver­letzt eigenen Springer-Ver­hal­tens­kodex

von Dr. Felix W. Zimmermann

16.04.2023

Die Zeit berichtete über geleakte Nachrichten von Mathias Döpfner. Nach ihnen hat sich der Vorstandsvorsitzende der Axel Springer SE in die Berichterstattung der Bild-Zeitung eingemischt. Genau das verbieten aber die Springer Compliance-Regeln.

Die Botschaft, die der ehemalige Chefredakteur der Bild-Zeitung Julian Reichelt – nach Recherchen der Zeit – am 12. August 2021 von seinem Vorstandsvorsitzenden Mathias Döpfner kurz vor der Bundestagswahl erhielt, liest sich eindeutig: 

"Kann man noch mehr für die FDP machen? Die sollten 16 Prozent mindestens kriegen".

Und siehe da. Noch am gleichen Abend erschien auf Bild.de ein Artikel unter der Überschrift: "Alle Parteien brauchen die FDP: Wird FDP-Chef Lindner zum Kanzlermacher?". Der Artikel kommt zu dem Schluss, dass Lindner nach der Wahl "zum wichtigsten Politiker avancieren" dürfte.

Zwei Tage vor der Wahl ein weiterer Appell von Döpfner an Reichelt:

"Please Stärke die FDP. Wenn die sehr stark sind können sie in Ampel so autoritär auftreten dass die platzt. Und dann Jamaika funktioniert". 

Am nächsten Tag konnten Bild-Leser folgenden Bericht lesen: "Letzter Wahlkampf-Auftritt: Lindner teilt gegen alle aus." Dort kommt Lindner ebenfalls gut weg. So heißt es etwa im Indikativ: "Der FDP-Chef, dem eine Jamaika-Koalition deutlich lieber wäre als eine Ampel, machte klar: Mit den Liberalen gibt es keine 'roten' Steuererhöhungen und keine 'grünen' Schulden."

FDP gepusht, Lindner gelobt, Ampel schlecht gemacht – Verlegerauftrag erfüllt? Der direkte Nachweis ist nicht möglich, für Medienwissenschaftler Prof. Bernhard Pörksen steht indes fest: Döpfners Gesinnung wird "publizistisch wirksam", so schreibt er in einem Gastbeitrag für Zeit Online. Döpfner werde als Person kenntlich, die seine journalistische Macht gezielt zu nutzen versucht, um seine persönlichen Ansichten mit dem Megafon der Bild-Zeitung und mithilfe seines Einflusses zu propagieren. 

Verleger darf Grundhaltung des Presseerzeugnisses festlegen, doch Döpfner ist nicht "der Verleger"

Vom Grundsatz her ist eine Einflussnahme durch einen Verleger nicht verboten. Wer das wirtschaftliche Risiko für ein Verlagsprodukt trägt, darf die Grundhaltung des Mediums festlegen, sagt Rechtsprofessor und Direktor des Leibniz Instituts für Medienforschung Prof. Wolfgang Schulz im Gespräch mit LTO. Gleichzeitig müsse man sehen, dass die Auswahl von Nachrichten nach journalistischen Kriterien für die freie Meinungsbildung wichtig sei. Doch eine vollständige redaktionelle Unabhängigkeit von einzelnen Journalisten könne nicht durchgesetzt werden. "Solche Nachrichten an den Chefredakteur durch einen Verleger verstoßen nicht gegen staatliches Recht", meint Schulz. Allerdings ist Mathias Döpfner nicht "der Verleger" im klassischen Sinne. Er hält Anteile von 21,9% an der Axel Springer SE, also einer Aktiengesellschaft. Und selbst Mehrheitsaktionäre dürfen sich nicht in das Tagesgeschäft einmischen. Es entscheidet allein der Vorstand.*

Ob perspektivisch Verleger Redaktionen mehr Unabhängigkeit einräumen müssen, wird aktuell auf europäischer Ebene von der Kommission mit dem Entwurf zum Europäischen Medienfreiheitsgesetz vorgeschlagen – sehr zum Ärger der Verlagsbranche

Allerdings dürften wegen des Grundsatzes der inneren Pressefreiheit auch heute schon Journalisten arbeitsrechtlich nicht gezwungen werden, Beiträge unter ihrem Namen zu veröffentlichen, die ihren Ansichten widersprechen. Derartige individuelle Anordnungen durch Döpfner sind allerdings nicht bekannt. Ein Verstoß gegen staatliches Medien- und Arbeitsrecht durch Döpfner liegt derzeit fern. Doch wie sieht es mit springerinternen Compliance-Regeln aus?

Döpfner betrachtet Lindner mit viel Sympathie - picture alliance/dpa | Jörg Carstensen

 

Verhaltenskodex ist "verlässliche Orientierung für unser tägliches Handeln"

Axel Springer ist schon lange kein reiner Verlag mehr. Das Unternehmen betreibt verschiedene E-Commerce-Plattformen, darunter das Jobportal "StepStone", das Online-Vergleichsportal "idealo". Über die Aviv-Gruppe ist Springer zudem auf dem Immobilienmarkt tätig. Das spiegelt sich auch in der Person von Mathias Döpfner, der nicht bloßer Verlagschef, sondern Manager eines globalen Wirtschaftskonzerns mit Spartenunternehmen geworden ist. 

Angesichts dieser breiten unternehmerischen Aktivitäten ist die Gefährdung der redaktionellen Unabhängigkeit durch den Einfluss der Konzernspitze deutlich ausgeprägter als bei reinen Medienverlagen, wo sich Konflikte regelmäßig darauf beschränken, keine Werbepartner zu vergraulen. Axel Springer hingegen hat auch weitreichendere regulatorische Interessen und Mitbewerber auf nicht klassischen Medienmärkten. Wegen der mannigfaltigen Geschäftsinteressen und der Gefahr der publizistischen Indienstnahme ist es sehr vorausschauend, dass sich der Konzern in einem Verhaltenskodex (Code of Conduct) auch Regeln zu Beachtung der journalistischen Unabhängigkeit gegeben hat. 

Im unter anderem von Döpfner selbst unterschriebenen Vorwort heißt es: "Der Verhaltenskodex hilft uns allen dabei, die richtigen Entscheidungen zu treffen, integer zu handeln und gibt uns verlässliche Orientierung für unser tägliches Handeln (…) Deswegen liegt es uns am Herzen, dass sich jede und jeder Einzelne von uns die Zeit nimmt, sich mit unserem aktualisierten Code of Conduct vertraut zu machen und ihn zur Grundlage unserer Entscheidungen zu machen." Zu jedem "Einzelnen" gehört auch der Vorstandsvorsitzende Döpfner selbst, denn der Kodex ist explizit "bindend für alle Mitarbeiter, Führungskräfte und Vorstände der Axel Springer SE".

Verstoß gegen Compliance-Regeln

Unter Punkt 3 Absatz 2 des Kodex heißt es deutlich: "Die Geschäftsleitung überlässt journalistische Entscheidungen allein der Redaktion und mischt sich in diese nicht ein." Die Vorgabe im Verhaltenskodex gilt seit spätestens Januar 2021. Die von der Zeit geleakten Nachrichten an Reichelt kurz vor der Bundestagswahl fallen also in den Geltungszeitraum. 

Selbst wenn man in diesen unter Ausblendung faktischer Abhängigkeitsverhältnisse noch keine Anordnung sehen wollte, sind Appelle wie "Können wir für die (FDP) nicht mehr tun" (07. August 2021), "Kann man noch mehr für die FDP machen? (12. August 2021), "Please Stärke die FDP" (24. September 2021) doch mindestens eine klare und fortgesetzte Einmischung in redaktionelle Entscheidungsprozesse. Denn bezweckt wird damit, die Bild möge in bestimmter Art und Weise nämlich pro FDP berichten. Damit liegt ein Verstoß von Döpfner gegen die eigenen Springer-Compliance Regeln auf der Hand. 

Döpfner sieht Einflussnahme auf Bild als seinen Job

Was sagt die Axel Springer SE zu dem Vorwurf, ihr eigener CEO halte sich nicht an den Springer-Verhaltenskodex? Der Konzern tritt dem gegenüber LTO nicht entgegen. Eine Anfrage hierzu blieb bis zum Erscheinen dieses Beitrags unbeantwortet. Ebenso die Frage, welche Sanktionen bei einem Verstoß gegen Compliance-Regeln konkret vorgesehen sind.  

Döpfner selbst streitet den Vorwurf der Einmischung nicht ab. Im Gegenteil: In einer Mitteilung im Springer-Intranet schreibt er: "Zur These, Mathias Döpfner nehme Einfluss auf Bild, kann ich nur sagen: ich hoffe doch sehr. Das ist als CEO und Miteigentümer mein Job." Er streite gerne mit den Chefredakteuren, doch diese seien "alle mündig und selbstbewusst". Er stehe zwar den Werten der FDP nahe, doch "unsere Journalistinnen und Journalisten lassen sich davon Gott sei Dank nicht beeinflussen. Am Ende entscheiden immer die Chefredakteure".

Regeln verbieten schon Einmischung

Doch die Springer-Compliance-Regeln verbieten eben nicht nur redaktionelle Entscheidungen durch die Geschäftsleitung, sondern bereits die Einmischung in die Entscheidung ("überlässt Entscheidungen der Redaktion und mischt sich in diese nicht ein"). Aus gutem Grund: Zum einen ist die Entscheidungsbeeinflussung deutlich schwieriger nachzuweisen als die vorgelagerte Einmischung. Zum zweiten reflektiert die Regel, dass bereits die Einmischung der Geschäftsleitung Druck auf die Redaktion ausübt, die journalistische Entscheidungsprozesse beeinflussen kann. 

Angesichts der Machtfülle von Mathias Döpfner liegt auf der Hand, dass seine Einmischung nicht nur – wie im Falle der FDP – bei konkreten Berichterstattungswünschen, sondern auch bei subtileren Botschaften im Sinne eines vorauseilenden Gehorsams publizistische Wirkung entfalten kann.

Spät, aber er musste gehen - ist Julian Reichelt nun auf Rachekurs? picture alliance / TOBIAS STEINMAURER

 

"Das stehe und falle mit Döpfner, mit keinem anderen", soll der Vorstand Jan Bayer laut Zeit Anfang März 2021 auf die Frage geantwortet haben, ob der damalige Bild-Chefredakteur Julian Reichelt wegen des Vorwurfs des Machtmissbrauchs und Affären seine Position verliert. Zwar ist der Aufsichtsrat bei derartigen Entscheidungen formal mit einzubeziehen, doch faktisch entscheidet Döpfner allein über die Absetzung von Chefredakteuren bei Axel Springer. Der Vorstandsvorsitzenden, dem mehr als 20 Prozent der Anteile des Unternehmens gehören, wird als Herr des Konzerns beschrieben, der wie ein Sonnenkönig regiere und sich für unangreifbar halte.

Chefredakteuren droht jederzeit Rausschmiss

Es ist nachvollziehbar, wenngleich journalistisch wenig integer, dass Chefredakteure den "Wünschen" des Vorstandsvorsitzenden Folge leisten – wie Reichelt es offenbar tat. Denn der Job kann auf dem Spiel stehen, wenn Döpfner den Daumen senkt. Auch ein begründungsloser Hauruck-Rauswurf der Bild-Chefredaktion ist für Döpfner eine Handlungsoption

Im Falle von Abhängigkeitsverhältnissen und Machtgefällen ist die Freiheit von Entscheidungen auf Mitarbeiterseite stets fragwürdig. Döpfner hat dies bereits im Falle Reichelt ignoriert oder es war ihm egal. Lange hielt er am Bild-Chefredakteur trotz dessen Affären mit Untergebenen und dem Vorwurf von sexuellem Machtmissbrauch, den Reichelt bestreitet, fest. Doch auch bei der Frage der redaktionellen Unabhängigkeit hat Döpfner nicht verinnerlicht oder will nicht zugeben, dass die Freiheit von Entscheidungen auf Mitarbeiterseite beeinträchtigt ist, wenn der Big Boss redaktionelle Wünsche explizit oder subtil äußert.  

Ein Streit mit Untergebenen ("ich streite gerne (…) gerade auch mit unseren Chefredakteurinnen und Chefredakteuren") dürfte auf Adressatenebene als klare Aufforderung zur Umsetzung verstanden werden. Es kann an sich intellektuell ausgeschlossen werden, dass sich Döpfner der Wirkung seiner Machtposition nicht bewusst ist und er tatsächlich davon ausgeht, dass sich Journalisten von seinen Positionen "Gott sei Dank nicht beeinflussen" lassen.

Wie erörtert, haben Verleger in Deutschland grundsätzlich die Freiheit, die redaktionelle Linie zu wählen und auch an der inhaltlichen Mitgestaltung der Publikationen mitzuwirken. Doch für die Freiheit der Berichterstattung bedeutet dies oft nichts Gutes. Wohl deshalb hat sich die Axel Springer SE in ihren internen Regelungen für eine weitgehende Abkopplung zwischen Redaktionen und Managementebene entschieden – zur Stärkung der redaktionellen Unabhängigkeit und der Reputation ihrer Medien. Jedenfalls in der Theorie. 

Döpfner soll Bild-Kampagne gegen Adidas initiiert haben

In der Praxis sind die von der Zeit veröffentlichten Nachrichten nicht der erste Fall einer mutmaßlichen redaktionellen Einflussnahme durch Döpfner. Die Financial Times berichtete im September 2022, der Axel Springer CEO solle auch Bild-Berichte über Adidas initiiert haben und zwar aus privaten Interessen. 

Der Hintergrund: In der Corona-Krise entschied der Sportartikelhersteller Adidas angesichts des Shutdowns Gewerbemietzahlungen einzustellen. Unschön für Mathias Döpfner, der Miteigentümer einer an Adidas vermieteten Immobilie war. Döpfner soll sich mit dem damaligen Bild-Chef Julian Reichelt in Verbindung gesetzt und ihm vorgeschlagen haben, einen öffentlichen Aufschrei zu inszenieren, mit der Begründung, dass Adidas ein hochprofitables Unternehmen sei und die Nichtzahlung gegen die grundlegenden Prinzipien freier Wirtschaft verstoße, so berichtete es die Financial Times.

Und das gelang in "bester" Bild-Kampagnenmanier. Mindestens zehn Artikel erschienen innerhalb weniger Tage, in denen das Thema meist völlig einseitig betrachtet wurde und zwar mit Titeln wie "Kommentar zu Adidas: Gefährliche Kettenreaktion" (26.03.2020), "Darf ein Weltkonzern einfach keine Miete mehr bezahlen?" (29.03.2020), "Scheuer kritisiert Konzern für Miet-Stopp 'Ich bin enttäuscht von Adidas. Sehr enttäuscht'"(27.03.2020), "Kommentar zur Adidas-Blamage"(01.04.2020).

Der angeschlagene Ton: Der böse reiche Adidas-Konzern nutze in der Corona-Krise eine Vorschrift aus, die arme Mieter vor einer Kündigung wegen Mietrückständen schützen solle. Die Einstellung der Zahlung sei unsolidarisch, Kleinvermieter würden in akute Existenznot gebracht, wenn Handelsriesen Mietzahlungen stoppen

Döpfners Eigeninteresse wird nicht transparent gemacht

Dass indes die Vermieter von Adidas-Läden sicherlich nicht zu Kleinvermietern gehören, insbesondere nicht der Milliardär Mathias Döpfner, wurde dabei kategorisch ausgeblendet. Ebenso nicht diskutiert, ob bei einem Shutdown mit der Folge eines gigantischen Umsatzeinbruchs bei Ladengeschäften nicht eine Störung der Geschäftsgrundlage vorliegen kann, die zur Anpassung der Miethöhe führt. Dies bejahte später der Bundesgerichtshof (BGH) im Grundsatz.  

Mehrere Politiker ließen sich vor den Bild-Karren spannen und suchten in peinlichen Manövern auf den Zug der Empörung aufzuspringen, so verbrannte der ehemalige SPD-Abgeordnete Florian Post ein Adidas-Trikot. SPD-Politikerin Katarina Barley versprach, keine Adidas-Schuhe mehr zu kaufen und CSU-Mann Andreas Scheuer zeigte sich "sehr enttäuscht". Eine Bilderbuchkampagne und noch dazu erfolgreich. Bild konnte am 1. April 2020 vermelden: "Adidas entschuldigt sich und zahlt jetzt doch Miete."

Axel Springer bestritt jeden Interessenkonflikt von Döpfner. Allein die Vorstellung eines solchen sei "absurd". Döpfner habe die Informationen nur deshalb an Bild weitergegeben, weil er "sofort wusste, dass es sich um eine Angelegenheit von überragendem öffentlichem Interesse handelt." Der Verlag erklärte außerdem, Döpfner habe dem damaligen Bild-Chef Reichelt "selbstverständlich" sein persönliches Interesse offengelegt. Es wäre aber nicht "angemessen" gewesen, Döpfner als Quelle der Information zu nennen. Warum bleibt unklar.

Redaktionelle Freiheit wirklich über allem? picture alliance/dpa | Monika Skolimowska

 

Freiheit der Redaktion über allem?

Der Fall adidas ist deutlich problematischer als der Fall der FDP. Zwar steht in der Unternehmensverfassung von Axel Springer bislang noch nichts vom Ziel der Förderung der FDP und der Verstoß gegen die Compliance-Regeln liegt auf der Hand, prinzipiell wäre es aber in Ordnung, wenn sich ein privates Medium einer bestimmten politischen Richtung verschreibt und das transparent macht. Die mutmaßliche Indienstnahme eines Mediums für private Geschäftsinteressen des Verlegers hat hingegen mit Journalismus nichts mehr zu tun.  

"(Ü)ber allem steht die Freiheit der Redaktionen. Und nichts schütze ich so sehr und leidenschaftlich. Darauf kann sich jeder in diesem Unternehmen immer verlassen. Und die, die mich kennen, wissen das auch.", schreibt Döpfner im Springer-Intranet nach der Zeit-Enthüllung. 

Wirklich? Auch wenn die Einflussnahmen von Döpfner wohl nur vereinzelt auftreten, was angesichts des breiten Meinungsspektrums in der Bild-Zeitung ersichtlich ist; den Stolz, mit dem Döpfner die redaktionelle Unabhängigkeit der Springer-Redaktionen stets betont, kann in Fällen, in denen zentrale Interessen von Döpfner betroffen sind, ein bloßes Lippenbekenntnis sein. Die FDP-Chats und die Adidas-Kampagne sprechen für sich.

Konsequenzen von Compliance-Verstößen?

Auch der Medienrechtler Prof. Wolfgang Schulz hält im Gespräch mit LTO den Verstoß von Mathias Döpfner gegen den Verhaltenskodex für sehr naheliegend. "Döpfners Äußerungen zur FDP wird man als eine Einmischung sehen können". Mit ironischem Unterton ergänzt Schulz: "Insofern wäre interessant, ob jetzt der Chief Compliance Officer das zum Anlass nimmt, hier ein Verfahren einzuleiten". Dieser ist laut Verhaltenskodex für Untersuchung gegen Code of Conduct-Verstöße zuständig. 

Eine ergebnisoffene Untersuchung gegen den eigenen CEO durch den zuständigen Chief Compliance Officer Florian von Götz dürfte allerdings ein faktisch ausgeschlossenes Szenario sein. Theoretisch könnten nach Aussage von Arbeitsrechtler Prof. Michael Fuhlrott gegenüber LTO Verstöße gegen einen Verhaltenskodex arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, die im Einzelfall von Ermahnung oder Abmahnung bis hin zur fristlosen Kündigung reichen können.

Doch Sanktionen für seine redaktionelle Einmischung oder seine Kommunikation zur Geisteshaltung von Ostdeutschen und zum Umgang mit dem Klimawandel hat Döpfner nicht zu befürchten, solange die Großaktionäre die Investmentgemeinschaft KKR aus den USA und Döpfner-Förderin Friede Springer sowie der Kanadische Pensionsfonds CPPIB hinter ihm stehen.

Großaktionär KKR äußerst sich bislang nicht

Die Beteiligung von KKR ist für Springers Expansionskurs gerade in den USA von zentraler Bedeutung. KKR steuert Kapital bei und entscheidet mit über die strategische Ausrichtung des Konzerns. 

Compliance-Verstöße und entgleisende Äußerungen sind allerdings nichts, was eine US-amerikanische Investmentgemeinschaft gerne sieht. KKR schätzt "Geräuschlosigkeit". Zumal die Einmischung in redaktionelle Angelegenheiten auch Auswirkungen auf die Reputation weiterer Springer-Medien haben könnte, wie WELT oder Politico. Nicht ohne Grund heißt es im Springer-Verhaltenskodex: "Die Missachtung von Regeln kann zu erheblichen wirtschaftlichen Schäden, Bußgeldern und zu Reputationsschäden für Axel Springer führen". 

Noch im März sprach KKR Europa-Chef Philipp Freise davon, Döpfner zu 100 Prozent zu unterstützenLaut dem OMR-Podcast will sich zu der Berichterstattung der Zeit derzeit weder Philipp Freise noch KKR selbst äußern. 

* Ergänzt nach weiteren Recherchen zum Verleger-Begriff in einer Aktiengesellschaft am 21.06.2021

Zitiervorschlag

"Please Stärke FDP": Döpfner verletzt eigenen Springer-Verhaltenskodex . In: Legal Tribune Online, 16.04.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/51547/ (abgerufen am: 29.03.2024 )

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