Banknoten und Staatsanleihen: Kapi­ta­listen sind gut für den Frieden

von Martin Rath

05.07.2020

Währungspolitik oder Staatsverschuldung bleiben im juristischen Diskurs oft seltsam abstrakt, ja nebulös. Vor 180 Jahren machte sich ein Göttinger Gelehrter weitreichende Gedanken dazu, wohin Geldwirtschaft und Staatskredit führen könnten.

Der Schriftsteller Carl Amery (1922–2005) hatte ein großes Herz für die Verlierer der Geschichte – nicht nur, weil er lange der bayerischen SPD verbunden war.

In seinem Alternativweltoman "An den Feuern der Leyermark" (1979) ließ der Autor ein Wunder geschehen: Während Preußen im Jahr 1866 durch ein gegen Österreich gerichtetes Angriffsbündnis mit Italien die Verfassung des Deutschen Bundes verletzt, durchkreuzt die von Amery erfundene Wurstigkeit eines fränkischen Beamten die Machtspiele Otto von Bismarcks.

Zwar sind, ungeachtet der bayerisch-österreichischen Verfassungstreue, dessen Kollegen in der Münchener Ministerialbürokratie längst davon überzeugt, dass Preußen die Zukunft gehört, doch bestellt der fränkische Außenseiter aus den Restbeständen des amerikanischen Bürgerkriegs 560 "Godfrey Rifles" – wohl nur halb ahnend, dass nicht nur 560 moderne Schnellfeuergewehre geliefert werden. Vielmehr reisen 560 kampfstarke Söldner aus Amerika an, die den preußischen Verrätern an der Verfassungsordnung des Deutschen Bundes empfindliche Niederlagen beibringen.

Die bayerisch-amerikanische Waffengewalt sorgt sogar dafür, dass kein kleindeutscher Nationalstaat entsteht, sondern eine eidgenössische Friedensordnung der europäischen Völker.

Keine Lust auf bayerische Dialekte? Staatsrechtslehre hilft

Amerys Figuren sprechen teils Dialekt, ganz leicht zu lesen ist "An den Feuern der Leyermark" leider nicht.

Glücklicherweise finden Juristinnen und Juristen, die verlorene Alternativen der deutschen Geschichte suchen, in älteren Kommentaren und Zeitschriften ihres Fachs einfachere Gelegenheiten, den historischen, politischen, und juristischen Möglichkeitssinn zu schulen – zum Beispiel in Gestalt des Göttinger Straf- und Staatsrechtsgelehrten Heinrich Albert Zachariae (1806–1875).

Seiner Zeit entsprechend war Zachariae schon in jungen Jahren akademisch erfolgreich, also mit 22 Jahren promoviert, mit 24 habilitiert, blieb aber trotz hohen Ansehens zu Lebzeiten oft ein Verlierer der Geschichte.

Dass Zachariae nach 1837 die Befugnis erhielt, an der Universität Göttingen Staatsrecht zu lehren, brachte zum Beispiel die liberalen Kreise Deutschlands gegen ihn auf. Denn nachdem im gleichen Jahr Ernst August (1771–1851) König von Hannover geworden war und die relativ freie Verfassung dieses Königreichs annulliert hatte, waren sieben dissidente Professoren entlassen worden – die berühmten "Göttinger Sieben", die deutschlandweit regelrecht als Popstars gefeiert wurden. Er ersetzte einen von ihnen.

Zugleich verdächtigten die reaktionären Kreise um Ernst August und seinen Sohn, der als Georg V. (1819–1878) zwischen 1851 und 1866 letzter König von Hannover werden sollte, dass Zachariae selbst ein Liberaler sei – was in dieser oft von Geisteskrankheit und häuslicher Gewalt geplagten britisch-deutschen Adelsfamilie als Affront wahrgenommen wurde, fühlte sie sich doch in besonderer Weise von Gott als Souverän eingesetzt.

Nachdem Zachariae 1848 als Abgeordneter in die Frankfurter Nationalversammlung gewählt worden war und sich damit der Verdacht unzulässiger Liberalität erhärtet hatte, wurde ihm etwa zeitweise in kleinkariertem fürstlichem Mikromanagement unter anderem der Zugang zur Bibliothek verweigert – für nachgeborene Leserinnen und Leser: Das ist wie Internetverbot, nur schlimmer.

Klassischer deutscher Sitzkomfort: Zwischen allen Stühlen

Ironische Wendung: Nachdem die Fürstenfamilie ihren Beruf verlor und mit antipreußischen Umsturzplänen ins Exil ging – Preußen annektierte das Königreich Hannover, das 1866 verfassungstreu an der Seite Österreichs und Bayerns in den Krieg eingetreten war – war die juristische Expertise von Zachariae für sie durchaus nützlich. Der Fachmann für das Staatsrecht des Deutschen Bundes wurde als juristisch prinzipienfester Gegner des insoweit eher windigen Bismarck wahrgenommen, dem er nun als Mitglied des preußischen Abgeordnetenhauses und des Norddeutschen Reichstags in die Quere kam.

Sich in den 1830er bis 1860er Jahren als Experte für das Staatsrecht des Deutschen Bundes einen Namen zu machen, ist ein bisschen so, als hätte jemand 1989/90 seine akademische Karriere auf das Verfassungsrecht der demokratisch gewordenen DDR fokussiert. Nicht ganz so vergeblich, aber Zachariae musste sich doch von Bismarck verspotten lassen, als er etwa für die Verfassung des Norddeutschen Bundes bzw. Deutschen Reichs verlangte, auf die guten alten Rechte des Deutschen Bundes und die Paulskirchenverfassung von 1849 zurückzugreifen – statt beispielsweise den Fürsten im Bundesrat im Wesentlichen die Macht zu erhalten.

Möglichkeitssinn eines vorläufigen Verlierers mit juristischem Ordinariat

Bis hierher mag das alles nur nach einem Gelehrten ausschauen, der bei den Liberalen als konservativer Opportunist und bei den Reaktionären als liberaler Gefährder galt – und der bei der Wahl seiner staatsrechtlichen Themen hinter die Zeit zurückgefallen war.

Reizvoll kann aber der Blick auf einzelne Analysen und Spekulationen von Zachariae sein – man ist dann gar nicht mehr so weit entfernt von Carl Amerys Fiebertraum eines 1866 siegreichen liberalkonservativen Anarchismus unter bayerisch-amerikanischer Flagge.

In seinem Aufsatz unter dem barocken Titel "Ueber das Gesetz des Staates New-York vom 18. April 1838, durch welches unter gewissen Bedingungen einem jeden Bürger des Staates gestattet wird, Papiergeld in Umlauf zu setzen oder eine Zettelbank zu errichten" befasste sich Zachariae im Jahr 1840 beispielsweise mit der politischen Ökonomie des gerade erst entstehenden Kreditwesens.

Die Gründung von Banken und die Art ihrer Geschäfte war seit Gründung der USA sehr scharf umstritten, zudem war die Geldschöpfung jenseits der geschlagenen Gold-, Silber- oder Kupfermünze ein noch ungewohntes Terrain.

Gegen staatliche Ausgabe von Papiergeld äußerte Zachariae gewisse Bedenken. Das Beispiel der USA – sowohl der Bund als auch die Bundesstaaten hatten zunächst mehr oder weniger mit einem Monopol ausgestattete Banken gegründet und Papiergeld ausgegeben – zeige zwar den Vorteil der damit unters Volk gebrachten Staatsschulden, die unter anderem zu einem ungeheuren Aufschwung im Bau von Häfen, Straßen und Kanälen geführt hatten, bei der Frage des Papiergelds sei aber zu fragen: "[W]erden die Regierungen geneigt oder auch nur im Stande seyn, von der ihnen in mehr als einer Hinsicht so vortheilhaften Papierwirthschaft in Zukunft nicht weiter Gebrauch zu machen?"

Obwohl sich Zachariae von Banknoten – den "Zetteln" – noch nicht vorstellen konnte, richtiges Geld zu sein – gedanklich blieb er der Münze aus Edelmetall verbunden – lobte er das Schuldenmachen der Staaten: "Wie die Kapitalisten überhaupt, sind auch die Staatsgläubiger, ja diese vorzugsweise, die geborenen Freunde des Friedens und der Ordnung. Der Boden, auf welchem ihr Eigenthum beruht, ist ohnehin schon seinem Wesen nach unsicher."

Der seit 1815 herrschende Frieden in Europa sei darauf zurückzuführen: "Indem so das Schuldenwesen der Europäischen Staaten zur Erhaltung des Friedenszustandes in Europa wesentlich beitrug, befestigte und verstärkte es zugleich die Bande, welche diese Staaten, gleich als Bürger eines großen Völkerstaates, zusammenhalten. Die Gesamtheit der Gläubiger der Europäischen Staaten ist das demokratische Element der Verfassung jenes Völkerstaates."

Am New Yorker Recht faszinierte Zachariae, dass sich dort in den 1830er Jahren die weitgehend freie Gründung von Banken durchgesetzt hatte, die zugleich in gewissen Grenzen als Notenbanken funktionierten – weil die Deckung der von ihnen ausgegebenen Banknoten durch Gold nicht ausreichen würde, wurden die freien Banken verpflichtet, in Relation zur Geldausgabe Staatsanleihen zu kaufen, Finanzierungsgrundlage für die wertvolle neue Infrastruktur.

Obwohl die Verfassung von New York die Gründung von Banken von einer parlamentarischen Zweidrittelmehrheit abhängig machte, waren zahllose freie Banken entstanden. Das von Zachariae begrüßte Gesetz vom 18. April 1838 wurde zwar von Teilen der New Yorker Justiz als verfassungswidrig verworfen, doch mochte kein Richter die systemrelevanten Geschäfte der Banken ernsthaft wieder liquidieren.

Durch die freie Gründung von Banken war auch gesichert, dass die nur bedingt skandalisierbare Fähigkeit, Politiker zu bestechen, nicht nur beim jeweils aktuellen Mehrheitsführer – der bisherigen Zulassungsstelle für Banken – blieb.

Aus den Lehren des amerikanischen "Bankenkrieges" der 1830er Jahre zog die Reichsverfassung von 1849 nur die Konsequenz, "das Bankwesen und das Ausgeben von Papiergeld durch die Reichsgesetzgebung zu regeln" (§ 47) – wobei Zachariae warnte, dass es nicht Aufgabe des Staates sein dürfe, Papiergeld auszugeben. Hierzu sah er die segensreichen Kapitalisten berufen.

Das Lob auf verschuldete Staaten und einen wildwüchsigen Kapitalismus mag heute manchen befremden, ähnlich obskur sein wie Carl Amerys Fantasie eines eidgenössischen Europa als Nebenfolge bayerischer Beamtenanarchie, doch versprach sich Zachariae davon nicht weniger als den Frieden, denn man sei gewarnt: "Überdies sieht Jeder, der […] in der Geschichte nur einigermaßen bewandert ist, voraus, daß in dem nächsten Kriege, in welchen die Gesammtheit oder auch nur die Mehrheit der Europäischen Staaten verwickelt würde, dem luftigen Gebäude des Europäischen Kreditsystems eine sehr bedenkliche Katastrophe bevorstehen würde."

Intellektuelle Spekulation ist wertvoll: 80 Jahre vor dem Ersten Weltkrieg wusste die juristische Wissenschaft Bescheid.

Zitiervorschlag

Banknoten und Staatsanleihen: Kapitalisten sind gut für den Frieden . In: Legal Tribune Online, 05.07.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/42100/ (abgerufen am: 18.03.2024 )

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