Der Tatort-Check: Taxi nach Leipzig: Irre Irr­tümer, Puta­tiv­not­hilfe und die Ansch­nall­pflicht

von Dr. Alexander Stevens

14.11.2016

2/8: Up to date: die Anschnallpflicht für Taxifahrer

Wo andere beim Verstoß gegen die Anschnallpflicht 30 Euro bezahlen, bezahlt einer der werten Polizeikommissare (dargestellt von Hans Uwe Bauer) mit seinem Leben. Der gute Beamte beharrt gleich mehrfach darauf, dass sich der Taxifahrer aufgrund der Gurtpflicht gefälligst anschnallen möge. Als er schließlich versucht, den Fahrer bei laufender Fahrt gewaltsam anzuschnallen, brennen dem die Sicherungen durch. Mit einem gekonnten Griff bricht der Taxifahrer, ein ehemaliger KSK-Soldat (gespielt von Florian Bartholomäi), dem Polizisten das Genick.

Dabei hat der überkorrekte Kriminalbeamte sogar Recht: § 21a der Straßenverkehrsordnung (StVO) wurde nämlich im Jahr 2014 geändert. Seit dem 30. Otkober 2014 sind Taxifahrer nicht mehr von der Anschnallpflicht befreit. Einen ganz besonders gekonnter Seitenhieb der Tatortmacher  in Richtung spießbürgerlicher Phänotyp des deutschen Beamten also.* Aber § 21a StVO ist  nicht die Baustelle des  Strafrechtlers.

Zitiervorschlag

Dr. Alexander Stevens, Der Tatort-Check: Taxi nach Leipzig: Irre Irrtümer, Putativnothilfe und die Anschnallpflicht . In: Legal Tribune Online, 14.11.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/21131/ (abgerufen am: 05.05.2024 )

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