Ehemalige NS-Funktionäre in der Anwaltschaft: Aufräumen uner­wünscht?

von Martin Rath

08.08.2021

Ist ein ehemaliger NS-Funktionär würdig, Anwalt zu sein? Nicht wenige niedersächsische Rechtsanwälte bejahten das in den 1970er Jahren. Ein ehemaliger Vizepräsident der Anwaltskammer wollte die Sache aufklären – das kostete ihn seinen Job.

Im Jahr 1965 beantragte ein in Hannover ansässiger Steuerberater die Aufnahme in die Rechtsanwaltskammer Celle.

Mit diesem Gesuch nahm eine Affäre ihren Anfang, gegen die beispielsweise die jüngst erfolgreichen Bemühungen der "Initiative Palandt umbenennen" wie eine etwas selbstgefällige Übung wirken, symbolisch in der Rechtsgeschichte der Nachkriegszeit aufzuräumen.

Als Berichterstatter zu dem Antrag des 1905 in Danzig geborenen Steuerberaters, eines promovierten Juristen, der nach dem Zweiten Weltkrieg den Namen Karl Schmidt-Rux trug, diente der ebenfalls in Hannover ansässige Rechtsanwalt und Notar Werner Holtfort (1920–1992). Dieser war seit 1968 Vizepräsident der Anwalts-, seit 1971 Präsident der Notarkammer Celle.

Nach Holtforts Darstellung – 1989 beigetragen zur Festschrift für Robert M. W. Kempner (1899–1993) – befürwortete er die Aufnahme von Schmidt-Rux, obwohl seinerzeit unter den Präsidenten der Rechtsanwaltskammern Konsens bestand, "keinen Steuerberater zur Anwaltschaft zuzulassen". Zu seinen Aufgaben als Berichterstatter der Kammer zählte Holtfort auch die Prüfung, ob sich Schmidt-Rux in der Vergangenheit "eines Verhaltens schuldig gemacht" habe, "das ihn unwürdig erscheinen läßt, den Beruf eines Rechtsanwalts auszuüben", § 7 Nr. 5 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO).

Er fand zunächst nichts.

1975 wurde indes nach Recherchen der Zeitschrift Stern bekannt, dass Schmidt-Rux bis 1945 unter dem Namen Schmidt-Römer im Rang eines Reichsamtsleiters der NSDAP zu den Beratern von Martin Bormann (1900–1945) gehört hatte, welcher 1946 – es bestand Unklarheit über sein Ableben – im Nürnberger Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher in Abwesenheit zum Tod verurteilt worden war.

Krähen und Augen: Führende Figuren des Justiz- und Medienbetriebs

Es wurde nun zum Anliegen Werner Holtforts, dass die Rücknahme der Zulassung von Schmidt-Rux/Römer nach § 14 Nr. 1 a.F. BRAO betrieben werde, weil die Umstände – die Tätigkeit des Antragstellers als hochrangiger NSDAP-Funktionär – zum Zeitpunkt der Zulassung nicht bekannt gewesen waren. Sie hätten jedoch Grund gegeben, die Zulassung zu versagen.

Einer Entfernung des NSDAP-Reichsamtsleiters außer Diensten stand jedoch sein sozialer Status in Hannover und im westdeutschen Medienbetrieb entgegen.

Denn zu den bekanntesten Mandantinnen des Steuerberaters und nunmehrigen Rechtsanwalts Schmidt-Rux/Römer zählte die Witwe von Erich Madsack (1889–1969), Luise Madsack (1911–2001) – Herrin über ein regional schier erdrückendes Medienimperium (Hannoversche Allgemeine Zeitung). Außerdem war sie an der Stuttgarter Zeitung und dem Münchner Merkur beteiligt. Holtfort nennt Schmidt-Rux/Römer sogar die "Graue Eminenz" der Witwe Madsack.

Obwohl Holtfort für die Rücknahme der Zulassung anführen konnte, dass die Berufsgerichte der Rechtsanwaltschaft seit 1949 durchaus Anwälten die Zulassung zu verweigern bzw. zu entziehen bereit gewesen waren, die in der Hierarchie der NSDAP deutlich unter dem Rang eines Reichsamtsleiters a.D. gestanden hatten, entschied der Vorstand der Rechtsanwaltskammer Celle zugunsten von Schmidt-Rux/Römer.

Holtfort zitiert aus der Anwaltszeitung, September 1975: "Ein Mensch, der gefehlt hat, hat doch nach 30 Jahren das Recht, in Ruhe gelassen zu werden. Wir haben heute andere Sorgen. Man sollte auch solche alten Klamotten nicht aufwärmen, damit machen wir uns lächerlich."

Kampagne gegen Holtfort: Schmähgedichte, in Brand gesetztes Auto

Nach der Weigerung des Kammervorstands, die Zulassung von Schmidt-Rux/Römer zurückzunehmen – oder auch nur weiter zu seiner NS-Vergangenheit zu ermitteln – trat Werner Holtfort von seinem Amt zurück. Er erklärte:

"Es tut mir weh, aus einem Kollegium zu scheiden, dem ich über zwölf Jahre u. a. als Abteilungsleiter, Pressesprecher und Erster Vizepräsident angehört und in dem noch lange zu wirken ich gehofft habe. Auch fürchte ich mich vor den Feindseligkeiten und

Maßnahmen, die ich mit diesem Schritt erneut auf mich lenke. Ich kann es aber nicht anders mit meinem Eid und Gewissen vereinbaren. Ich denke auch an die jungen Soldaten, die ich damals in den Tod geführt habe – nicht ahnend, daß wir nicht die abendländische Kultur, sondern zynische, eigensüchtige, sybaritische, brutale Machtgier schützen. Ich denke weiter an die beklagenswerte Rolle der Juristen in jener Zeit, die bösen Gewissens die Untaten der Machthaber duldeten und nicht wagten, Rechtsbrüche vor der Öffentlichkeit aufzudecken. Möge mein Schritt Sie, sehr geehrte Kollegen, aufrütteln, Ihre Entscheidung zu korrigieren."

Die Feindseligkeiten blieben tatsächlich nicht aus. Holtfort berichtet, dass die Sozietät von Josef Augstein (1909–1984), dem älteren Bruder des Spiegel-Gründers und gelegentlichen Madsack-Geschäftspartners Rudolf Augstein (1923–2002), eine führende Rolle in der Kampagne gegen ihn, Holtfort, übernahm. Mit logistischer Unterstützung der Kanzlei seien unter Juristenkollegen und Parlamentariern Druckschriften verteilt worden, in denen dazu aufgefordert wurde, ihn "niederzumachen" oder die ungelenk drohten: "Mein Gott, Werner, bleib zu Haus! Immer schlechter siehst Du aus. Blas doch ab den Trauermarsch, sonst kriegst Du noch Feuer unterm Arsch."

Es kam zu nächtlichen Anrufen, in denen Holtfort mit Mord gedroht wurde; im Dezember 1975 brachen Unbekannte in die Kellergarage seines Hauses ein und setzten sein Auto in Brand. Bereits zwei Wochen danach stellte die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren ein.

Nachdem die örtliche Presse, ohne den möglichen politischen Hintergrund zu erwähnen, vom Brand berichtet und dabei neben einem Tatort- ein Archivbild von Holtfort abgedruckt hatte, regte der Deutsche Anwaltverein bei der Kammer ein Disziplinarverfahren an, weil damit gegen das Verbot unzulässiger Werbung verstoßen worden sei. Der Vorstand der Kammer schloss sich dieser Anregung an, der Generalstaatsanwalt stellte das Verfahren nach vier Monaten ein.

Sogar die pathetischen, aber selbstkritischen Worte aus Holtforts Rücktrittserklärung – er war im Alter von 25 Jahren als "(m)ehrfach verwundeter und dekorierter Frontoffizier" aus dem Zweiten Weltkrieg zurückgekehrt – wurden aus den Kreisen der Kanzlei Augstein gegen ihn verwendet: Er habe "für die Nazis" junge Soldaten in den Tod geführt.

Holtfort zog auch den Zorn von Kurt Blanke auf sich

Auch in seiner Funktion als Präsident der Notarkammer Celle war Holtfort nach der Schmidt-Rux/Römer-Affäre verstärktem historisch-politischen Unmut der Juristenkollegen ausgesetzt.

Anlässlich des Deutschen Notartages 1973 hatte er beim abendlichen Empfang in der Sommerresidenz der früheren fürstlichen Landesherren – "die Musik Mozarts und Torellis war verklungen, die Gläser gefüllt" – einen heiteren Vortrag gehalten: "Ich plauderte über den 'welfischen Schwan' Julie Schrader, verriet das Rezept des weiß-gelben Welfenpuddings, gedachte aber auch einiger der früheren Schloßherren, Kurfürsten und Könige von Hannover, allerdings nicht in der Form einer Hofberichterstattung."

Dass er dabei ironisch u. a. die Geisteskrankheit von "Mad King George" erwähnte, zur Erheiterung und zum Beifall des Publikums, zog den organisierten Zorn von Kurt Blanke (1900–1997) auf sich, der als Oberbürgermeister von Celle (CDU, 1964–1973), als Rechtsanwalt und Notar sowie als vielfacher Amtsträger – vom Landesprüfungsamt bis zum Staatsgerichtshof – eine starke Stimme hatte. Er machte, so Holtfort, von ihr Gebrauch:

"Bei der nächsten Mitgliederversammlung der Notarkammer Celle griff das Kammermitglied Dr. Kurt Blanke mich wegen dieser Ansprache an. Ich habe, so Blanke, vor vielen erlauchten Gästen das eigene niedersächsische Nest ungeheuer beschmutzt, die ganze 'hannoversche Notarschaft' mit Schande bedeckt und solle, wenn mir die hiesigen Herrscher nicht paßten, gefälligst woanders hinziehen. Blanke endete, indem er erbittert schrie, Geisteskrankheit könne schon mal einen König, ganz gewiß aber auch einen Notarkammerpräsidenten treffen, und ob ich 'noch bei Troste sei', das müsse nun die Kammer entscheiden."

Holtfort deutet an, dass nicht nur Blankes tiefe Verbundenheit mit der hannoversch-britischen Herrscherfamilie – er war Vorsitzender des "Welfenbundes" – ein Motiv war, 1977 seine Abwahl als Kammerpräsident zu betreiben, sondern auch die nationalsozialistische Vergangenheit des CDU- und Justizfunktionärs, der seit 1941 im besetzten Frankreich für die Entrechtung der jüdischen Franzosen zuständig gewesen war. Die Notare im Sprengel der Kammer Celle konnten dem Zorn ihres Kollegen Blanke gleichwohl mehr abgewinnen als den Scherzen Holtforts.

Ihre Kaiserliche Hoheit zeigt sich huldvoll

Überraschende Unterstützung, durch die Blume einer notariellen Erklärung gesprochen, erhielt Werner Holtfort ausgerechnet von Viktoria Luise (1892–1980), der einzigen Tochter des einstigen Kaisers Wilhelm II. (1859–1941), die seit 1913 mit dem letzten regierenden Ernst August (1887–1953) von Hannover et cetera verheiratet gewesen war.

Zwei Jahre, nachdem sie von Holtforts angeblich so skandalösem Sektempfang-Parlando über die wüsten Welfen erfahren hatte, setzte Viktoria Luise bewusst den republikanischen Sozialdemokraten Holtfort als ihren Testamentsvollstrecker für den Fall ein, dass einer der beiden hierzu bereits berufenen Juristenkollegen sie nicht überleben sollte.

Dazu sollte es zwar nicht kommen, es hatte diese Prinzessin aus dem untergegangenen Adel aber einer bitteren und bösen Kontroverse doch noch eine heiter-ironische Wendung geschenkt. Von dieser Haltung könnte sich mancher in den selbstgerechten geschichtspolitischen Kontroversen der Gegenwart eine Scheibe abschneiden.

Quelle: Werner Holtfort, "Lernprozesse eines Deutschen", in: Eisfeld/Müller (Hg.): "Gegen Barberei. Essays Robert M.W. Kempner zu Ehren", Frankfurt/Main 1989, S. 37–49. Siehe auch: "Vergangenheitsbewältigung im Anwaltsstand", Kritische Justiz 1978, S. 148–157.

Zitiervorschlag

Ehemalige NS-Funktionäre in der Anwaltschaft: Aufräumen unerwünscht? . In: Legal Tribune Online, 08.08.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/45674/ (abgerufen am: 25.04.2024 )

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