Rassismus: Der Fall Leo Frank

von Martin Rath

19.03.2017

Mehr als 70 Jahre lang bewegte die Strafsache Leo Frank die amerikanische Öffentlichkeit. Eine aktuelle geschichtswissenschaftliche Doktorarbeit klärt über ihre sozialen und weltanschaulichen Rahmenbedingungen auf.

Selbst in telegraphischer Kurzform erzählt, lässt sich ahnen, wie reizvoll die Sache für Boulevardmedien und Populisten gewesen sein muss:

Die 13-jährige Arbeiterin einer Bleistiftfabrik wird ermordet aufgefunden. Zunächst steht ein Arbeiter aus der Fabrik im Verdacht, der Täter zu sein. Trotz objektiver Indizien, die seine Schuld nahelegen, entwickelt der Arbeiter sich zum Hauptbelastungszeugen gegen den ebenfalls verdächtigten Leiter der Fabrik, der recht zügig angeklagt und von den Geschworenen auch für schuldig befunden wird. Die Rechtsmittel gegen sein Todesurteil bleiben erfolglos.

Der Gnadenherr wandelt das Strafmaß in lebenslange Haft um, doch wird der ehemalige Fabrikleiter zwei Jahre später – nach einem ersten, erfolglos gebliebenen Versuch – aus dem Gefängnis entführt und getötet.

Ein ganz gewöhnlicher Lynch-Mord?

Allein im Zeitraum zwischen 1880 und 1930 sollen in den Südstaaten der USA mehr als 3.300 Afroamerikaner einem Lynch-Mord zum Opfer gefallen sein. Auch Angehörige anderer Minderheiten waren in Gefahr, auf bloßen Verdacht eines strafbaren oder unerwünschten Verhaltens getötet oder misshandelt zu werden.

Beispielsweise wurde 1925 der jüdische Handlungsreisende Joseph Needleman aus dem Polizeigewahrsam entführt und brutal kastriert, nachdem die Mutter einer 19-jährigen Gelegenheitsbekanntschaft behauptet hatte, er habe ihre Tochter vergewaltigt.

Warum erregten die strafrechtliche Verfolgung von und der spätere Lynchmord an Leo Frank, dem besagten Leiter der Bleistiftfabrik, derart große Aufmerksamkeit, dass der Fall noch 70 Jahre später in der justiz- und vergangenheitspolitischen Diskussion des US-Bundesstaats Georgia für Kontroversen sorgte?

Zunächst wurden im Strafverfahren reichlich Vorstellungen zur vermeintlichen sexuellen Orientierung des jüdischen Fabrikherrn thematisiert, womit allein das Geschäft des Boulevard-Journalismus schon getan war.

"Ein schlichter, bestialischer, betrunkener, dreckiger, lügender Neger"

Doch darüber hinaus lag eine zeitgenössische Antwort auch in dem überraschenden Umstand, dass der zunächst verdächtigte James Conley (1886–ca. 1952) nach dem Ver-ständnis der Zeit nicht als Belastungszeuge gegen einen 'weißen' Menschen taugte – schließlich war Coney, um es in den Worten von Leo Franks Verteidiger Luther Rosser (1857–1923) zu sagen, "ein schlichter, bestialischer, betrunkener, dreckiger, lügender Neger mit einer breiten Nase, durch die er wahrscheinlich Tonnen an Kokain geschnupft hat".

In seiner Kölner Dissertation, die nun auch unter dem Titel "Männlichkeit und moderner Antisemitismus. Eine Genealogie des Leo-Frank-Case, 1860er–1920er Jahre" erschienen ist, entwirrt der Historiker Kristoff Kerl eine Vorgeschichte, die zu den heute so ungeheuerlichen, aber in der historischen Rechtswirklichkeit der USA höchst maßgeblichen Vorstellungen von Rassen und Geschlechterverhältnissen führte.

Prozess: Fanal für Rassen-/Geschlechter-Fragen

Die geschichtswissenschaftliche Untersuchung löst sich hier von der Who-Dunnit-Perspektive, aus der umstrittene historische Fälle oft immer wieder neu verhandelt werden.

Kristoff Kerl zeichnet vielmehr die weltanschaulichen und sozialen Muster nach, die im Prozess gegen Leo Frank, insbesondere in der Berichterstattung und öffentlichen Auseinandersetzung wirksam wurden.

Ein Beispiel dafür, wie wirkungsmächtig noch in der Tatsachenwürdigung die Ideen von Rasse und Gender waren, gibt der Umgang mit einem forensischen Befund: An der Leiche der jugendlichen Fabrikarbeiterin Mary Phagan fanden sich keine Spermaspuren, obgleich von einem sexuellen Tatmotiv ausgegangen wurde. Aus Sicht der Anklage beziehungsweise ihrer Unterstützer in den Medien sprach dies für die Unschuld des zunächst verdächtigten Conley, weil 'der Neger an sich' von einer 'natürlichen' und unkontrollierten Sexualität getrieben sei.

Dem Angeklagten Leo Frank wurde dagegen eine 'sodomitische' Neigung zugeschrieben, Teil eines Wahnbilds von spezifisch jüdischer Sexualität. Das erklärte das Fehlen von Sperma-Spuren und stützte die Glaubwürdigkeit des 'Negers'.

Dies zeigt, wie umfassend rassistische Vorstellungen die Wahrheitsfindung beeinträch-tigten. Womit sich die bittere Pointe nicht auf den Gedanken reduzieren lässt, hier habe erstmals das Zeugnis eines 'Negers' zur Verurteilung eines 'Weißen' genügt.

Herrenmenschen in der Krise, Frauen und Juden

Ein für den Historiker Kerl wichtiges Erkenntnisinteresse betrifft die Frage, wie in der Straf- und Massenmedien-Sache Leo Frank Vorstellungen von Männlichkeit und Weib-lichkeit sichtbar wurden. Ein Ansatz hier: Die Begnadigung Leo Franks zu lebenslanger Freiheitsstrafe war auf eine breite Ablehnung gestoßen, die sich aus mehreren Quellen speiste.

Hierzu zählte die Vorstellung, dass die Südstaaten nach dem Ende des Bürgerkriegs von 1861–1865 von liberal-kapitalistischen Kräften versklavt worden seien. Als höchste Ausdrucksform dieses von außen kommenden Gewaltakts kam der jüdische Fabrikherr in Betracht, zumal dieser in seinem Betrieb junge Frauen und Mädchen be-schäftigte. Aus der als idyllisch imaginierten Welt der Südstaaten-Farmer gerissen, wurden sie hier nun ausgebeutet und in der sexuellen Ehrbarkeit bedroht.

Die Presse, namentlich zwei Blätter des vormaligen US-Kongressabgeordneten und späteren Senators Thomas E. Watson (1856–1923) betonten denn auch, Frank habe sich an weiteren Arbeiterinnen vergangen – ja, die Bleistiftfabrik sei regelrecht als Verrichtungsanstalt spezifisch jüdischer Lüsternheit etabliert worden – Yankees und Juden bedrohten nun einmal durch Industrialisierung und Urbanisierung den ritterlichen weißen Mann der Südstaaten, dem es bis dahin eine Ehre gewesen war, Frauen und 'Neger' unter seiner hausväterlichen Fürsorge von Plantage oder Farm zu hüten.

Zitiervorschlag

Martin Rath, Rassismus: Der Fall Leo Frank . In: Legal Tribune Online, 19.03.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/22415/ (abgerufen am: 17.04.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen