Für Online-Sportwetten gilt dasselbe wie für andere Glücksspiele, meint das LG Dresden. Weil eine Betreiberin von Online-Sportwetten nicht über eine gültige Lizenz verfügte, bekommt ein Teilnehmer nun sein Geld zurück.
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Für Online-Sportwetten gilt dasselbe wie für andere Glücksspiele, meint das LG Dresden. Weil eine Betreiberin von Online-Sportwetten nicht über eine gültige Lizenz verfügte, bekommt ein Teilnehmer nun sein Geld zurück.
Artikel lesenEin Online-Casino aus Malta muss einem Glücksspieler seine Einsätze in Höhe von rund 77.000 Euro zurückzahlen. Wegen eines Verstoßes gegen den Glücksspielstaatsvertrag sei der Spielvertrag nichtig, so das LG Frankfurt.
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