
Er habe "so ziemlich gegen alle anwaltlichen Sorgfaltspflichten verstoßen", strafbar habe er sich aber nicht gemacht. Nun ist der Freispruch für den Anwalt eines erfundenen NSU-Opfers rechtskräftig.
Artikel lesenEr habe "so ziemlich gegen alle anwaltlichen Sorgfaltspflichten verstoßen", strafbar habe er sich aber nicht gemacht. Nun ist der Freispruch für den Anwalt eines erfundenen NSU-Opfers rechtskräftig.
Artikel lesenRalph W., der 211.000 Euro für die Vertretung eines NSU-Opfers erhielt, das es nie gab, habe praktisch alle denkbaren Vorschriften des Anwaltsrechts verletzt. Einen strafrechtlich relevanten Vorsatz aber sah das LG Aachen am Montag nicht.
Artikel lesenÜber 200.000 Euro hat ein Anwalt vom Staat bekommen, für die Vertretung eines Opfer des NSU, das es nie gab. Dafür muss er sich vor dem LG Aachen verantworten.
Artikel lesenZwei Jahre auf Bewährung für den Anwalt, der im NSU-Prozess vom Staat 211.000 Euro für ein Opfer bekam, das es nie gab, fordert der Staatsanwalt. Der Advokat hat nun doch etwas gesagt - und das Gericht einen wichtigen Hinweis erteilt.
Artikel lesenAm zweiten Prozesstag geht es nicht um die Mandantin, die es nie gab. Es geht um einen angeblichen Deal mit dem Strafverteidiger Mustafa Kaplan. Von diesem Vorwurf bleibt nicht viel übrig. Und es könnte weiter gut laufen für Ralph W.
Artikel lesenRalph W. hat im NSU-Prozess ein Opfer vertreten, das es nie gab. Die Original-Vollmacht ist derzeit offenbar ebenso unauffindbar wie eine zentrale Zeugin. Das LG Aachen muss ein Urteil im komplexen Umfeld zweier Großverfahren fällen.
Artikel lesenAm Freitag beginnt in Aachen der Prozess gegen einen Anwalt. Er soll im NSU-Prozess ein erfundenes Opfer vertreten und 211.000 Euro vom Staat erhalten haben. Auch im Loveparade-Verfahren wollte Ralph W. mit gefälschten Unterlagen mitmischen
Artikel lesenEin Anwalt soll über 200.000 Euro dafür kassiert haben, im NSU-Prozess eine erfundene Nebenklägerin vertreten zu haben, die es in Wahrheit gar nicht gab. Im August steht er wegen Betrugs in Aachen vor Gericht.
Artikel lesenOLG-Bezirk: Köln
Das Landgericht gehört der ordentlichen Gerichtsbarkeit an und ist das dem Amtsgericht übergeordnete Gericht zweiter Instanz. Zu einem Landgericht gehört immer ein Bezirk, der mehrere Amtsgerichte umfasst.
Spruchkörper jedes Landgerichts sind seine Kammern, die in straf- und zivilrechtliche Kammern unterteilt werden, wobei zum zivilrechtlichen Zweig auch die Kammern für Handelssachen gehören. Die Strafkammern werden nochmals in kleine und große Strafkammern gegliedert sowie in Strafvollstreckungskammern.
Die Besetzung der verschiedenen Kammern im Landgericht ist im Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) festgeschrieben. In einer Zivilkammer verhandeln grundsätzlich drei Richter, von denen einer den Vorsitz innehat. Die große Strafkammer ist zusätzlich zu den drei Richtern mit zwei Schöffen besetzt. Ist die große Strafkammer nicht als Schwurgericht zuständig, kann sie vor der Hauptverhandlung den Verzicht auf einen Richter beschließen. Der kleinen Strafkammer sitzt ein Richter vor, an dessen Seite zwei Schöffen sind. Die Handelskammern im Landgericht sind grundsätzlich mit einem Berufsrichter als Vorsitzendem und zwei ehrenamtlichen Richtern besetzt, an deren Ernennung besondere Anforderungen gestellt werden.
Auch hier wird zwischen den Straf- und Zivilkammern und zwischen Verfahren vor dem Landgericht in erster oder zweiter Instanz unterschieden.
Im Strafverfahren ist es erstinstanzlich zuständig, wenn es sich um ein Verbrechen oder Vergehen mit einer Freiheitsstrafe von mindestens vier Jahren handelt oder wenn in schwerwiegenden Fällen an der Strafverfolgung ein besonderes öffentliches Interesse besteht.
Es ist außerdem erstinstanzlich tätig, wenn Sicherungsverwahrung angeordnet werden soll oder die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus. Handelt es sich um Verfahren, bei denen Mord, Totschlag oder andere Straftaten mit Todesfolge verhandelt werden, wird es in seiner Funktion als Schwurgericht tätig. In erster Instanz im Zivilprozess ist das Landgericht für alle Verfahren zuständig, deren Streitwert über 5.000 Euro liegt, sowie bei Staatshaftungsansprüchen. In zweiter Instanz werden im Strafprozess und auch im Zivilprozess vor dem Landgericht Berufungen gegen Urteile oder Beschwerden des Amtsgerichts verhandelt.