
Wenn der Chef in der Freizeit per SMS über Dienstplanänderungen informiert, darf nicht damit gerechnet werden, dass der Arbeitnehmer die Nachricht liest, entschied das LAG Schleswig-Holstein.
Artikel lesenWenn der Chef in der Freizeit per SMS über Dienstplanänderungen informiert, darf nicht damit gerechnet werden, dass der Arbeitnehmer die Nachricht liest, entschied das LAG Schleswig-Holstein.
Artikel lesenWer sich über Ebay-Kleinanzeigen auf eine Stellenanzeige meldet, gilt als Bewerber im Sinne des Allgemeinengleichbehandlungsgesetzes. Im Fall von Diskriminierungen müssen Arbeitgeber deshalb Entschädigungen zahlen.
Artikel lesenWer während seines Urlaubs in Quarantäne muss, dabei aber nicht krank ist, kann sich die Urlaubstage nicht wieder gut schreiben lassen. Der Urlaubsanspruch ist erfüllt, bestätigte das LAG die Vorinstanz.
Artikel lesenDas Gendersternchen soll einer geschlechtersensiblen Sprache dienen. Deshalb würden Menschen mit nicht binärer Geschlechteridentität bei der Verwendung nicht diskriminiert, so das LAG.
Artikel lesenFehlt der Arbeitnehmer gleich zu Beginn der Probezeit für einen Tag unentschuldigt, muss vor einer Kündigung erst abgemahnt werden. Das und wann Kündigungsfristen in der Probezeit vertraglich verkürzt werden können, hat das LAG entschieden.
Artikel lesenWer kein funktionsfähiges elektronisches Anwaltspostfach hat, wird auch nicht beigeordnet. Das entschied das LAG in Kiel für die Arbeitsgerichte in Schleswig-Holstein, wo Anwälte bereits elektronisch übermitteln müssen.
Artikel lesenSeit Anfang des Jahres können in Schleswig-Holstein bei Arbeitsgerichten Schriftsätze nur noch elektronisch eingelegt werden, faxen geht nicht mehr. Das durfte ein Anwalt erleben, dessen Berufung per Fax vom LAG als unzulässig abgelehnt wurde.
Artikel lesenGerichtsbezirk: Land Schleswig-Holstein
Auf der Grundlage von § 1 Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG) wurden in den verschiedenen Bundesländern Arbeitsgerichte und Landesarbeitsgerichte (LAG) errichtet. Auf Bundesebene entstand das Bundesarbeitsgericht (BAG), das zunächst seinen Sitz in Kassel hatte und im Zuge der Wiedervereinigung nach Erfurt umzog.
Bundesweit gibt es insgesamt achtzehn Landesarbeitsgerichte in sechzehn Bundesländern, davon zwei in Bayern und drei in Nordrhein-Westfalen. Berlin und Brandenburg teilen sich das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg mit Sitz in Berlin. Der Spruchkörper eines Landesarbeitsgerichts setzt sich ebenso wie beim Arbeitsgericht aus einem Berufsrichter als Vorsitzendem sowie zwei ehrenamtlichen Richtern zusammen.
Der Präsident eines Landesarbeitsgerichts hat die unmittelbare Dienstaufsicht über die Richter und sonstigen Beamten im gesamten Gerichtsbezirk, sofern sie nicht anderen Behörden übertragen ist. Zu den Aufgaben des Landesarbeitsgerichts im Rahmen der Verwaltung zählt auch die strategische Personalentwicklung, Angelegenheiten der Gleichstellungsbeauftragten und solche der Personal-, Richter- und Schwerbehindertenvertretungen. Zu seinen Verwaltungsaufgaben gehören außerdem die Leitung, Überwachung und Organisation des Geschäftsbetriebs sowie die Organisationsentwicklung, die Modernisierung der Verwaltung, die Planung und Überwachung des Haushalts sowie die Fortbildung der Mitarbeiter.
Das Landesarbeitsgericht ist im Instanzenzug auf dem Gebiet der Arbeitsgerichtsbarkeit zuständig als Berufungsgericht, wenn gegen erstinstanzliche Urteile des Arbeitsgerichts Berufung eingelegt wird. Voraussetzung ist, dass die Berufungssumme 600 Euro übersteigt oder dass Verhandlungsgegenstand das Bestehen, Nichtbestehen oder die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses ist. Das Landesarbeitsgericht handelt auch als Beschwerdegericht, sofern gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts innerhalb einer Frist von einem Monat Beschwerde eingelegt wird.
Fällt hingegen das Landesarbeitsgericht ein Urteil, so ist Revision nur unter besonderen Voraussetzungen möglich. Das Landesarbeitsgericht muss die Revision zulassen, sofern die Rechtssache der Rechtsfortbildung dient und grundsätzliche Bedeutung hat. Gleiches gilt für Beschlüsse des Landesarbeitsgerichts, gegen die Rechtsbeschwerde möglich ist.