
YPOG gewinnt mit Michael Wendt einen ehemaligen Vorsitzenden Richter am BFH als Of Counsel. Wendt ergänzt die Steuerrechtspraxis und wird Teil des Teams in der Kölner Niederlassung.
Artikel lesenYPOG gewinnt mit Michael Wendt einen ehemaligen Vorsitzenden Richter am BFH als Of Counsel. Wendt ergänzt die Steuerrechtspraxis und wird Teil des Teams in der Kölner Niederlassung.
Artikel lesenEine Frau züchtet Hunde - aus Liebe zum Tier, nicht des Geldes wegen, wie sie sagt. Über die Jahre erzielte sie aus der Zucht allerdings hohe Einnahmen – und wird damit nun steuerlich als Unternehmerin behandelt.
Artikel lesenEin als Zauberer und Nikolaus tätiger Mann machte für sich den ermäßigten Umsatzsteuersatz als Künstler geltend. Das Finanzamt lehnte dies ab, wurde nun vom FG aber eines Besseren belehrt: Magie ist "theaterähnlich".
Artikel lesenOb verheiratet oder nicht: Die Kosten für die künstliche Befruchtung einer Frau können zu steuerlich abzugsfähigen außergewöhnlichen Belastungen führen, wie das FG Münster entschied.
Artikel lesenEin Unternehmen aus NRW zahlt Mitarbeitern, die Kennzeichenhalter mit Firmenwerbung auf ihren Privatautos anbringen, 255 Euro im Jahr. Dieses Entgelt ist Arbeitslohn und unterliegt der Lohnsteuer, entschied das FG Münster.
Artikel lesenVorweihnachtliche Stimmung kam am FG Münster auf, das sich kürzlich mit Weihnachtsbäumen befasste. Diese sind danach kein wesentlicher Bestandteil eines Grundstücks und unterliegen nicht der Grunderwerbsteuer.
Artikel lesenGerichtsbezirk: Regierungsbezirke Münster, Arnsberg, Detmold
Ein Finanzgericht ist ein Gericht erster Instanz mit Ausrichtung auf finanzrechtliche Streitigkeiten. Anders als bei den anderen Gerichtsbarkeiten ist die Finanzgerichtsbarkeit nur zweistufig aufgebaut mit dem Bundesfinanzhof (BFH) als zweiter und höchster Instanz. Insgesamt gibt es achtzehn Finanzgerichte, wobei es allein in Nordrhein-Westfalen drei gibt und in Bayern zwei. Alle übrigen Bundesländer haben jeweils ein Finanzgericht. Berlin und Brandenburg haben seit dem 1. Januar 2007 ein gemeinsames Gericht mit Sitz in Cottbus.
Das Finanzgericht entscheidet bei rechtlichen Auseinandersetzungen zwischen dem Bürger und der Finanzverwaltung, die sich zusammensetzt aus Finanzämtern und Zollbehörden. Die Bestrafung von Steuersündern gehört indes nicht zu seinem Aufgabenbereich. Tatsächlich ist das Finanzgericht ebenso wie andere Gerichte unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen.
Das Finanzgericht ist in Senate gegliedert. Jedem Senat gehören drei Berufsrichter an, die in der mündlichen Verhandlung von jeweils zwei ehrenamtlich tätigen Richtern unterstützt werden. Aber auch einzelrichterliche Entscheidungen sind in einfachen Sachen möglich, sofern ein Senat dies beschließt. Wird beim Finanzgericht Klage eingereicht, prüft dieses die formale Zulässigkeit. In der Verhandlung wird Kläger und Beklagtem rechtliches Gehör gewährt und die Parteien erhalten Gelegenheit sich zum Sachverhalt zu äußern. Das Gericht ermittelt außerdem von Amts wegen und trägt alle Fakten zusammen. Auf dieser Grundlage ergeht ein abschließendes Urteil oder eine Entscheidung.
Der Unterlegene hat die Möglichkeit gegen Entscheidungen des Finanzgerichts Rechtsmittel beim Bundesfinanzhof einzulegen. Gegen Urteile ist das zulässige Rechtsmittel die Revision beim Bundesfinanzhof in seiner Funktion als Revisionsgericht unter der Voraussetzung, dass das Finanzgericht in seinem Urteil eine Revision zugelassen hat. Gegen bestimmte Entscheidungen des Finanzgerichts, die nicht Urteile sind, kann Beschwerde beim Bundesfinanzhof eingelegt werden, das dann als Beschwerdegericht fungiert.
Sollten Sie vor dem Termin beim Finanzgericht noch einmal Kontakt zu Ihrem Finanzamt aufnehmen wollen, nutzen Sie doch einfach die Finanzamt-Suche.