Amtsgericht Wilhelmshaven

Adresse und Kontaktdaten:

Amtsgericht Wilhelmshaven
Marktstr. 15
26382 Wilhelmshaven

Tel.: (0 44 21) 75 80 0
Fax: (0 44 21) 75 80 196
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https://www.amtsgericht-wilhelmshaven.niedersachsen.de/startseite/

Amtsgericht Wilhelmshaven - Aktuelle Nachrichten, Urteile und Beschlüsse

Landgerichtsbezirk: Oldenburg

Amtsgerichtsbezirk: Kreisfreie Stadt Wilhelmshaven; das Gebiet des Küstenmeeres - einschließlich des Jadebusens - und der Weser, das begrenzt wird im Westen durch den Meridian 07° 25' 00'' Ost (Europäisches Datum), der über die Ostbake der Insel Baltrum verläuft, im Nordwesten und Norden durch die seewärtige Grenze des Küstenmeeres, im Nordosten durch die Grenze zwischen dem Land Niedersachsen und der Freien und Hansestadt Hamburg - Exklave Neuwerk/Scharhörn, im Osten und Süden durch die Grenze des Küstenmeeres und der Weser gegenüber dem Festland und der Landesgrenze der Freien Hansestadt Bremen - Stadt Bremerhaven -.

Besondere Zuständigkeiten:

Führung des Seeschiffregisters

Insolvenzgericht für den Bezirk der Amtsgerichte Wilhelmshaven, Varel und Jever

Amtsgerichte in Deutschland - Zuständigkeit, Stellung, Besonderheiten

Zuständigkeiten der Amtsgerichte

Die deutschen Amtsgerichte zählen zu der sog. ordentlichen Gerichtsbarkeit. Das heißt, dass sie gleichermaßen für Fälle des Straf- und des Privatrechts zuständig sind. So wenden sich beispielsweise Gläubiger, die offene Forderungen an Schuldner haben, an das Amtsgericht, um das gerichtliche Mahnverfahren einzuleiten. Auch bei Mietstreitigkeiten, in Nachlassfällen, Vollstreckungsangelegenheiten sowie in Fällen des Familienrechts wird das Amtsgericht tätig. Voraussetzung ist jedoch, dass sich der Streitwert unter der Grenze von 5.000 Euro bewegt.

In Strafsachen besteht ebenfalls eine Grenze, bis zu derer das Amtsgericht zuständig ist: nur bis zu einem möglichen Freiheitsentzug von weniger als 4 Jahren ist zuständig, darüber hinaus nicht. Wird eine drohende Sicherheitsverwahrung oder aber die Einweisung in eine psychiatrische Klinik als Option erkennbar, verliert das Amtsgericht ebenfalls seine Zuständigkeit.

Stellung der Amtsgerichte

Ein Amtsgericht ist grundsätzlich als Gericht erster Instanz zu betrachten. Ihm übergeordnet folgen das Landesgericht, das Oberlandesgericht sowie letztlich der Bundesgerichtshof. Diese Instanzen werden durchlaufen, sobald eine Partei nach einem durch das Amtsgericht gesprochenen Urteil in Revision geht. Das bedeutet, dass das nächsthöhere Gericht zur erneuten Überprüfung des Urteils erster Instanz auffordert. Welches der übergeordneten Gerichte dann zuständig ist, hängt maßgeblich auch vom Gegenstand des Rechtsstreits ab.

Besonderheiten der Amtsgerichte

Das Amtsgericht ist neben Rechtsstreitigkeiten auch das jeweils für die entsprechende Gegend zuständige Registergericht. Das heißt, dass hier sowohl das Handelsregister geführt wird, als auch, dass das Genossenschaftsregister sowie das Vereins- und Güterregister hier geführt werden. Zudem zählt auch das Grundbuchamt zu dem jeweiligen Amtsgericht vor Ort, einzige Ausnahme ist hier das Bundesland Baden-Württemberg. Auskünfte aus dem Insolvenzregister sind für alle Bürgerinnen und Bürger online einsehbar.

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