Ein Hochzeits-DJ musste nach getaner Arbeit schnell weg, doch sein Wagen sprang nicht an. Er rief einen angetrunkenen Hochzeitsgast zum Überbrücken des Autos herbei, was gehörig schief ging. Der Gast haftet dafür aber nicht.
Den Reiseveranstalter trifft grundsätzlich keine Schadensersatzpflicht, wenn die vom ihm zunächst ausgewählte Fluggesellschaft in Insolvenz geht. Das hat das Amtsgericht München heute entschieden.
Weil Rauchwarnmelder Pflicht sind, könne der Vermieter Wartungskosten für diese umlegen, so das LG München I. Allerdings müsse der Vermieter das gegenüber dem Mieter ausdrücklich erklären.
Das AG München hat eine Klage auf Rückzahlung des Ticketkaufpreises für einen ausgefallenen Theaterabend abgewiesen. Dabei kam eine Sonderregel zur COVID-19-Pandemie zur Anwendung - auch bekannt als "Gutscheinlösung".
Weil die Anwältinnen der mutmaßlichen IS-Terroristin Jennifer W. aus einem nicht-öffentlichen Islamismus-Verfahren am OLG Düsseldorf zitiert hatten, wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Das wurde nun eingestellt.
Wer Sport macht, muss mit Verletzungen rechnen, meint das AG München. Ein Erwachsener Trainer, der einem seiner jugendlichen Schützlinge versehentlich seinen Ellbogen ins Gesicht hielt, habe nicht besonders aufpassen müssen.
Ein angeblicher Anwalt ist vom AG München zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Mit gefälschten Prädikatszeugnissen arbeitete er jahrelang in dem Beruf, unter anderem in einer angesehen Großkanzlei - bis der Schwindel aufflog.
Bei einer körperlichen Auseinandersetzung fügt ein HIV-Infizierter einem Mann eine Bisswunde am Handgelenk zu. Da jedoch keine Infektionsgefahr bestand, sei auch nicht von einer gefährlichen Körperverletzung auszugehen, so das AG München.
Wer sich in der Wohnung einsperrt, kann sich gegenüber dem herbeigerufenen Schlüsseldienst nicht auf Wucher berufen: Es bestehe nämlich keine Zwangslage, so das AG München. Das Gericht setzt stattdessen auf die Kraft des freien Marktes.
Seine jüngere Partnerin wäre bestimmt nicht mit ihm zusammen, wenn er wie ihr Vater aussähe, findet ein Münchner Partygänger älteren Semesters. Türsteher und Justiz beeindruckte dieses Argument bislang wenig. Nun muss der BGH entscheiden.
Wer mit dem Fahrrad schneller als Schrittgeschwindigkeit durch die Fußgängerzone fährt, riskiert ein Bußgeld. Das gilt laut AG München auch dann, wenn man das Fahrrad als "Roller" nutzt.
Der Zug zum Flug kann eine gute Sache sein. Keine Parkplatzsuche, keine Parkhausgebühren. Doch wer haftet, wenn die Bahn zu spät ist? Damit hat sich nun das Amtsgericht München beschäftigt.
Ein dreimonatiges Probeabo für 9,99 Euro statt regulär 699 Euro klingt nach einem guten Deal. Eine automatische Verlängerung auf ein Jahresabo für 1.289 Euro kommt dann aber doch zu überraschend, findet das AG München.