Das AG München will der Anregung des Osnabrücker Zivilrechtsprofessors Lars Leuschner nicht entsprechen. Es sieht in der Beteiligung des Vereins an der FC Bayern München AG keine Rechtsformverfehlung.
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Zwingt ein Zivilrechtsprofessor aus Osnabrück den FC Bayern in die Knie? Der publikumswirksame Vorstoß von Lars Leuschner wird nicht zur Löschung des FCB führen. Und ist doch ebenso richtig wie wichtig, findet Dirk-Ulrich Otto.
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Eine Witwe will, dass ihr Mann in der Türkei bestattet wird, die Mutter des Mannes will das verhindern. Entscheidend ist aber nicht was die Angehörigen wollen, entschied das AG München. Was er selber wollte, war aber auch nicht ganz klar.
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Eine Vormundschaft soll laut Gesetzgeber ein Einzelner übernehmen. Ausnahmen sind Ehepaare, die sich die Aufgabe auch teilen können. Gleiches Recht für alle, urteilte jetzt das AG München - und schloss damit eine Regelungslücke.
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Nach der Auseinandersetzung auf der Oktoberfest-Feier zwischen zwei damaligen Linklaters-Partnern gibt es ein erstes Urteil für den angeblichen Schläger: sieben Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung, 150 Arbeitsstunden und eine Geldauflage.
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In Großstädten wie München ist bezahlbarer Wohnraum kaum zu haben. Eine vierköpfige Familie darf aber nach Auffassung des Amtsgerichtes trotzdem nicht in einer Ein-Zimmer-Wohnung leben. Der Mieterverein hält das Urteil für fragwürdig.
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Er habe einer Frau osteuropäischen Typs helfen wollen, begründete ein Senior, dass er im Englischen Garten mit dem Motorroller unterwegs war. Einem empörten Passanten riet er, erst mal alles mit seiner Frau in Ordnung zu bringen.
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Anstatt den Aufzug wieder betriebsbereit zu machen, ließ eine Vermieterin ihn komplett ausbauen. Dagegen klagte eine 81-jährige Mieterin - mit Erfolg. Das AG München verurteilte die Vermieterin zur Reinstallation eines Aufzuges.
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Sogenannte "Reichsbürger" setzen Rechtspfleger und Gerichtsvollzieher am AG München unter Druck und bedrohen sie. Das Gericht will jetzt einen Interneteintrag löschen lassen, den die Bewegung als Beleg ihre Theorien gebraucht.
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Ein 19-Jähriger schockierte eine Rettungsassistentin mit seinem entblößten Glied derart heftig, dass sie eine Woche nicht arbeiten konnte. Dafür muss der Auszubildende 600 Euro zahlen und sich Sexualberatungsgesprächen unterziehen.
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Ihr Ehemann starb einen Tag nach dem Antrag zum Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung, die Stornokosten bekommt eine Witwe aber nicht wieder. Sie habe den Tod nicht rechtzeitig angezeigt und Trauer sei keine Krankheit, so das Gericht.
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Das AG München hat einen Pegida-Funktionär zu einer Geldstrafe verurteilt. Dieser hatte im Rahmen einer Kundgebung NS-Propagandaminister Joseph Goebbels zitiert und damit gegen Versammlungsbeschränkungen verstoßen.
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Einem Ehepaar wurde während des Urlaubs Geld aus dem Hotelsafe in seinem Zimmer entwendet. Seine Schadensersatzklage gegen den Reiseanbieter wies das AG München allerdings ab, da ein Diebstahl in der Regel keinen Reisemangel darstelle.
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Die allgemein bekannte Terrorgefahr in den Ländern des arabischen Frühlings rechtfertigt in der Regel keinen Reiserücktritt wegen höherer Gewalt, entschied das AG München.
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Ein kleiner Fehler kommt ein bayerisches Autohaus teuer zu stehen. Es hatte den Neuwagen einer Frau nicht auf sie, sondern auf eine andere Person zugelassen. Das Münchner AG sprach der Autokäuferin nun rund 3.000 Euro Schadensersatz zu.
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