
Weil Rauchwarnmelder Pflicht sind, könne der Vermieter Wartungskosten für diese umlegen, so das LG München I. Allerdings müsse der Vermieter das gegenüber dem Mieter ausdrücklich erklären.
Mehr lesenWeil Rauchwarnmelder Pflicht sind, könne der Vermieter Wartungskosten für diese umlegen, so das LG München I. Allerdings müsse der Vermieter das gegenüber dem Mieter ausdrücklich erklären.
Mehr lesenDas AG München hat eine Klage auf Rückzahlung des Ticketkaufpreises für einen ausgefallenen Theaterabend abgewiesen. Dabei kam eine Sonderregel zur COVID-19-Pandemie zur Anwendung - auch bekannt als "Gutscheinlösung".
Mehr lesenWeil die Anwältinnen der mutmaßlichen IS-Terroristin Jennifer W. aus einem nicht-öffentlichen Islamismus-Verfahren am OLG Düsseldorf zitiert hatten, wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Das wurde nun eingestellt.
Mehr lesenWer Sport macht, muss mit Verletzungen rechnen, meint das AG München. Ein Erwachsener Trainer, der einem seiner jugendlichen Schützlinge versehentlich seinen Ellbogen ins Gesicht hielt, habe nicht besonders aufpassen müssen.
Mehr lesenEin angeblicher Anwalt ist vom AG München zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Mit gefälschten Prädikatszeugnissen arbeitete er jahrelang in dem Beruf, unter anderem in einer angesehen Großkanzlei - bis der Schwindel aufflog.
Mehr lesenBei einer körperlichen Auseinandersetzung fügt ein HIV-Infizierter einem Mann eine Bisswunde am Handgelenk zu. Da jedoch keine Infektionsgefahr bestand, sei auch nicht von einer gefährlichen Körperverletzung auszugehen, so das AG München.
Mehr lesenAm Amtsgericht München ist am Dienstag das Insolvenzverfahren über die Wirecard AG und sechs Konzerntöchter eröffnet worden.
Mehr lesenWer sich in der Wohnung einsperrt, kann sich gegenüber dem herbeigerufenen Schlüsseldienst nicht auf Wucher berufen: Es bestehe nämlich keine Zwangslage, so das AG München. Das Gericht setzt stattdessen auf die Kraft des freien Marktes.
Mehr lesenSeine jüngere Partnerin wäre bestimmt nicht mit ihm zusammen, wenn er wie ihr Vater aussähe, findet ein Münchner Partygänger älteren Semesters. Türsteher und Justiz beeindruckte dieses Argument bislang wenig. Nun muss der BGH entscheiden.
Mehr lesenWer mit dem Fahrrad schneller als Schrittgeschwindigkeit durch die Fußgängerzone fährt, riskiert ein Bußgeld. Das gilt laut AG München auch dann, wenn man das Fahrrad als "Roller" nutzt.
Mehr lesenDer Zug zum Flug kann eine gute Sache sein. Keine Parkplatzsuche, keine Parkhausgebühren. Doch wer haftet, wenn die Bahn zu spät ist? Damit hat sich nun das Amtsgericht München beschäftigt.
Mehr lesenEin dreimonatiges Probeabo für 9,99 Euro statt regulär 699 Euro klingt nach einem guten Deal. Eine automatische Verlängerung auf ein Jahresabo für 1.289 Euro kommt dann aber doch zu überraschend, findet das AG München.
Mehr lesenZu wenige Höhenmeter, zu viele Pinkelpausen und ein pöbelnder Tourguide: Eigentlich hatten sich die Teilnehmer der "Transalp Mountain Rad Tour" auf eine sportliche Herausforderung gefreut. Geld bekommen sie aber keins zurück.
Mehr lesenEin Anwalt, der in betrügerischer Weise gebrauchte Briefmarken doppelt verwendet? Ein Skandal, dachte sich ein Zahntechniker aus München und schwärzte eine Kanzlei bei der Rechtsanwaltskammer an. Der Schuss ging allerdings nach hinten los.
Mehr lesenDas AG München hat zwei Männer mit hohen Geldstrafen belegt. Der eine hatte für den anderen die theoretische Führerscheinprüfung abgelegt - und dabei Ausweispapiere missbraucht, so die Strafrichterin.
Mehr lesenLandgerichtsbezirk: München I
Amtsgerichtsbezirk: Landeshauptstadt München und Landkreis München
Besondere Zuständigkeiten:
in Landwirtschaftssachen als Landwirtschaftsgericht für den Bezirk des Landgerichts München II
in Zwangsversteigerungs-, Zwangsverwaltungs- und Insolvenzverfahren für den Bezirk der Amtsgerichte Dachau, Ebersberg und Fürstenfeldbruck
in der Führung des Handelsregisters, Vereinsregisters, Genossenschafts- und Partnerschaftsregisters für den Bezirk des Landgerichts München II sowie für die Amtsgerichte Erding und Freising
in Verfahren nach dem Grundstücksverkehrsgesetz für den Bezirk des Landgerichts München II
in Personenstandssachen für den Bezirk des Landgerichts München II
in Verfahren nach dem Transsexuellengesetz für den gesamten Bezirk des Oberlandesgerichts München
in Urheberrechtsstreitsachen für den Bezirk des Landgerichts München II
in Strafsachen als Haftgericht bei männlichen Beschuldigten für die Bezirke der Amtsgerichte Dachau, Ebersberg, Fürstenfeldbruck, Miesbach, Starnberg, Weilheim und Wolfratshausen; bei weiblichen Beschuldigten für den Bezirk des Landgerichts Ingolstadt und des Landgerichts Landshut sowie aus dem Bezirk des Landgerichts München II für die Amtsgerichte Dachau, Freising, Fürstenfeldbruck, Miesbach, Starnberg und Wolfratshausen
in Wirtschaftsstrafsachen auch für den Bezirk des Landgerichts München II
in Strafsachen nach dem Außenwirtschaftsgesetz und in Wirtschaftsstrafsachen auch für den Bezirk des Landgerichts München II
in Steuerstrafsachen und für den Bezirk des Landgerichts München II
Das Amtsgericht München ist dem Landgericht München I untergeordnet und mit seinen derzeit rund 1.300 Mitarbeitern, davon mehr als 200 Richter, das größte Gericht in Bayern. Es ist auf fünf verschiedene, staatseigene Gebäude an verschiedenen Adressen im Herzen der bayerischen Landeshauptstadt verteilt (Pacellistraße 5, Maxburgstraße 4, Nymphenburger Straße 16, Infanteriestraße 5, Linprunstraße 22). Das Gericht verfügt damit über eine Bürofläche von insgesamt 36.000 qm.
AG München in der Pacellistraße. Bild: Okfm, CC BY-SA 3.0.
Durch seinen großen Zuständigkeitsbereich, der sich sowohl auf die Landeshauptstadt als auch den Landkreis München erstreckt, hat das Amtsgericht München alljährlich eine große Menge an Verfahren zu bewältigen und Urteile zu sprechen. Im Jahre 2011 war es mit gut 33.000 Zivilsachen und knapp 20.000 Strafverfahren beschäftigt. Den zahlenmäßigen Löwenanteil machen jedoch die knapp 110.000 Grundbuchsachen aus. Das verwundert nicht, sind im Grundbuch dort doch rund 1,2 Millionen Grundstücke und Eigentumswohnungen gebucht.
Hinzu kommen eine Reihe von Sonderzuständigkeiten, die in der Verordnung über gerichtliche Zuständigkeiten im Bereich des Staatsministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (GZVJu) normiert sind. So urteilt das Amtsgericht München auch in einer Reihe von Streitigkeiten aus den Amtsgerichtsbezirken des Landgerichtes München II, nämlich den Urheberrechtsstreitigkeiten (§ 45 Abs. 1 GZVJu), den Landwirtschaftsstretigkeiten (§ 46 S. 2 GZVJu) sowie den Zwangsversteigerungs-, Zwangsverwaltungs- und Insolvenzsachen (§ 52 Abs. 1 S. 2 GZVJu).
Ferner fungiert das Amtsgericht München als Haftgericht für die Amtsgerichtsbezirke des Landgerichtsbezirks München II (§ 54 Abs. 2 S. 2 GZVJu). Für weibliche Beschuldigte ist das Amtsgericht München auch als Haftgericht für die Landgerichtsbezirke Ingolstadt und Landshut (§ 54 Abs. 3 Nr. 1 lit. d, e GZVJu) tätig.
Schließlich bearbeitet das Amtsgericht München Wirtschaftsstrafsachen im Sinne der § 74 c Abs. 1 Nrn. 1 bis 3, 5, 5a und 6 Gerichtsverfassungsgesetz für alle Amtsgerichte in den Landgerichtsbezirken München I und II (§ 56 S. 1 Nr. 5 GZVJu) und führt das Handelsregister für die Amtsgerichtsbezirke Erding und Freising (§ 9 Nr.1 GZVJu).
Die deutschen Amtsgerichte zählen zu der sog. ordentlichen Gerichtsbarkeit. Das heißt, dass sie gleichermaßen für Fälle des Straf- und des Privatrechts zuständig sind. So wenden sich beispielsweise Gläubiger, die offene Forderungen an Schuldner haben, an das Amtsgericht, um das gerichtliche Mahnverfahren einzuleiten. Auch bei Mietstreitigkeiten, in Nachlassfällen, Vollstreckungsangelegenheiten sowie in Fällen des Familienrechts wird das Amtsgericht tätig. Voraussetzung ist jedoch, dass sich der Streitwert unter der Grenze von 5.000 Euro bewegt.
In Strafsachen besteht ebenfalls eine Grenze, bis zu derer das Amtsgericht zuständig ist: nur bis zu einem möglichen Freiheitsentzug von weniger als 4 Jahren ist zuständig, darüber hinaus nicht. Wird eine drohende Sicherheitsverwahrung oder aber die Einweisung in eine psychiatrische Klinik als Option erkennbar, verliert das Amtsgericht ebenfalls seine Zuständigkeit.
Ein Amtsgericht ist grundsätzlich als Gericht erster Instanz zu betrachten. Ihm übergeordnet folgen das Landesgericht, das Oberlandesgericht sowie letztlich der Bundesgerichtshof. Diese Instanzen werden durchlaufen, sobald eine Partei nach einem durch das Amtsgericht gesprochenen Urteil in Revision geht. Das bedeutet, dass das nächsthöhere Gericht zur erneuten Überprüfung des Urteils erster Instanz auffordert. Welches der übergeordneten Gerichte dann zuständig ist, hängt maßgeblich auch vom Gegenstand des Rechtsstreits ab.
Das Amtsgericht ist neben Rechtsstreitigkeiten auch das jeweils für die entsprechende Gegend zuständige Registergericht. Das heißt, dass hier sowohl das Handelsregister geführt wird, als auch, dass das Genossenschaftsregister sowie das Vereins- und Güterregister hier geführt werden. Zudem zählt auch das Grundbuchamt zu dem jeweiligen Amtsgericht vor Ort, einzige Ausnahme ist hier das Bundesland Baden-Württemberg. Auskünfte aus dem Insolvenzregister sind für alle Bürgerinnen und Bürger online einsehbar.