
Das BVerwG hat angekündigt, in einer kommenden Entscheidung die Voraussetzungen dafür zu konkretisieren, wann beamtenrechtlich Arbeits- statt Ruhezeit vorliegt, es geht um den G7-Gipfel 2015 in Elmau. Sarah Nußbaum mit dem Ausblick.
Artikel lesenSarah Nußbaum
Rechtsanwältin und Fachanwältin für Verwaltungsrecht
Hotstegs Rechtsanwaltsgesellschaft
Mozartstr. 21
40479 Düsseldorf
Tätigkeitsschwerpunkte:
Beamtenrecht, Dienstrecht, Disziplinarrecht
Das BVerwG hat angekündigt, in einer kommenden Entscheidung die Voraussetzungen dafür zu konkretisieren, wann beamtenrechtlich Arbeits- statt Ruhezeit vorliegt, es geht um den G7-Gipfel 2015 in Elmau. Sarah Nußbaum mit dem Ausblick.
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