
Das BVerwG hat der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien den letzten Rest ihres nicht überprüfbaren Beurteilungsspielraums genommen, und gerade deswegen eine Indizierung bestätigt. Das Urteil erläutert Felix Hilgert.
Artikel lesenFelix Hilgert, LL.M.
Rechtsanwalt
Osborne Clarke
Innere Kanalstraße 15
50823 Köln
Tätigkeitsschwerpunkte:
IT, Games, Jugendschutz, Technologiestartups
Das BVerwG hat der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien den letzten Rest ihres nicht überprüfbaren Beurteilungsspielraums genommen, und gerade deswegen eine Indizierung bestätigt. Das Urteil erläutert Felix Hilgert.
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