
Beschäftigte können sich nicht pauschal gegen Softwareanwendungen wehren, das ist Arbeitsverweigerung. Doch manchmal gehen die Arbeitgeber zu weit. Zwei Fälle hat Christian Oberwetter aufgeschrieben.
Artikel lesenBeschäftigte können sich nicht pauschal gegen Softwareanwendungen wehren, das ist Arbeitsverweigerung. Doch manchmal gehen die Arbeitgeber zu weit. Zwei Fälle hat Christian Oberwetter aufgeschrieben.
Artikel lesen