
Autobanken und Immobilien-Finanzierer hatten schon eine neue Widerrufswelle gefürchtet: Doch zwei BGH-Urteile zeigen, dass Verbraucher Darlehensverträge nicht ganz so einfach widerrufen können.
Artikel lesenAlexander Knauss
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
MEYER-KÖRING
Rechtsanwälte Steuerberater
Tätigkeitsschwerpunkte:
Erbrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht
Autobanken und Immobilien-Finanzierer hatten schon eine neue Widerrufswelle gefürchtet: Doch zwei BGH-Urteile zeigen, dass Verbraucher Darlehensverträge nicht ganz so einfach widerrufen können.
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