Die Bundesregierung will das Einschreiten der Kartellaufsicht erleichtern, damit frühzeitig vermieden werden kann, dass Konzerne zu viel Marktmacht bekommen. Ein "Umkippen ins Monopol" soll einem Gutachten zufolge dann schon ausreichen.
Ein im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums erstelltes Gutachten empfiehlt Änderungen am Wettbewerbsrecht, um es an die neue Datenwirtschaft anzupassen. Hintergrund sind die fortlaufenden Überlegungen, wie man der Marktmacht von US-Internetriesen wie Google begegnen kann. Wirtschaftsminister Peter Altmaier nahm am Dienstag die Studie entgegen, deren Empfehlungen nun geprüft werden sollen.
Zu den Vorschlägen gehört, die Kartellbehörden nicht erst eingreifen zu lassen, wenn es bereits eine marktbeherrschende Stellung von Unternehmen gibt. Sie sollen stattdessen unter Umständen schon aktiv werden können, wenn durch das Verhalten der Firmen den Märkten ein "Umkippen ins Monopol" drohe.
Die Autoren der Studie schlagen auch eine schärfere Kontrolle bei Firmenübernahmen vor. "Der systematische Aufkauf von kleinen innovativen Start-up-Unternehmen, die den etablierten Unternehmen in Zukunft gefährlich werden könnten", könne eine "besonders problematische Strategie" von Digitalkonzernen sein. Um dies zu verhindern, könne die Fusionskontrolle entsprechend ausgeweitet werden. Die amerikanischen Tech-Konzerne mit ihren Milliarden-Geldreserven kaufen oft auch europäische und deutsche Start-ups.
"Daten-Sharing-Pflicht" für Google, Facebook oder Amazon?
Dieser Ansatz stieß beim Start-up-Verband auf Skepsis: Die Anpassungen des Kartellrechts müssten mit Bedacht vorgenommen werden, um nicht das Gegenteil dessen zu erreichen, was man mit ihnen beabsichtigt habe, erklärte der Verband. "Insbesondere das vorgeschlagene Exit-Verbot wäre Gift für das Investitionsklima in Deutschland."
Die Studie regte weiterhin an, über die aktuell diskutierte Idee einer Pflicht für Unternehmen wie Google, Facebook oder Amazon mit großen Datenbeständen weiter nachzudenken, nach der Informationen mit Konkurrenten zu teilen sein könnten. Zugleich schränken die Gutachter ein, dass die Art und Weise, wie eine solche "Daten-Sharing-Pflicht" ausgestaltet werden könnte, bislang noch völlig offen sei. Die Idee war zuletzt unter anderem von SPD-Chefin Andrea Nahles aufgegriffen worden.
Insgesamt kommen die Experten zu dem Schluss, dass keine allgemeine Absenkung der Schwelle nötig sei, ab der die Missbrauchsaufsicht eingreifen könne. Sie raten aber, die aktuelle Beschränkung beim Schutz vor Missbrauch einer relativen Marktmacht auf kleine und mittlere Unternehmen aufzuheben, da Abhängigkeitssituationen auch für größere Unternehmen entstehen könnten.
Unter den vier Autoren sind Justus Haucap, der in den Jahren 2008 bis 2012 Vorsitzender der deutschen Monopolkommission war, sowie Heike Schweitzer, die aktuell auch EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager berät.
dpa/mgö/LTO-Redaktion
Gutachten zur Monopolbildung bei Internetkonzernen: . In: Legal Tribune Online, 05.09.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/30761 (abgerufen am: 11.12.2024 )
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