Druckversion
Freitag, 10.04.2026, 13:56 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/vg-muenchen-m30e224913-afd-beobachtung-verfassungsschutz-landesverfassungsschutz-bayern-vorlaeufiger-rechtsschutz-verfassungsfeindliche-bestrebungen
Fenster schließen
Artikel drucken
51554

VG München sieht es wie das VG Köln: Lan­des­ver­fas­sungs­schutz darf AfD beo­b­achten

17.04.2023

Startseite der Webseite der AfD

Informationen der bayerischen AfD, die öffentlich zugänglich sind, darf der Landesverfassungsschutz Bayerns zur Beobachtung der Partei auswerten. Foto: syahrir/stock.adobe.com

Nach dem VG Köln bestätigt nun auch das VG München: Der Landesverfassungsschutz darf den Landesverband der AfD (vorerst) beobachten. Das Gericht wertete dazu mehrere tausend Seiten Material aus.

Anzeige

Das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz darf den bayerischen Landesverband der Partei "Alternative für Deutschland" (AfD) auf Basis offen zugänglicher Informationen beobachten und darüber auch die Öffentlichkeit informieren. Das hat das Verwaltungsgericht München (VG) im Rahmen eines eben dagegen gerichteten Antrages auf vorläufigen Rechtsschutz der AfD hin entschieden (Beschl. v. 17.4.2023, Az. M 30 E 22.4913).

Das bayerische Innenministerium hatte im vergangenen September mitgeteilt, dass die AfD nunmehr auch in Bayern als Gesamtpartei vom Verfassungsschutz beobachtet wird. "Das dient der Aufklärung, inwieweit in der AfD als Gesamtpartei Bestrebungen vorliegen, die den Kernbestand des Grundgesetzes zu beeinträchtigen oder zu beseitigen versuchen", hieß es zur Begründung. Landtagsabgeordnete würden aber nicht beobachtet.

Ein Sprecher des bayerischen Verfassungsschutzes hatte damals bereits betont: "Im Rahmen der Verhältnismäßigkeit ist zu berücksichtigen, dass die AfD noch nicht als erwiesen extremistisch eingestuft ist." Damit machte er schon vor der jetzigen Entscheidung des Gerichts deutlich, dass dem Landesamt bewusst ist, dass nicht automatisch alle nur denkbaren Maßnahmen jederzeit erlaubt sind.

Gericht bestätigt Beobachtung vorerst

Das Gericht erachtet diese Beobachtung der bayerischen AfD nun aktuell auch für rechtmäßig. Nach Auswertung des mehrere Tausend Seiten umfassenden Materials kam die Kammer zu der Überzeugung, dass aufgrund von Äußerungen von AfD-Mitgliedern "tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen" vorlägen. Es sei teilweise wohl beabsichtigt, die Menschenwürde von Muslim:innen zu missachten und das Demokratieprinzip außer Kraft zu setzen. Die Äußerungen zeigten diese AfD-Mitglieder als Gegner des Staates und dessen demokratischer Parteien.

Unerheblich sei dabei, dass diese Aussagen nur von einigen Mitgliedern der Partei stammten und nicht von allen. Denn die Äußerungen seien zumindest Ausdruck eines "parteiinternen Richtungsstreits". Genau dies sei nun vom Verfassungsschutz zu beobachten, es solle festgestellt werden, in welche Richtung sich die Partei bewege, so die Kammer. Die festgestellten Anhaltspunkte seien außerdem derart gewichtig, dass auch die Öffentlichkeit informiert werden durfte, wo wie es das Landesinnenministerium im September 2022 auch getan hatte.

Die Bestrebungen gegen die Menschenwürde und das Demokratieprinzip ordnete das Gericht dabei außerdem als derart schwerwiegend ein, dass eine weitere Auseinandersetzung mit noch weiteren problematischen Ansichten und Äußerungen von Parteimitgliedern nicht erforderlich gewesen sei. Das Gericht verwies insoweit auf das in einem bundesweit aufsehenerregenden Verfahren ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts Köln (Urt. v. 8.3.2022, Az. 13 K 326/21), gegen das die AfD bereits in Berufung gegangen ist und dessen Bedeutung als wichtiger Schritt in der Beobachtung der Partei eingeordnet wurde.

Gegen den Beschluss kann die Partei innerhalb von zwei Wochen Beschwerde zum Bayerischen Verwaltungsgerichtshof einlegen. Wann eine Entscheidung im Hauptsacheverfahren getroffen werden wird, lässt sich laut Gericht noch nicht prognostizieren. 

ast/LTO-Redaktion

mit Materialien der dpa

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

VG München sieht es wie das VG Köln: . In: Legal Tribune Online, 17.04.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/51554 (abgerufen am: 10.04.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Öffentliches Recht
    • AfD
    • Demokratieprinzip
    • Einstweiliger Rechtsschutz
    • Menschenwürde
    • Parteien
    • Verfassung
    • Verfassungsschutz
  • Gerichte
    • Bayerisches Verwaltungsgericht München
Peter Magyar 09.04.2026
Wahlen

Zur Parlamentswahl am 12. April:

Ungarn wählt – aber wie?

Am kommenden Sonntag wählen die Ungarn ihr Parlament. Aktuell liegt die Opposition vorne, doch das Wahlsystem und die von Orbáns Fidesz-Regierung eingeführten Gesetze machen einen Sieg des Herausforderers und künftige Veränderungen schwer.

Artikel lesen
Matthias Moosdorf 2024 bei einer Bundestagssitzung 08.04.2026
AfD

Verhandlung vor der Staatsschutzkammer:

Anklage gegen AfD-Abge­ord­neten Mat­thias Moos­dorf zuge­lassen

Matthias Moosdorf soll einen Parteikollegen im Reichstagsgebäude mit Hitlergruß begrüßt haben. Nun muss der sächsische AfD-Abgeordnete vor Gericht. Der Prozess soll vor der Staatsschutzkammer des Landgerichts Berlin I stattfinden.

Artikel lesen
Logo des AfD Landesverbands Niedersachsen hängt an einer Wand im Saal 01.04.2026
AfD

Verdacht der Untreue und Verstöße gegen das Parteiengesetz:

Ermitt­lungen gegen AfD Nie­der­sachsen werden aus­ge­weitet

Gegen mehrere AfD-Mitglieder laufen neue Ermittlungsverfahren. Es soll um Spardosen bei Parteievents gehen und um Bundestags- und Landtagsabgeordnete. Die Partei tritt den Vorwürfen entgegen.

Artikel lesen
Blick auf Flugzeug durch einen Zaun 26.03.2026
Abschiebung

Verschärfung der europäischen Asylpolitik:

Rechte Mehr­heit im EU-Par­la­ment stimmt für Abschie­be­zen­tren

Das EU-Parlament hat die Rückführungsverordnung beschlossen. Möglich war das mit den Stimmen von CDU und CSU und rechten Parteien. Das Vorhaben soll Abschiebezentren in Drittländern ermöglichen.

Artikel lesen
Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg (Außenansicht mit dem Schild "Cour de Justice de l'Union Européenne). 24.03.2026
Justiz

EuGH mit Klarstellungen zum eigenen Vorlageverfahren:

Oberstes Gericht muss Nicht­vor­lage spe­zi­fisch begründen

Ist ein Rechtsstreit durch EU-Recht überlagert, muss eigentlich der EuGH befragt werden. Wie konkret nationale Gerichte Ausnahmen hiervon begründen müssen, hat nun der EuGH entschieden. Das Urteil ist auch für deutsche Gerichte relevant.

Artikel lesen
India: Devotees Celebrate On Baisakhi Festival Occasion 23.03.2026
Religion

VG Bremen gibt Eilantrag statt:

Poli­zei­an­wärter darf Turban zur Uni­form tragen

Religiöse Symbole bei der Polizei sind nicht nur in Klausurfällen umstritten. Für ein Turban-Verbot fehlt es in Bremen bis dato an einer Rechtsgrundlage, stellt das Verwaltungsgericht in einem Eilverfahren klar.

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • One-Klick Bewerbung: Dein Klick zum neuen Job, einfach und schnell.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Bereit für Karriere? Spannende Karriere-Chancen für Volljuristen.

Direkt zu passenden Stellen
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von White & Case
Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­bei­te­rin / wis­sen­schaft­li­cher Mit­ar­bei­ter...

White & Case, Düs­sel­dorf und 3 wei­te­re

Logo von Fieldfisher
Se­nior As­so­cia­te (m/w/d) Tech & Da­ta | Ber­lin, Düs­sel­dorf, Frank­furt,...

Fieldfisher, Mün­chen und 4 wei­te­re

Logo von White & Case
Tran­sac­ti­on La­wy­er (m/w/d) - Re­struk­tu­rie­rung & In­sol­venz

White & Case, Frank­furt am Main

Logo von Osborne Clarke GmbH & Co. KG
Se­nior Ma­na­ger (w/m/d) Pri­cing & Ne­go­tia­ti­on

Osborne Clarke GmbH & Co. KG, Ham­burg und 3 wei­te­re

Logo von Freshfields
Smart Chal­len­ge – Som­mer­prak­ti­kum­s­pro­gramm 2026

Freshfields, Frank­furt am Main

Logo von Latham & Watkins LLP
As­so­cia­te im Be­reich Kar­tell- und In­ves­ti­ti­ons­kon­troll­recht am Stand­ort...

Latham & Watkins LLP, Frank­furt/M. und 1 wei­te­re

Logo von Baker McKenzie Rechtsanwaltsgesellschaft mbH von Rechtsanwälten und Steuerberatern
Ju­ris­ti­sche Mit­ar­bei­ter I Ban­king & Fi­nan­ce I Frank­furt

Baker McKenzie Rechtsanwaltsgesellschaft mbH von Rechtsanwälten und Steuerberatern, Frank­furt am Main

Logo von Simmons & Simmons
Rechts­an­walt / As­so­cia­te für den Be­reich Fi­nan­cial Ser­vices Re­gu­lato­ry und...

Simmons & Simmons, Frank­furt am Main

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Fachanwaltslehrgang Transport- und Speditionsrecht im Fernstudium/ online

10.04.2026

Legalthon 2026

18.04.2026, Frankfurt am Main

Verschmelzung und Spaltung von GmbHs

13.04.2026

VPP-Frühjahrsfachtagung 2026

23.04.2026, Dortmund

Gestaltungssichere Umwandlung einer GmbH in eine Personengesellschaft

14.04.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH