Druckversion
Mittwoch, 9.09.2026, 17:26 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/urteil-eugh-c5912-gesetzliche-krankenkasse-wettberwerbsverstoss-unlautere-werbung
Fenster schließen
Artikel drucken
9737

EuGH zum Verbot unlauterer Geschäftspraktiken: Gilt auch für gesetzliche Krankenkassen

04.10.2013

Am vergangenen Donnerstag hat der EuGH auf eine Anfrage des BGH hin entschieden, dass das Verbot unlauterer Geschäftspraktiken gegenüber Verbrauchern auch für gesetzliche Krankenkassen gilt. Weder ihre im Allgemeininteresse liegenden Aufgaben noch ihr öffentlich-rechtlicher Status rechtfertige es, sie von diesem Verbot auszunehmen.

Anzeige

Dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) liegt ein Fall zugrunde, den der Bundesgerichtshof (BGH) zu klären hat. Der Verein "Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs" war gegen die gesetzliche Krankenkasse BKK vorgegangen. Diese hatte 2008 auf ihrer Webseite behauptet, dass Mitgliedern durch einen Wechsel zu einer anderen Krankenkasse finanzielle Einbußen drohten. Die Wettbewerbshüter waren der Ansicht, dass es sich bei dieser Aussage um eine "irreführende Praxis" im Sinne der EU-Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken handle. Der BGH schloss sich seinerzeit dieser Auffassung an, war sich jedoch unsicher, ob gesetzliche Krankenkassen überhaupt unter den Anwendungsbereich der EU-Richtlinie fallen. Der EuGH bejahte dies nun.

Auch gesetzliche Krankenkassen seien trotz ihres öffentlichen Charakters und ihrer im Allgemeininteresse liegenden Aufgaben "Gewerbetreibende" im Sinne der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken. Der Anwendungsbereich der Richtlinie sei nicht nur in sachlicher, sondern auch in persönlicher Hinsicht besonders weit zu fassen (Urt. v. 03.10.2013, Az. C-59/12).

Seit dem Inkrafttreten des Achten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen am 30. Juni 2013 können nach § 4 SGB V zumindest Krankenkassen Wettbewerbsverstöße, wie etwa unlautere Werbeaussagen, anderer Krankenkassen direkt nach deutschem Recht angreifen. Das deutsche Gesetz unterscheidet im Übrigen nicht zwischen gesetzlichen und privaten Krankenkassen.

mbr/LTO-Redaktion

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

EuGH zum Verbot unlauterer Geschäftspraktiken: . In: Legal Tribune Online, 04.10.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/9737 (abgerufen am: 09.09.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Gewerblicher Rechtsschutz
    • EuGH
    • Krankenkassen
    • Unlauterer Wettbewerb
Eine Stele mit der Aufschrift "Cour de Justice de l'union Européene" vor dem Gebäude des EuGH. 08.09.2026
Vorlagepflicht

EuGH zur Vorlagepflicht letztinstanzlicher Gerichte:

Wann die Nicht­vor­lage an den EuGH zur Staats­haf­tung führt

Das letztinstanzliche Gericht hätte dem EuGH eine Frage vorlegen müssen – tut es aber nicht, und eine Partei verliert deshalb den Prozess. Haftet dafür der Staat? Nicht immer, sagt der EuGH in zwei neuen Entscheidungen.

Artikel lesen
Rechtsradikale IKEA-Parodie der Partei Vlaams Belang 08.09.2026
Markenrecht

Migrationspolitik im IKEA-Look:

EuGH zieht Grenzen bei rechts­ra­di­kaler IKEA-Parodie

Vlaams Belang verpackte ein Migrationsprogramm als “IKEA-Plan” mit IKEA-Anleitungsoptik. Die Partei berief sich auf Meinungsfreiheit. Doch der EuGH macht deutlich, dass auch Unternehmensrechte zählen. Die Parodie steht damit vor dem Aus.

Artikel lesen
Moses Pelham lacht bei einem Auftritt in der Stadtwerke-Arena auf dem Hessentag in Bad Vilbel 2025. 03.09.2026
Kunstfreiheit

BGH entscheidet zum sechsten Mal:

Der (wohl) letzte Bei­trag von "Metall auf Metall" zum Urhe­ber­recht

Seit fast 30 Jahren zieht sich der Prozess "Metall auf Metall". Nun entscheidet der BGH: Sampling kann ein Pastiche und damit zulässig sein. Der Rechtsstreit ist damit immer noch nicht beendet, die Urheberrechtsfragen aber geklärt.

Artikel lesen
Eine Frau sucht in einem Lager Medikamentenbestellungen zusammen 14.08.2026
Werbung

OLG Frankfurt zum Wettbewerbsrecht:

Angeb­li­cher "20-Euro-Rabatt" ist irre­füh­rend

Die "Shop Apotheke" warb mit einem "20-Euro-Rabatt" auf E-Rezepte. Meist wurden daraus aber höchstens 2,50 Euro, weil eine versteckte Staffelung im Kleingedruckten zugunsten des Unternehmens ausging. Das OLG hat diese Werbung nun untersagt.

Artikel lesen
Rhein und Brassertufer in Bonn mit dem Katamaran Filia Rheni 07.08.2026
Unlauterer Wettbewerb

OLG Köln entscheidet Bonner Reederei-Streit:

Wer­bung für kos­ten­losen Pendler-Shuttle ist zulässig

Wegen einer Brückensperrung in Bonn warb ein Schifffahrtsunternehmen vorübergehend mit einem kostenlosen Shuttle. Gültig war der nur für Rhein-Pendler. Eine Konkurrentin sah darin irreführende Werbung, die Gerichte sehen es anders.

Artikel lesen
Ärztin im Gespräch mit einem Patienten (Symbolbild) 30.07.2026
Ärzte

Ist die Ärzteliste von "Focus Gesundheit" irreführend?:

BGH setzt strenge Maß­s­täbe für Ärz­te­siegel

Der BGH präzisiert die Anforderungen an entgeltliche Ärztesiegel: Testverfahren und Logos müssen klar, nachvollziehbar und aussagekräftig sein. Ob die Siegel der "Focus Ärzteliste" irreführend sind, muss nun das OLG München erneut prüfen.

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Bereit für Karriere? Spannende Karriere-Chancen für Volljuristen.

Direkt zu passenden Stellen
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Paul-Ehrlich-Institut
Voll­ju­ris­tin / Voll­ju­ris­ten (m/w/d) in Teil­zeit (23,4 h/​Wo­che)

Paul-Ehrlich-Institut, Lan­gen

Logo von Middendorf - Dr. Breulmann
Rechts­an­walt/Rechts­an­wäl­tin

Middendorf - Dr. Breulmann, Rhei­ne

Logo von PwC Legal AG
Rechts­an­walt / Voll­ju­rist Steu­er­recht (w/m/d)

PwC Legal AG, Frank­furt am Main

Logo von Dentons
Rechts­an­walt (m/w/d) Ar­beits­recht

Dentons, Mün­chen

Logo von PwC Legal AG
Rechts­an­walt Kar­tell-, Ver­ga­be-, Bei­hil­fe­recht (w/m/d)

PwC Legal AG, Ber­lin

Logo von Flick Gocke Schaumburg
Di­p­lom-Fi­nanz­wirt (m/w/d) Steu­er­straf­recht

Flick Gocke Schaumburg, Bonn und 3 wei­te­re

Logo von Hogan Lovells Cadwalader International LLP
Rechts­an­wäl­tin/Rechts­an­walt (w/m/d) Steu­er­recht

Hogan Lovells Cadwalader International LLP, Mün­chen

Logo von Wolters Kluwer
Le­gal Coun­sel - di­gi­ta­le Pro­duk­te (m/w/d)

Wolters Kluwer, Hürth

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Beck-Noxtua Live: So transformiert der neue Legal AI Workspace Ihre Kanzlei–KI für Praxis, Recherche

09.09.2026

Die Berufung im Zivilprozess

09.09.2026

Haftungsfallen im Erbrecht

09.09.2026

Mangel der Mietsache

09.09.2026

Forensische Vernehmungen: Besondere Vernehmungskonstellationen Teil 1

09.09.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH