Thom Browne verkauft Mode mit vier Ringen als Designelement. Adidas, bekannt für drei Streifen, sieht Verwechslungsgefahr und klagt. Das LG Nürnberg-Fürth teilt die Bedenken von Adidas nicht.
Für die Festivalbesucher ging es nur um 2,50 Euro, doch das Urteil des BGH hat weitreichendere Bedeutung: Verbraucherschützer können bei unlauteren Geschäftspraktiken nicht ohne Weiteres eine direkte Erstattung an Verbraucher einklagen.
Ein Unternehmen wirbt für sich mit einer durchschnittlichen Sternebewertung. Dagegen klagte die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs und forderte mehr Transparenz. Der BGH traut den Verbrauchern jedoch zu, ihren Kopf zu gebrauchen.
Wenn ein Supermarkt Orangensaft zum Selbstabzapfen bewirbt, muss dabei der Preis pro Liter oder Milliliter angegeben sein. Das hat das OLG Karlsruhe nun klargestellt. Kunden müssten Preise transparent vergleichen können.
Der BGH hat entschieden, unter welchen Voraussetzungen Unternehmen mit dem Attribut "klimaneutral" werben dürfen. Karl Hamacher erläutert die Entscheidung, bei der wichtig sei, wie sehr der BGH ins Detail geht.
"95 Prozent weniger Zucker" und "perfekt für jede Diät" – mit diesen großen Versprechen bewirbt More Nutrition seine Brownie-Backmischung. Das LG Hamburg hält die Angaben aber für ungenau und daher für eine unzulässige Irreführung.
Google hat nach Einschätzung von Generalanwältin Juliane Kokott eine marktbeherrschende Stellung genutzt, um einen eigenen Onlineservice zu begünstigen. Die Bestätigung einer Milliardenstrafe durch den EuGH wird wahrscheinlicher.
Klimaneutralität und Regionalität kommen bei Verbrauchern gut an. Die Biermarke "Wunderbraeu" habe aber Eindrücke erweckt, die so nicht zutreffen, so das Gericht. Muss das Unternehmen seine Flaschenetiketten nun überarbeiten?