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OVG NRW zur menschenwürdigen Unterbringung: Eine Fünfköp­fige Familie braucht mehr als 30 Quad­r­at­meter

06.03.2020

Hände halten ein Haus

sewcream - stock.adobe.com

30 Quadratmeter für eine fünfköpfige Familie sind zu wenig: Das OVG NRW hat entschieden, dass die Stadt Köln einer obdachlosen Familie eine größere Unterkunft zur Verfügung stellen muss.

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Die Unterbringung einer seit sechs Monaten obdachlosen, fünfköpfigen Familie in zwei Zimmern von insgesamt 30 Quadratmetern Größe genügt nicht den rechtlichen Anforderungen. Dies hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen am Freitag in einem Eilverfahren entschieden und die Stadt Köln verpflichtet, der Familie eine größere Obdachlosenunterkunft zur Verfügung zu stellen (Beschl. v. 06.03.2020, Az. 9 B 187/20).

Das Verwaltungsgericht (VG) Köln war noch der Ansicht, dass die Familie - bestehend aus der Mutter, zwei minderjährigen und zwei volljährigen Töchtern - nicht obdachlos sei. Die Stadt Köln habe der Familie schließlich die Möglichkeit vermittelt, die bislang genutzten 30 Quadratmeter in einem ausschließlich von der Stadt zur Unterbringung von Obdachlosen genutzten "Hotel" eines gewerblichen Betreibers in eigenem Namen anzumieten.

Der 9. Senat am OVG teilte diese Auffassung jedoch nicht. "Die Inanspruchnahme dieser Anmietungsmöglichkeit, die Kosten in Höhe von 26,75 Euro täglich pro Person verursacht (d. h. für 5 Personen 133,75 Euro pro Tag oder rund 4.000 Euro im Monat, was einem Quadratmeterpreis von weit über 100 Euro pro Monat entspricht), hielt der Senat für nicht zumutbar, auch wenn die Kosten anscheinend vom zuständigen Sozialleistungsträger übernommen werden."

Der Unterbringungsanspruch eines Obdachlosen sei zwar grundsätzlich nur auf die Unterbringung in einer menschenwürdigen Unterkunft gerichtet – eine Mindestfläche von circa neun Quadratmeter pro Person muss nach Auffassung des Senats aber zur Verfügung stehen. Zudem müsse den schutzwürdigen Belangen von Minderjährigen Rechnung getragen werden und die Unterkunft entsprechende Rückzugsmöglichkeiten für einzelne Familienangehörige bieten.

acr/LTO-Redaktion

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OVG NRW zur menschenwürdigen Unterbringung: . In: Legal Tribune Online, 06.03.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/40693 (abgerufen am: 10.10.2026 )

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